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Gauner zocken skrupellos ab

Die Betrüger schrecken nicht einmal vor Kindern und Jugendlichen zurück. Damit auch Minderjährige die Rechnung zahlen, die sich bei der Anmeldung als volljährig ausgaben, drohte beispielsweise die Firma Content Service Ltd. mit einer Strafanzeige wegen Betrugs. Das Unternehmen betreibt unter anderem die Internetseite opendownload. de. Verbraucherschützerin Emmrich weiß: „Eine solche Drohung ist zur Durchsetzung gar nicht bestehender Zahlungsansprüche unzulässig.“ Sie verweist auf ein aktuelles, aber noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichtes Mannheim vom 12. Mai (Az. 2 O 268/08). Das Gericht stellte auch klar, dass das gesetzliche Widerrufsrecht für derartige Verträge nicht schon mit der Anmeldung ausgeschlossen werden darf.

Genau mit diesem Argument versuchen die Betreiber von opendownload.de Verbraucher zu täuschen. „Es wird behauptet, dass man nach der Anmeldung nicht mehr vom Vertrag zurücktreten dürfe und auf das gesetzliche Widerrufsrecht verzichten würde“, so Gabriele Emmrich. Die Verbraucherschützer raten den Betroffenen, diese unberechtigten Forderungen abzuwehren. Einen entsprechenden Musterbrief erhalten alle Rat suchenden Verbraucher in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale oder im Internet unter www.vzsa.de zum Herunterladen.

Quelle : wochenspiegel-web.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

gefunden bei : abzocknews.de

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