Schlagwort-Archive: Bandansage

Neue Telefonabzocke lockt mit Tankgutschein in die Falle

Wer über die hinterlegte Nummer zurückruft, dem wird über eine Bandansage ein Tankgutschein in Höhe von 10 € versprochen. Die Aktivierung soll durch Druck einer weiteren Zifferntaste erfolgen. Danach wird darauf hingewiesen, dass ab jetzt für einen Gewinneintragungsdienst 9,90 € über die Telefonrechnung abgerechnet werden. Dahinter steckt der Dienst von dem Portal sofortgewinn49.de.

Quelle: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

Dazu interessante und lesenswerte Foreneinträge:

via abzocknews.de

Share

Rechnungen von TRC Telemedia und MB Direct Phone

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt :

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
08.09.2009
Rechnungen von TRC Telemedia und MB Direct Phone
Warnung vor fragwürdigen Zahlungsaufforderungen aus Petersberg
Ständig beschweren sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. Verbraucher über dubiose Rechnungen für angeblich in Anspruch genommene telefonische Dienstleistungen. Über diverse Festnetzrufnummern soll eine kostenpflichtige Servicedienstleistung (z.B. Erotik) in Anspruch genommen worden sein. Für die Dienstleistung werden z.B. je Anruf 75,00 Euro in Rechnung gestellt. Quasi als Beweis für einen Vertragsschluss werden dann oftmals die “registrierte Telefonnummer” des Rechnungsempfängers sowie Datum und Uhrzeit des vermeintlichen Anrufs angegeben. Die bundesweite Versendung dieser Rechnungen lassen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung aufkommen. So berichten Verbraucher ihr Telefon oder Handy habe eine deutsche Festnetznummer als Anruf in Abwesenheit angezeigt, beim Rückruf hörte man ein paar Stimmen, eine Bandansage oder auch gar nichts, man legte auf – und erhielt ein paar Tage später eine Rechnung für eine angeblich in Anspruch genommene Servicedienstleistung.

Sorgten erst die Rechnungen unter den Firmennamen MC Multimedia und TRC-Telemedia für Unmut, werden nun die Rechnungen unter dem neuen Namen MB Direct Phone Ltd. versandt. Außer einer Postfachadresse in Petersberg und einer Adresse in Belize werden keine weiteren Absenderdaten genannt.

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Voraussetzung für die Berechnung einer Leistung und damit verbunden für eine Zahlungsverpflichtung immer eine Bestellung oder vereinbarte bzw. gewollte Nutzung einer Leistung ist. Der Rechnungsaussteller muss nachweisen, dass der Verbraucher tatsächlich eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch genommen und einen wirksamen Vertrag zu dem geforderten Entgelt am Telefon abgeschlossen hat. Allein die Tatsache, dass vom Apparat des Anschlussinhabers eine Telefonverbindung aufgebaut wurde, rechtfertigt noch nicht die Annahme, dass ein Vertrag mit dem Anschlussinhaber vorliegt.

Die Verbraucherschützer raten: Nicht zahlen! Von Mahnungen oder Inkassoforderungen nicht einschüchtern lassen! Eine Strafanzeige sollte erfolgen, wenn sicher ist, dass keinerlei Berechtigung für die Forderung gegeben ist.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

quelle : vzsa.de, Hier klicken um zu dem Artikel zu gelangen.

Share

Bundesnetzagentur stoppt Telefon-Abzocke mit Schweinegrippe

Betrüger forderten Verbraucher telefonisch dazu auf, eine teure 0900er-Hotline anzurufen. Dort sollten sie persönliche Informationen zum H1N1-Virus erhalten. Stattdessen lieferte die Bandansage aber nur allgemeine Aussagen zum Thema.

Die Bundesnetzagentur hat eine illegale Telefon-Hotline zum Thema Schweinegrippe gesperrt. “Unseriöse Geschäftemacher haben die Unsicherheit und Angst von Verbrauchern vor einem gesundheitlichen Risiko durch die Schweinegrippe in besonders unverfrorener Weise ausgenutzt. Dies haben wir unverzüglich unterbunden”, sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Zahlreiche Verbraucher erhielten nach eigenen Angaben – auch nachts – einen Telefonanruf eines vermeintlichen “Europäischen Zentralinstitutes für Seuchenbekämpfung”. Hierbei wurde die Berliner Rufnummer 030 / 20 17 99 48 übertragen. Eine Ansage täuschte vor, dass eine persönliche Information zur Schweinegrippe vorliege. Die Verbraucher wurden aufgefordert, zu ihrer eigenen Sicherheit die teure Rufnummer 0900 / 100 01 84 anzurufen.

Unter dieser Nummer waren per Ansage jedoch lediglich allgemeine Aussagen zur Schweinegrippe zu hören. Diese dienten offensichtlich dazu, den Verbraucher hinzuhalten, um einen möglichst großen Umsatz über die Rufnummer zu erzielen.

quelle : zdnet.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

Share

Nummern von Gewinnanrufern gesperrt.

Die Bundesnetzagentur hat auf die jüngste Welle telefonischer Gewinnversprechen reagiert. Bereits kurz nachdem bei ihr die ersten Beschwerden über unverlangte Gewinnanrufen eingegangen sind, wurde eine Reihe von Nummern gesperrt.

Bisher wurde die Abschaltung von 16 Service-Rufnummern aus dem 0900-Bereich angeordnet. Zugleich hat die Bundesnetzagentur gegenüber deren Eignern Rechnungslegungs- und Inkassoverbote ausgesprochen. Das teilte die Behörde heute in Bonn mit.

Seit Mitte Juni 2009 werden Verbraucher bundesweit verstärkt mit unerwünschten Gewinnanrufen belästigt. Eine Bandansage informiert den Angerufenen darüber, dass die Nummer des Telefonanschlusses ausgelost worden sei. Der Angerufene sei “der glückliche Gewinner eines Audi Cabriolets im Wert von 25.000 Euro”, heißt es unter anderem. Für die Zustellung des Gewinns wird der Angerufene aufgefordert, eine 0900er-Rufnummer zu wählen.

Diese Gewinnanrufe verstoßen regelmäßig gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Darüber hinaus werden in den vorliegenden Fällen 0900er-Rufnummern beworben, ohne dass der bei einem Anruf dieser Nummer zu zahlende Preis angegeben ist.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

Share