Schlagwort-Archive: Bundesgerichtshof

BGH: Partner muss intime Fotos nach Beziehungsende löschen

Geht eine Beziehung in die Brüche, müssen Partner intime Fotos des jeweiligen anderen löschen, auch wenn sie im Einverständnis entstanden sind. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit das Recht am eigenen Bild konkretisiert.

Quelle und vollstaendiger Artikel : heise.de /hier zum vollstaendigen Artikel

 
 

 
 

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Urteil : Gebrauchte Software darf verkauft werden

Der Bundesgerichtshof hält sich an eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs und hebt ein Urteil gegen den Handel mit gebrauchter Software durch Usedsoft auf. Doch der Streit ist noch nicht ganz abgeschlossen.

Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am 17. Juli 2013 entschieden. Mit dem Urteil setzt das Gericht eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) um.

Quelle und vollstaendiger Artikel :  golem.de /Hier geht es zum Artikel

 

 

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BGH untersagt Werbung in Onlinespielen für Kinder

Bestimmte Arten von Werbung für virtuelle Gegenstände in Onlinespielen, die sich an Kinder richten, ist künftig untersagt. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 17. Juli 2013 entschieden, nachdem die Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzvb) gegen die Firma Gameforge geklagt hatte.

 

Quelle und bericht :  golem.de / Zum vollstaendigen Bericht

 

 

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Web-Archive: BGH stärkt Online-Gedächtnis

Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag mit seinem Urteil zu Online-Archive die Pressefreiheit in Deutschland gestärkt. Welt.de muss einen Betrag aus dem eigenen Archiv über einen Ex-Stasi-Mitarbeiter nicht löschen, der mittlerweile in einer Führungsposition für Gazprom tätig ist. Damit hat die Axel Springer AG in letzter Instanz gesiegt. Die Klage des Managers wurde damit abgewiesen. Nach dem Urteil der Richter gesteht ein gewichtiges Interesse der Öffentlichkeit, auch wenn der Artikel in die Persönlichkeitsrechte eingreife.

Quelle:  meedia.de /Zum Artikel

 

 

 

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Musikindustrie: BGH-Urteil kein Filesharing-Freifahrtschein

“Eltern haften nicht für ihre Kinder”: So lautet der Tenor einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Donnerstag, die der vor dem höchsten deutschen Gericht unterlegenen Musikindustrie nicht schmecken dürfte. So sehen Branchenvertreter nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Elternhaftung bei Filesharing vom Donnerstag auch weiterhin die Notwendigkeit eines “konsistenten Haftungs- und Durchsetzungsrahmens” und rühren die Trommel für ein Three-Strikes-Warnmodell.

Quelle und vollstaendiger Artikel: Heise.de/ Zum Artikel

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Spitzelaffäre: BGH bestätigt Urteil gegen Telekom-Mitarbeiter

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den früheren Sicherheitschef der Telekom wegen der Bespitzelung von Journalisten und Aufsichtsratsmitgliedern bestätigt. Damit ist die strafrechtliche Aufarbeitung der Spitzelaffäre abgeschlossen. Der 62-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses, Untreue und Betrug verurteilt. Das Urteil ist damit rechtskräftig (Az.: 2 StR 591/11, PDF-Datei).

Quelle und vollstaendiger Bericht: Heise.de/ Zum Artikel

 

 

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BGH weist Klage von Sedlmayr-Mörder gegen Internet-Artikel ab

Der verurteilte Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr darf auch weiterhin in Online-Archiven mit Namen genannt werden. Der Bundesgerichtshof wies die Klage gegen einen österreichischen Webseiten-Betreiber ab und bestätigte damit frühere Urteile. Deutsche Gerichte sind nach der Entscheidung auch für Klagen gegen Veröffentlichungen auf Webseiten aus anderen EU-Staaten zuständig, sofern der Betroffene den Mittelpunkt seiner Interessen in Deutschland hat (Az. VI ZR 217/08).
Quelle: Heise.de /zum Artikel

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Links zu eventuell rechtswidrigen Inhalten zulässig

Das Landgericht Braunschweig hat entschieden, dass Links zu möglicherweise rechtswidrigen Inhalten keinen Rechtsverstoß darstellen. Das gelte, so das Gericht, auch für das Persönlichkeitsrecht, wenn das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege.

Laut einem Bericht von ‘Heise Online‘ hat das Gericht in Braunschweig ein bestehendes Urteil des Bundesgerichtshofs, das der Heise Zeitschriften-Verlag vor rund einem Jahr gegen die Musikindustrie erwirkt hat, auch für das Persönlichkeitsrecht bestätigt.

Links zu potenziell rechtswidrigen Inhalten sind demnach dann zulässig, wenn sie in im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung gesetzt würden. Voraussetzung dafür ist ein “überwiegendes Informationsinteresse an dem Verweis auf die Originalquelle”.

 

Quelle : winfuture.de

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Urteil: Hansenet muss Filesharing nicht unterbinden

Internet-Provider sind nicht dafür verantwortlich, Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden zu unterbinden. Das geht aus einer Entscheidung hervor, die das Landgericht Köln gefällt hat. Die Klage eines Musikunternehmens, in der die Einrichtung entsprechender Filter gefordert wurde, ist abgewiesen worden.

In dem Rechtsstreit ging es konkret um die Filesharing-Plattform eDonkey. Nach Ansicht der Klägerin, bei der es sich offenbar um das Major Label EMI handelt, liege es in der Verantwortlichkeit des Providers, die Möglichkeit des Downloads geschützter Werke zu unterbinden.

Das Gericht gab jedoch dem beklagten ISP – bei dem es sich wohl um Hansenet handelt – Recht. Demnach würde es eine Überdehnung der Grundsätze der Störerhaftung bedeuten, wenn man einen Diensteanbieter für sämtliches rechtswidriges Verhalten verantwortlich mache. Mit dieser Begründung berief sich das Gericht auch auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.

Quelle und vollstaendiger Bericht : winfuture.de

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BGH untersagt Handy-Sperre aus geringfügigem Anlass

vzbv ist mit Verfahren gegen E-Plus erfolgreich

11.07.2011 – Ein Mobilfunkanbieter darf den Handy-Anschluss nicht wegen eines kleinen Zahlungsrückstands oder aus einem anderen geringfügigen Anlass sperren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen das Unternehmen E-Plus entschieden. Das Urteil hat Bedeutung für die gesamte Branche.

Der Mobilfunkdienstleister hatte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Reihe von Gründen genannt, die das Unternehmen berechtigt hätten, den Anschluss sofort, ohne Ankündigung und ohne zeitliche Begrenzung zu sperren. Eine sofortige Sperrung drohte Kunden bereits, wenn sie mit einem kleinen Betrag in Zahlungsverzug gerieten oder ihr eingeräumtes Kreditlimit überschritten. Auch eine von E-Plus eingereichte Lastschrift, die wegen fehlender Kontodeckung nicht von der Bank des Kunden eingelöst wurde, konnte eine sofortige Anschluss-Sperrung auslösen.

Das Unternehmen behielt sich außerdem vor, vom Kunden nachträglich eine Bankbürgschaft oder Kaution zu verlangen, wenn sich herausstellen sollte, dass er einen Zahlungsrückstand bei irgendeinem anderen Vertragspartner hat. Bei einer missbräuchlichen Anschlussnutzung drohte E-Plus mit einer vollständigen Sperre. Dem Kunden wurde dabei keine Möglichkeit eingeräumt, die Sperre aufzuheben, indem er sich wieder vertragstreu verhält.

BGH erklärt acht Klauseln für unzulässig
Der vzbv hatte die Klauseln als überzogen und kundenfeindlich kritisiert. Viele Handy-Nutzer seien darauf angewiesen, ständig erreichbar zu sein. Es sei daher unverhältnismäßig, die vertraglichen Leistungen schon bei geringfügigem Zahlungsverzug und ohne Vorwarnung komplett einzustellen. Der Bundesgerichtshof schloss sich dieser Auffassung überwiegend an und untersagte E-Plus, acht der neun strittigen Klauseln weiter zu verwenden. Zulässig ist dem BGH zufolge eine Klausel, wonach das Unternehmen bei einer missbräuchlichen Nutzung den Vertrag fristlos kündigen kann. Das Urteil ist für die gesamte Branche von Bedeutung. Auch andere Firmen sind nun aufgefordert, ähnlich gestaltete Vertragsklauseln zu ändern.

Unzulässige Geschäftsbedingungen sind kein Einzelfall
Im Jahr 2008 hatte der vzbv 19 Mobilfunkunternehmen wegen unzulässiger Geschäftsbedingungen abgemahnt und zum Teil verklagt, größtenteils mit Erfolg. Erst diesen Februar hatte der BGH eine Klausel in den Geschäftsbedingungen von T-Mobile und congstar für unzulässig erklärt, die eine Handy-Sperrung ab einem Zahlungsverzug von 15,50 Euro vorsah.

Urteil des BGH vom 09.06.2011- III ZR 157/10

 

Quelle : vzbv.de Presse

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