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BGH untersagt Handy-Sperre aus geringfügigem Anlass

vzbv ist mit Verfahren gegen E-Plus erfolgreich

11.07.2011 – Ein Mobilfunkanbieter darf den Handy-Anschluss nicht wegen eines kleinen Zahlungsrückstands oder aus einem anderen geringfügigen Anlass sperren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen das Unternehmen E-Plus entschieden. Das Urteil hat Bedeutung für die gesamte Branche.

Der Mobilfunkdienstleister hatte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Reihe von Gründen genannt, die das Unternehmen berechtigt hätten, den Anschluss sofort, ohne Ankündigung und ohne zeitliche Begrenzung zu sperren. Eine sofortige Sperrung drohte Kunden bereits, wenn sie mit einem kleinen Betrag in Zahlungsverzug gerieten oder ihr eingeräumtes Kreditlimit überschritten. Auch eine von E-Plus eingereichte Lastschrift, die wegen fehlender Kontodeckung nicht von der Bank des Kunden eingelöst wurde, konnte eine sofortige Anschluss-Sperrung auslösen.

Das Unternehmen behielt sich außerdem vor, vom Kunden nachträglich eine Bankbürgschaft oder Kaution zu verlangen, wenn sich herausstellen sollte, dass er einen Zahlungsrückstand bei irgendeinem anderen Vertragspartner hat. Bei einer missbräuchlichen Anschlussnutzung drohte E-Plus mit einer vollständigen Sperre. Dem Kunden wurde dabei keine Möglichkeit eingeräumt, die Sperre aufzuheben, indem er sich wieder vertragstreu verhält.

BGH erklärt acht Klauseln für unzulässig
Der vzbv hatte die Klauseln als überzogen und kundenfeindlich kritisiert. Viele Handy-Nutzer seien darauf angewiesen, ständig erreichbar zu sein. Es sei daher unverhältnismäßig, die vertraglichen Leistungen schon bei geringfügigem Zahlungsverzug und ohne Vorwarnung komplett einzustellen. Der Bundesgerichtshof schloss sich dieser Auffassung überwiegend an und untersagte E-Plus, acht der neun strittigen Klauseln weiter zu verwenden. Zulässig ist dem BGH zufolge eine Klausel, wonach das Unternehmen bei einer missbräuchlichen Nutzung den Vertrag fristlos kündigen kann. Das Urteil ist für die gesamte Branche von Bedeutung. Auch andere Firmen sind nun aufgefordert, ähnlich gestaltete Vertragsklauseln zu ändern.

Unzulässige Geschäftsbedingungen sind kein Einzelfall
Im Jahr 2008 hatte der vzbv 19 Mobilfunkunternehmen wegen unzulässiger Geschäftsbedingungen abgemahnt und zum Teil verklagt, größtenteils mit Erfolg. Erst diesen Februar hatte der BGH eine Klausel in den Geschäftsbedingungen von T-Mobile und congstar für unzulässig erklärt, die eine Handy-Sperrung ab einem Zahlungsverzug von 15,50 Euro vorsah.

Urteil des BGH vom 09.06.2011- III ZR 157/10

 

Quelle : vzbv.de Presse

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Kino.to: SPD erhofft eine Abschreckungswirkung

Die filmpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Angelika Krüger-Leißner sieht in der Schließung des Video-Portals Kino.to durch die Polizei und die Verhaftung einer Reihe von Betreibern eine gute Gelegenheit, um dem “mangelnden Unrechtsbewusstsein besonders auf Seiten der jugendlichen Nutzer entgegenzuwirken”.

Sie sei davon überzeugt, das der Vorgang eine breite psychologische Abschreckungswirkung entfalten wird. “Der Vorgang ist eine ideale Vorlage für alle Lehrer für Medienkompetenz. Ich würde mir wünschen, dass die Schulen dies zum Anlass nehmen, im Rahmen der Medienerziehung mehr Sensibilität für die Bedeutung geistigen Eigentums bei den jungen Menschen zu schaffen”, erklärte sie.

Quelle und voller Bericht : winfuture.de

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Buchvorstellung: “Brieffreundschaft mit einem Abzocker – was alles Recht ist…”

Uns erreichte die Tage eine Email mit einem sehr interessanten buch Tip mit der Frage ob wir das hier doch einmal veroeffentlichen koennten, sicher koennen wir das 🙂

Brieffreundschaft mit einem Abzocker– zum Einklang nachfolgend das Vorwort des bekannten Experten für Wirtschaftskriminalität Herrn Professor Dr. Hans See:

Vorwort

Es mag irritieren, dass einem Roman, der nicht einmal ein Wirtschaftskrimi ist, das Vorwort eines Wirtschaftskriminologen vorangestellt wird. Ich selbst habe gezögert, bin aber, nachdem ich wenige Seiten des Manuskripts gelesen hatte, gern dem Wunsch des Verlegers nachgekommen. Denn der Roman setzt sich auf eine ganz besonders kluge, nämlich unterhaltsame, Weise mit einem Phänomen auseinander, das aus wirtschaftskriminologischer und gesellschaftspolitischer Sicht von größter Bedeutung, aber – obgleich Experten lange bekannt – noch immer wissenschaftlich und gesetzgeberisch weitgehend unerforschtes Neuland ist: Mit der so genannten Internetkriminalität.

Selbstverständlich kann es nicht um die ganze Bandbreite dieser Kriminalität gehen. Ein solches Projekt würde Autor, Leserinnen und Leser überfordern. Nein, es geht um eine, allerdings besonders schwierige (weil die Masse der naiven Internetnutzer betreffende) Abzocker-Masche, um die Abo-Fallen. Das Geschäftsmodell ist einfach: Die Betrüger wissen, dass immer mehr Menschen jede freie Minute nutzen, durchs Internet zu spazieren. Sie sehen sich diese oder jene Webseite an, vielleicht, um ein „Schnäppchen“ zu erhaschen, und schon kurze Zeit später erhalten sie von einer ominösen Firma die freundliche und dankbare Mitteilung per E-Mail und per Post, dass sie einen Vertrag für eine Dienstleistung abgeschlossen hätten. Dazu die Rechnung für ein ein- oder zweijähriges Nutzer-Abonnement, 9,80 Euro pro Monat.

Das Problem, das diesem Roman einen hohen aufklärerischen Rang verleiht: Der Gesetzgeber tut sich, wenn die Geschädigten nicht Großunternehmen oder Banken, sondern Durchschnittsverbraucher ohne besondere Kenntnisse sind, besonders schwer, klare und harte Regeln zum Schutz der Nutzer einzuführen. Die liberale Justizministerin hat zwar ein Gesetz, das schon 2011 greifen soll, versprochen. Doch bekanntlich sind es die Liberalen, auch die in den übrigen Parteien und in der nicht zu vergessenden Europäischen Union, die sich am meisten dagegen wehren, die für sie selbst höchsten Rechtsgüter, die „Eigentums- und unternehmerische Betätigungsfreiheit“, auch nur geringfügig einzuschränken. Sie rangieren für sie oft weit über der von der Verfassung garantierten Menschenwürde und dem untrennbar dazugehörenden Sozialstaatsgebot. Wenn also wirklich ein Gesetz zustande kommen sollte, wird es sehr wahrscheinlich – wie die meisten Gesetze, die dazu schon existieren – ein Papiertiger sein. Und falls ein neues Gesetz doch an einer Stelle greifen sollte, werden die allzu gesetzestreuen Staatsanwälte zurückgepfiffen und gemaßregelt.

Wer also in eine der vielen Abo-Fallen tappt, steht vor der unausweichlich zu beantwortenden Frage: Zahlen oder nicht zahlen? Die meisten Internetnutzer, denen so etwas passiert, ignorieren die Forderungen. Auch dann, wenn bei der dritten Mahnung mit Inkasso-Eintreibung oder – noch schlimmer – mit einem Schufa-Eintrag gedroht wird. Richtig so! Doch viele zahlen, sogar die, denen klar ist, dass sie betrogen werden. Denn sie wissen, dass eine Anzeige wegen versuchten Betrugs zu erstatten nahezu sinnlos ist. Um sich der Betrügereien dieser „Nutzlosbranche“, wie sie von Ihren Kritikern genannt wird, erfolgreich erwehren zu können, wäre eine klare Rechtslage erforderlich, und zu dieser ein klarer politischer Wille. Beides aber gibt es nicht in unserer kapitalistischen Demokratie. Hier steht der Schutz heimtückischer oder räuberischer Ausbeuter und Zocker, der Täterschutz, über dem Verbraucher-, deutlicher, über dem Opferschutz.

Der Roman könnte auch den Titel: Wie wird man ohne Mühe Millionär? tragen. Der Autor schildert unter dem Pseudonym Andreas Sterntal in diesem Roman seinen tatsächlich geführten privaten Kampf gegen einem Abofallen-Zocker, und er zeigt, haarklein protokolliert, wie er das gemacht hat und dass hinter solchen vermeintlichen Einzeltätern oft Banden stecken, die juristisch alle Kriterien der organisierten Kriminalität erfüllen. Verpackt in eine spannende Story, beweist er, wie leicht es für die Staatsanwaltschaften wäre, die Täter aufzuspüren und ihrer Betrügereien zu überführen, aber auch, wie gering die Erfolgsaussichten sind, unter den herrschenden Verhältnissen „Unternehmern“ Betrugsabsichten oder gar Betrug nachzuweisen. Was große Gewinne abwirft, muss gut sein.

Hans See

Herausgeber : EWK-Verlag

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Warnung vor berufe-tipps.de und berufe-welt.net der Go Web Ltd. und weitere Webseiten.

Die Go Web Ltd. mit der Adresse :

Go Web Ltd.
Quirinsstr. 8
60599 Frankfurt am Main

ist mit einigen Seiten wieder einmal auf Opfer fang wie z.b. mit den Seiten berufe-tipps.de und berufe-welt.net, wo man auf Arbeitssuchende Zielt angeblich bietet man hier :

* Berufe und Berufswahl
* Erfolgreich bewerben
* Ausbildungsplätze und Lehrstellen
* Arbeit, Jobs & Stellenanzeigen

Auf der Startseite sucht man den Preis vergeblich, auch von irgend welchen Kostet wird hier gar nichts erwaehnt,

Beim Aurufen des Impressum und der AGB aendert sich der Graue Banner in diesen :

In den AGB findet man auch den Absatz 7 :

7. Pflichten des Nutzers

Der Nutzer ist zur Entrichtung des einmalige Nutzungsentgelts von 59,95 Euro verpflichtet (Endgeld).
Die Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten. Über diesen Betrag wird dem Nutzer eine Rechnung zugesandt.

Der Rechnungsbetrag ist vorbehaltlich der Ausübung eines eventuellen Widerrufsrechts des Nutzers
und unter Abbedingung von § 614 BGB nach Vertragsschluss fällig.

Der Nutzer ist für den Inhalt seiner Anmeldung und damit für die persönlichen Informationen,
die er über sich bereitstellt, verantwortlich. Der Nutzer hat die Registrierungsbestätigung auf offensichtliche Schreib- und Rechenfehler sowie auf Abweichungen zwischen Anmeldung und Bestätigung zu überprüfen. Fehler oder Ergänzungen sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.

Er versichert, dass die angegebenen Daten richtig sind undes sich um seine persönlichen Daten handelt. Dies gilt insbesondere für die Mitteilung des Namens, der Adresse und der Bankverbindung.

Im Impressum steht als Verantwortlicher natuerlich niemand unbekannter :

Director: Villiam Adamca

Auf dem Selben Server neben berufe-tipps.de liegen auch folgende Webseiten :

berufe-tipps.de

berufe-welt.net

connects-2-content.de

gifs-cliparts.net

kochrezepte-datenbank.net

meine-kochrezepte.net

online-test.de

tattoos-paradies.net

torrent.de

vorlagen-archiv.net

vorlagen-datenbank.net

www.berufe-tipps.de

www.cocktails-welten.de

www.geburtstags-welten.de

www.gedichte-datenbank.de

www.gehaltsberater.de

www.gehaltsrechner-24.de

www.icontent.de

www.namens-bedeutung.de

www.namens-bedeutungen.de

www.online-mitfahrzentrale.de

www.premium-content.de

www.tattoo-gallery.de

www.tattoos-paradies.net

www.torrent.de

www.vorlagen-download.de

www.vornamen-online.de

Diese Seiten sind wiederum keine unbekannten der Firma Go Web Ltd. und Ihrem Director Villiam Adamca.

Einen Grossen bogen also auch um die Seiten :

* berufe-tipps.de
* berufe-welt.net
* gedichte-datenbank.de
* gehaltsrechner-24.de
* kochrezepte-archiv.net
* meine-kochrezepte.net
* tattoos-paradies.net
* tattoos-vorlagen.net
* vorlagen-downloaden.net

Diese und mehre Domains finden sie auch hier : [download id=”1″]

Die Webseiten sind auch in unserem Maleware und abzock Filter fuer Adblock plus gelistet den sie hier Finden : Malware_dialerdomains bzw. hier direkt Abonieren koennen : Filterliste abonnieren

Interessant vielleicht auch, bei abzocknews.de war dieser Beitrag “DZ – Deutsche Zentral Inkasso GmbH fordert für die Go Web Ltd. des Herrn Villiam Adamca” der meist gelesene im Februar 2010

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Verfassungsschutzbericht warnt vor Computerspionage

Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat in Berlin die Vorabfassung des Verfassungsschutzberichts 2009 (PDF-Datei) vorgestellt. Das 324 Seiten starke Dokument beschäftigt sich vor allem mit verschiedenen Formen des Terrorismus, behandelt aber auch Wirtschaftsspionage und Cyberkriminalität. De Maizière warnte anlässlich der Vorstellung davor, die Angriffe auf Computersysteme deutscher Unternehmen zu unterschätzen.

Attacken auf Kommunikationsnetzwerke und Computersysteme wertet der Verfassungsschutzbericht 2009 als gezielte nachrichtendienstliche Operationen von Staaten, die auf militärische oder wirtschaftliche Informationen aus seien: “Eine zunehmende Bedeutung erlangen internetgebundene Angriffe auf Computersysteme von Wirtschaftsunternehmen und Regierungsstellen.

quelle und vollstaedniger Bericht : heise.de

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