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Abofallen: Kein Konto für Abzocker

Eine öffentliche Sparkasse darf einer Inkassofirma, die für die Betreiber von Abofallen arbeitet, die Eröffnung eines Girokontos verweigern. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main im Fall der Frankfurter Sparkasse entschieden (Az. 1 K 1711/10.F).

Quelle : test.de

via abzocknews.de

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