In-App-Käufe bringen am meisten
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Quelle und vollstaendiger Bericht : winfuture.de / Zum Artikel
Wo eine Drossel drinsteckt, muss sie auch klar und deutlich draufstehen: Das entschied das Landgericht München bei einer Klage gegen Kabel Deutschland.
Eine Klausel im Kleingedruckten reicht nicht aus: Sieht ein Internettarif das Drosseln der Geschwindigkeit ab einem bestimmten Datenvolumen vor, muss darauf prominent hingewiesen werden. Das hat das Landgericht München nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Kabel Deutschland entschieden (Az.: 37 O 1267/14)
Quelle und vollstaendiger Artikel : Heise.de/ Zum Artikel
Vodafone darf seinen Internettarif nicht mit “grenzenlosem Surfen” bewerben, wenn es Peer-to-Peer-Anwendungen im Kleingedruckten ausschließt. Das berichtet der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Das Landgericht Düsseldorf hatte am 19. Juli 2013 in einem Urteil (38 O 45/13) festgestellt, dass die Werbeaussagen irreführend sind und verurteilte den Telekommunikationskonzern, die Werbung zu unterlassen.
Quelle und vollstaendiger Artikel : golem.de /Zum Artikel
Bestimmte Arten von Werbung für virtuelle Gegenstände in Onlinespielen, die sich an Kinder richten, ist künftig untersagt. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 17. Juli 2013 entschieden, nachdem die Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzvb) gegen die Firma Gameforge geklagt hatte.
Quelle und bericht : golem.de / Zum vollstaendigen Bericht
Das Löschen von Nutzerkonten ist bei Plattformen wie Facebook, Xing und Amazon weiterhin nicht so einfach wie das Anmelden. Seit 2011 hat sich daran wenig verändert.
Ein Nutzerprofil bei Facebook, Yahoo und Amazon zu löschen, ist weiterhin nur schwer möglich. Das ergab ein Test des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV). Seit dem Test im Jahr 2011 gab es kaum Verbesserung, wie die Verbraucherschützer am 29. Mai 2013 mitteilten (PDF).
Quelle und vollstaendiger Bericht : golem.de / zum Artikel
Das kürzlich in Kraft getretene Gesetz gegen Online-Abzocke zeigt offenbar Wirkung. Das vermeldete der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) nach einer Überprüfung von 109 auffällig gewordenen Webseiten hinsichtlich dessen, um die neue Button-Regelung umgesetzt wurde.
Das Fazit ist positiv, so der Verband. 92 Prozent der Webseiten, die in der Vergangenheit bei den Verbrauchern wegen verschleierter Preisangaben für viel Ärger gesorgt hatten, seien derzeit nicht mehr aufrufbar oder lassen keine Anmeldung mehr zu. Vorsicht sei aber weiterhin geboten.
Quelle: winfuture.de / Zum Artikel
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat erneut eine Abmahnung an das Social Network Facebook verschickt und dieses aufgefordert, sich in seinen Geschäftspraktiken endlich an geltendes Recht zu halten. Diesmal geht es um das vor einiger Zeit gestartete App-Zentrum.
In diesem werden Apps von Fremdanbietern auf der Plattform nach Kategorien sortiert anzeigt. Facebook gebe dabei persönliche Daten der Nutzer an die App-Anbieter weiter, ohne dass die User ihre Einwilligung dazu gegeben haben, beklagen die Verbraucherschützer. Man gab dem Social Network eine Frist bis zum 4. September, das Problem abzustellen und eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Quelle: winfuture.de /Zum Artikel
Arbeitnehmer sollten einen kritischen Blick auf ihre Januar-Gehaltsabrechnung werfen. Es könnten sich Fehler eingeschlichen haben. Grund: Da die elektronische Lohnsteuerkarte noch nicht gilt, gilt eine frühere Lohnsteuerkarte.
Weil sich der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte verzögert hat, gilt weiterhin die Lohnsteuerkarte 2010 oder eine entsprechende Ersatzbescheinigung, erklärt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfe (BDL) in Berlin. Möglicherweise haben sich inzwischen Änderungen ergeben. Diese werden bei der Lohnabrechnung möglicherweise nicht übernommen.
Quelle: n-tv.de
24.10.2011 – Die Webseite mitfahrzentrale-24.de muss in Zukunft den Preis für die Anmeldung deutlich erkennbar angeben. Das hat das Landgericht Landshut nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) entschieden. Bislang standen die Gebühren für den Service nur im Kleingedruckten.
Die Paid Content GmbH, Betreiberin der Seite mitfahrzentrale-24.de, hatte den Hinweis auf die Kosten in der rechten Spalte unter “Kundeninformation” in einem kleingedruckten Fließtext platziert. Das sei irreführend, hat nun das Landgericht Landshut geurteilt. Die Seite weise nicht deutlich genug auf die Kostenpflicht hin. Die Verbraucher seien es gewohnt, im Internet viele kostenlose Dienstleistungen zu finden. Daher sei ein deutlicher Hinweis notwendig, dass der Service bei mitfahrzentrale-24.de eben nicht kostenlos ist.
Das Gericht bestätigte außerdem die Unwirksamkeit zweier Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von mitfahrzentrale-24.de: Zum einen soll das Entgelt in Höhe von 132,00 EUR jährlich im Voraus gezahlt werden. Die Vorleistungsklausel sei intransparent, sagt das Landgericht, weil für den Verbraucher nicht erkennbar sei, wann dieser die jährliche Leistung zu zahlen habe. Sie benachteilige außerdem Verbraucher unangemessen, da das Unternehmensrisiko einseitig auf die Verbraucher verlagert werde. Das Gericht beanstandete außerdem eine Klausel, der zufolge sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit um weitere zwei Jahre verlängert. Ein Vertrag dürfe sich laut Bürgerlichen Gesetzbuch stillschweigend nur um maximal ein Jahr verlängern.
Urteil des LG Landshut vom 16.08.2011, 54 O 1465/11, nicht rechtskräftig
Quelle : vzbv.de