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Verbraucherschützer will Dienste im Web sicherer machen

Gerd Billen, Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), hat verstärkte gemeinsame Anstrengungen von Politik, Wirtschaft und den Nutzern gefordert, um Dienste im Web 2.0 sicherer zu machen. “Wir brauchen eine stärkere Gesetzgebung”, sagte der Experte auf dem Verbraucherpolitischen Kongress in Hamm am heutigen Mittwoch. Die Anbieter müssten besser kontrolliert und es müssten neue Standards im Bereich Datenschutz geschaffen werden. So sei etwa eine Handhabe gegen den Verkauf kompletter Datenbestände sozialer Netzwerke bei einem Betreiberwechsel zu schaffen.

US-Firmen wie Facebook oder Google müssten sich an die Datenschutzbestimmungen in der EU halten, sobald sie sich hier auf dem Markt bewegten, meint Billen. Sollten Nutzerdaten etwa für eine zielgerichtete Werbung beansprucht werden, müsse dafür die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen eingeholt werden. Billen machte auch deutlich, dass Gefahren durch Regulierung und Überwachung allein nicht ausgeschlossen werden könnten. Die Nutzer müssten daher in die Lage versetzt werden, “mit Medien und ihren Risiken vernünftig umzugehen”. Die Verbraucherschützer hätten nicht nur einen Zuwachs an Beschwerden über Internetkriminalität und Online-Abzocke registriert, sondern auch, dass Strafverfolger im Netz weitgehend handlungsunfähig seien

Quelle : heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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BGH bekräftigt Verantwortung von Foren-Betreibern

Betreiber von Internet-Foren haften in bestimmten Grenzen für illegale Einträge ihrer Nutzer. “Forenbetreiber müssen illegale Kopien von Texten, Bildern und Musik auf Verlangen löschen”, sagte BITKOM-Präsidiumsmitglied Volker Smid.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt die bisherige Rechtsprechung höchstrichterlich bestätigt. Ein Forenbetreiber muss zweifelhafte Beiträge seiner Nutzer entfernen, wenn er von einer solchen Rechtsverletzung erfährt. “Forenbetreiber brauchen nicht systematisch nach Raubkopien oder anderen unzulässigen Inhalten zu fahnden”, betont Smid aber.

“Es müssen auch keine Einträge vor der Veröffentlichung zensiert werden – das würde ohnehin dem freiheitlichen Grundgedanken des Internets widersprechen”, fuhr er fort. Vielmehr müssen Betroffene auf den Anbieter der Webseite zukommen. “Der Rechteinhaber muss konkret mitteilen, welcher Beitrag ihn stört und worauf er seine Beschwerde stützt.”

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den Vollen Artikel zu lesen.

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