Deutschlands oberster Datenschützer Peter Schaar sieht Mängel bei der vom Bund eingesetzten Trojanersoftware zur Überwachung von Computern. In seinem Prüfbericht kommt er nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa zu dem Ergebnis, dass die Software die Datenschutzanforderungen nicht erfüllt.
Links in Online-Artikeln sind auch dann erlaubt, wenn sie auf rechtswidrige Angebote verweisen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht nun in letzter Instanz. Mit dem Urteil endet ein jahrelanger Streit zwischen dem Heise-Verlag und Medienunternehmen.
Wie wichtig ist die Vorratsdatenspeicherung zur Verhinderung von Terroranschlägen? Ein Gutachten zieht den angeblich so großen Nutzen der Maßnahme in Zweifel. Doch die Studie, die an diesem Freitag dem Rechtsausschuss des Bundestags vorgelegt wird, zeigt auch gravierende Lücken auf.
Interne Untersuchungsergebnisse über Kfz-Massenabgleiche und Eingriffe in die Telekommunikation in Brandenburg sind auf der US-Enthüllungsplattform Public Intelligence aufgetaucht.
Finanzämter und Sozialbehörden haben im vergangenen Jahr Zehntausende Kontodaten überprüft, so viele wie nie zuvor. Dabei ist die Regelung nur für Ausnahmefälle gedacht, kritisieren Datenschützer.
Die Bundesnetzagentur darf den Mobilfunkbetreibern Preisvorgaben machen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Die Richter in Karlsruhe bestätigten damit ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom April 2008.
Verfassungsrichter Johannes Masing äußert in einem Beitrag für die Süddeutsche Zeitung die Befürchtung, dass mit der geplanten Neuregelung des Datenschutzes auf EU-Ebene nationale Grundrechte nicht mehr anwendbar seien.
Die bayerische CSU macht bei der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung weiter Druck auf Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Diese müsse sich mit Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) zusammensetzen und auf einen Kompromiss einigen, sagte der CSU-Vorsitzende und Ministerpräsident Horst Seehofer der Bild am Sonntag.
Das Innenministerium von Sachsen-Anhalt hat den Einsatz von Spionage-Software zur Verbrechensbekämpfung verteidigt. “Zwischen Bund und Ländern besteht Einigkeit darüber, dass die Software ein unverzichtbares Instrument darstellt, um Straftaten aufzuklären und zu verhüten” erklärte das Ministerium am gestrigen Freitag, dem 21. Oktober.
Der Einsatz von Spähsoftware spaltet die Koalition. CSU-Innenminister Friedrich verteidigt das Vorgehen der Bundesländer – und verspottet den Chaos Computer Club, der den Fall aufgedeckt hat. FDP-Kabinettskollegin Leutheusser-Schnarrenberger nimmt die IT-Experten demonstrativ in Schutz.