Schlagwort-Archive: Bundesdatenschutzbeauftragte

Datenschutz-Tool prüft Rechtsverstöße im Web

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat am Freitag in Berlin das Werkzeug Prividor vorgestellt, das Datenschutzverletzungen auf Websites aufspüren kann. Prividor soll automatisiert das Tracking erkennen, also das heimliche Ausspähen des Surfverhaltens durch Cookies, Flash-Cookies oder DOM Storage. Außerdem versucht Prividor, das Auslesen der Liste besuchter Webseiten mittels JavaScript oder CSS History Stealing aufzuspüren. Darüber hinaus schlägt das Tool mittels einer Blacklist bei problematischen Online-Diensten Alarm auch die Verwendung unverschlüsselter Formulare wird aufgezeichnet. Die Ergebnisse bereitet Prividor in Übersichten auf, die Basis für ein Einschreiten von Aufsichtsbehörden sein können.

Entwickelt hat den “Privacy Violation Detector” das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT) in Garching. Über eine Webschnittstelle legen die Nutzer Listen zu beobachtender Seiten und Webdienst-Blacklists an. Die Websites surft ein auf dem Server installierter modifizierter Firefox an, der das Prividor-Add-on enthält. Dieser arbeitet die Liste der Websites ab und kann dabei auch unterschiedliche User-Agents simulieren.

Quelle : heise.de

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Daten- und Verbraucherschutz im Internet gewährleisten-Schaar und Billen legen Fünf-Punkte-Katalog vor

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit warnen davor, dass der Verbraucher- und Datenschutz im Internet unter die Räder kommt. “Leider kommen diese Fragen auch bei dem morgigen Nationalen IT-der Gipfel zu kurz”, so der Bundedatenschutzbeauftragte Peter Schaar. “Die Bedürfnisse der Verbraucher, ihr Recht auf Transparenz und einen aktiven, informierten Umgang mit ihren Daten müssen als Grundprinzip für das Internet der Zukunft festgelegt werden”, ergänzt vzbv-Vorstand Gerd Billen.

Verbraucher- und Datenschutz müssen originäre Anliegen in allen Projekten mit IT-Bezug werden, fordern die Daten- und Verbraucherschützer. Hierzu haben sie einen Fünf-Punkte-Katalog formuliert. Elementare Bausteine zur Wahrung der Nutzerrechte sind ein verbrieftes Widerspruchsrecht gegen die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet sowie das Verbot der Erhebung, Verknüpfung und Verbreitung persönlicher Daten ohne eine aktive informierte Einwilligung.

Kodex ist ein erster Schritt
Als ersten guten Schritt bezeichneten der Bundesdatenschutzbeauftragte und der vzbv den am 1. Dezember 2010 von der Internetwirtschaft vorgelegten Datenschutz-Kodex. Die Selbstverpflichtung stellt eine zentrale Anlaufstelle in Aussicht, um Widersprüche unbürokratisch regeln zu können. “Problematisch ist aber, dass man den Widerspruch individuell für jedes beteiligte Unternehmen einreichen muss”, sagt Billen. Da könne in der Summe schon einiges an Aufwand zusammenkommen. Er kündigte an, die Umsetzung der Selbstverpflichtung kritisch zu begleiten und zu prüfen, ob sie als Alternative zu einer gesetzlichen Regelung taugt.

Quelle und vollstaendiger Bericht : vzbv.de

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Datenschützer Schaar stellt Datenschutzwiki vor

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat ein Datenschutzwiki vorgestellt und interessierte Nutzer dazu aufgerufen, sich an dem Projekt zu beteiligen. Die Wiki-Nutzer sollen ihren Sachverstand anderen Menschen über das Internet näher bringen, so Schaar.

Sowohl für Fragen zum Thema Datenschutz im privaten, als auch im beruflichen Umfeld soll das Wiki eine zentrale Anlaufstelle sein. Den Besuchern will Peter Schaar mit dieser neuen Plattform eine Anlaufstelle bieten, um Grundsätze und Fachbegriffe dieses Gebiets auf einfache Weise nachschlagen zu können.

quelle : winfuture.de

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Schaar warnt vor Geheimniskrämerei bei Behörden

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat Behörden und Unternehmen zu mehr Offenheit aufgefordert. “Wenn die Verwaltung den Bürgern mit Misstrauen begegnet, werden die Bürger auch nicht mehr Vertrauen in staatliches Handeln haben”, sagte Schaar am Montag auf einer Tagung zum Informationsfreiheitsgesetz in Schwerin. Im Konflikt zwischen dem Zugang zu Informationen und Betriebsgeheimnissen sollte es ein Abwägungsverfahren geben. Zu oft lehnten Behörden ein Informationsersuchen ab, nur weil die Interessen eines privaten Unternehmens betroffen sein könnten. Wenn Verträge zwischen privaten Firmen und der öffentlichen Hand nicht einsehbar seien, werde auch die Korruptionsbekämpfung erschwert.

quelle und vollstaendiger Bericht : heise.de

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