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Facebook: Melango auf dem Vormasch – Das Werbepaar der Abofalle

Facebook rund 901 Millionen monatlich aktive Nutzer angemeldet, laut den Betreibern, so sollte man auch meinen das Facebook ein wenig auf die Nutzer acht gibt bei Verstoessen von Firmen sehr schnell reagiert und ggf. diese z.b. von den Werbe Anzeigen schnell generell dort sperrt, aber wohl falsch Gedacht.

Den im moment geht folgende Werbeanzeige bei Facebook rum, wobei was heisst sie geht rum, sie wird geschaltet bei Facebook und sieht wie folgt aus :

 

quelle : http://www.facebook.com/Detektive.wie.wir

 

 

 

 

 

 

geben wir die Adresse grosshandel-exclusiv.de in dem Browser ein, werden wir weiter geleitet an die Adresse : konkurswaren-katalog.de :

 

by http://blog.arcadewelten.eu
screen vom 18.07.2012

 

 

 

 

 

 

 

Ein Impressum sucht man hier aber vergebens also bleibt nur die Abfrage bei denic wer die Domain den Registriert hat und Inhaber ist :

Domaindaten

Domain konkurswaren-katalog.de
Letzte Aktualisierung 09.07.2012

Domaininhaber

Der Domaininhaber ist der Vertragspartner der DENIC und damit der an der Domain materiell Berechtigte.

Domaininhaber: Thomas Wachsmuth
Organisation: Melango.de GmbH
Adresse: Neefestraße 88
PLZ: 09116
Ort: Chemnitz
Land: DE

Administrativer Ansprechpartner

Der administrative Ansprechpartner (admin-c) ist die vom Domaininhaber benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter berechtigt und gegenüber DENIC auch verpflichtet ist, sämtliche die Domain konkurswaren-katalog.de betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden.

Name: Thomas Wachsmuth
Organisation: Melango.de GmbH
Adresse: Neefestraße 88
PLZ: 09116
Ort: Chemnitz
Land: DE

Also die Firma Melango.de GmbH ist dafuer Verantwortlich, aber die kennen wir doch aus anderen Artikeln und auch schon hat die Melango.de GmbH Preise abgeraeumt und zwar drei mal das Schwarze Schaf, hier mal einige Artikel die sicherlich Interessant sein duerften :

Abo-Falle melango.de: Verbraucherkritik reißt nicht ab

Melango.de wegen Abofalle zum zweiten Mal als “Schwarzes Schaf” gebrandmarkt

Melango bietet 100-€-Falle an

Urteil: Kein Zahlungsanspruch für Melango

Amtsgericht Detmold weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Gesellschaft zurück

Amtsgericht Bochum weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Privatperson zurück

Amtsgericht Düsseldorf weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Journalistin zurück

Onlinemarktplatz Melango.de zum dritten Mal als “Schwarzes Schaf” gerügt

Wie Melango.de bei Facebook in die Falle lockt

Also unbekannt ist die Firma auf keinen Fall, unserer meinung nach natuerlich, aber ich denke das wird auch der geneigte Leser hier denken.

Aber zurueck zu der Seite konkurswaren-katalog.de dort wird ja einiges angeboten, wir interessieren uns fuer ein Apple iPhone 4(S) aus Konkurs meines ist leider Kaputt, ein klick bringt uns zu einer Weiteren Webseite :

by http://blog.arcadewelten.eu
screen vom 18.07.2012

 

 

 

 

 

 

 

Ein Impressum fehlt hier immer noch, auch irgend eine Art AGB, Datenschutz Belehrung oder etwas in dieser Art ist hier Fehlanzeige.

Auch fehlt hier eine sehr wichtige Sache und zwar, bei Melango bzw. und deren anderen Betrieb enden Seiten darf sich nur Personen gewerblichen Naturen Anmelden, und kein normaler Endverbraucher, hier extra auch noch mal extra beschrieben :

Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Benutzung von Melango.de ausgeschlossen. Bei der Registrierung bestätigen Sie uns ausdrücklich, dass Sie im Sinne des BGB §14 als Unternehmer handeln. Privatpersonen, die sich wider besseres Wissen als Gewerbetreibende registrieren, um Zugang auf  Melango.de zu erhalten, werden nach Kenntnis des Anbieters von dieser Tatsache endgültig mit ihrem Account gesperrt.

 

by http://blog.arcadewelten.eu
screen vom 18.07.2012

 

 

 

 

 

 

 

 

Und das ist bei den Landingpages, bzw. Beworbenen Adressen bei Facebook gar nicht Beschrieben, man verzichtet scheinbar einfach mal darauf.

 

Auf dem Server konkurswaren-katalog.de liegen noch folgende andere Webseiten :

 

konkurswaren-katalog.de

melango.de

privatkunden.melango.de

produktverwaltung.melango.de

textvorlage.melango.de

www.melango.de

www.wir-lieben-grosshandelspreise.de

 

Sehr Lustig im Impressum unter der Adresse melango.de werden direkt Meldungen aller : Unsere Verträge im Internet sind rechtswirksam!

Angepriesen mit Urteilen die fuer Melango gut ausgegangen sind, das es aber nicht immer fuer die firmen gut ausgeht, sieht man in diesem Artikel wo wir einige Artikel verlinkt haben wo es fuer die Firma Melango GmbH eines auf die Finger gab, diese Urteile fehlen komischerweise auf der Seite von Melango, hat man diese etwa vergessen mit anzugeben ? 😉

Also Augen auf, und lasst euch nicht Abzocken 😉

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Das Schwarze Schaf im Juni 2011 : download-service.de

Kostenpflichtige Freeware

Anbieter:

download-service.de

Vorgang:

Vorgang: Auf zahlreichen Internetseiten kann man legal kostenfreie Software-Programme, sogenannte Freeware, herunter laden. Doch nicht alle Anbieter stellen Nutzern die Software wirklich kostenfrei zur Verfügung, wie z.B. auch der Betreiber der Seite download-service.de. Da er User laut Verbrauchermeldungen geschickt in eine Abofalle lockt, verleihen ihm die Markenschutzexperten von OpSec Security den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat Juni.

 

 

Die Masche des Schwarzen Schafes: Auf den ersten Blick macht die Startseite von download-service.de keinen besonders verdächtigen Eindruck. Zudem befindet sich rechts oben auf der Startseite der Hinweis, dass für die Nutzung des Angebots ein Abonnement über eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren mit monatlichen Gebühren von acht Euro abgeschlossen wird. Wie jedoch Verbrauchermeldungen, die OpSec erhalten hat, und Erfahrungsberichten in Online-Foren zu entnehmen ist, landen viele Nutzer nicht auf der Startseite, sondern gelangen über Werbeanzeigen auf Lockvogelseiten, die dann wiederum auf die Seite von download-service.de verlinken, auf der sie das gesuchte Software-Programm downloaden können. Dort muss man sich zwar mit seinen persönlichen Daten registrieren, jedoch befindet sich auf dieser Seite der Kostenhinweis nur ganz klein und versteckt, so dass er vermutlich von vielen Usern übersehen wird. Dass sie mit dem Downloaden einer eigentlich kostenfreien Software direkt ein Abo abgeschlossen haben, erfuhren die betroffenen Nutzer erst durch den Erhalt der Rechnung. Ein Widerrufsrecht wird Nutzern, die bereits einen Download getätigt haben, verwehrt.

Quelle : das-schwarze-schaf.com

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sunphone24.de: Das Schwarze Schaf im Mai 2011

Dubiose Handyverträge

Anbieter:
sunphone24.de

Vorgang:

Neben den bekannten Netzbetreibern und Mobilfunkprovidern gibt es auch immer mehr Online-Shops, die als eine Art „Zwischenhändler“ Handyverträge anbieten. Doch auch in diesem Segment scheinen nicht alle Anbieter seriös zu sein. So sorgte zum Beispiel laut Verbrauchermeldungen das Online-Portal sunphone24.de für viel Ärger und Beschwerden. Daher verleihen die Markenschutzexperten von OpSec Security dem Betreiber der Seite den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat Mai.

Die Masche des Schwarzen Schafes: Der Online-Shop sunphone24.de bietet sowohl Handys als auch Handyverträge an. Doch wie Verbraucher OpSec meldeten und auch verschiedenen Internetforen zu entnehmen ist, kam es in vielen Fällen zu erheblichen Problemen bei der Abwicklung. So warteten Kunden bei reinen Handy-Käufen vergeblich auf die per Vorkasse bereits bezahlten Mobiltelefone. Bei Handyverträgen hieß es, dass die Grundgebühr wegfalle, doch auf den Rechnungen waren sie dann doch ausgewiesen.

Quelle und vollstaendiger Bericht : das-schwarze-schaf.com

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Das Schwarze Schaf im April 2011: topstar777.de

Unseriösere Website lockt mit DSDS-Gewinnspiel in eine Abofalle

Anbieter: topstar777.de

Vorgang: Die aktuelle Staffel der Casting-Show „Deutschland sucht den Superstar“ (DSDS) erfreut sich beim Publikum großer Beliebtheit. Ärgerlich ist jedoch, wenn ein Anbieter im Internet versucht, auf unseriöse Art und Weise auf Kosten der Fans vom Erfolg der Show zu profitieren. So lockt Verbrauchermeldungen zufolge die Seite topstar777.de Nutzer mit einem DSDS-Tipp-Gewinnspiel in eine Abofalle. Dies veranlasste die Markenschutzexperten von OpSec Security, dem Betreiber der Seite den Negativ Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat April zu verleihen.

Die Masche des Schwarzen Schafes: Auf der Seite topstar777.de können User zurzeit tippen, welcher Kandidat die aktuelle Staffel von DSDS gewinnen wird. Gekoppelt ist das Voting an ein Gewinnspiel. So soll laut Website unter allen Teilnehmern, die mit ihrem Tipp richtig lagen, eine Reise auf die Malediven verlost werden. Dies klingt zunächst einmal unverdächtig. Wie jedoch Verbraucher OpSec in diesem Monat mitteilten und auch verschiedenen Forenbeiträgen im Internet zu entnehmen ist, schließen Nutzer durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel ein kostenpflichtiges Abo in Höhe von 96 Euro pro Jahr ab. Dies ist jedoch nicht auf Anhieb ersichtlich. Der Hinweis auf die anfallenden Kosten (96 Euro pro Jahr bzw. 8 Euro pro Monat) erscheint erst, nachdem man für einen Kandidaten gevotet hat und zur Anmeldemaske gelangt. Da aber bereits auf der Startseite das Gewinnspielspiel im Zusammenhang mit dem Voting angekündigt wird, scheint die Eingabe der Daten vermutlich für viele Nutzer selbstverständlich und nicht verwunderlich zu sein, da man ja im Falle des Gewinns informiert werden muss. Außerdem ist der Kostenhinweis auch nicht besonders hervorgehoben und beinhaltet keine Informationen, welche Leistung man dafür erhält. Zwar wird auf der Abstimmungsseite darauf hingewiesen, vor dem Voting die Teilnahmebedingungen in den AGB zu beachten, aber da vermutlich die Mehrzahl der User bei einem derartigen Voting und Gewinnspiel nicht mit einer Kostenpflichtigkeit rechnet – zumal die Teilnahme an Gewinnspielen generell kostenfrei ist – werden sie wahrscheinlich nur von den wenigsten gelesen. Zudem sind sie auch nicht besonders kundenfreundlich. So wird zwar zu Beginn von einem kostenpflichtigen Service gesprochen, doch die Kosten an sich werden erst viel später erwähnt. Etwas schwammig ist auch die Information, welchen Service man für das Geld geboten bekommt. So ist stets nur die Rede davon, dass man Zugang zu kostenpflichtigen Informationen und einen Newsletter erhält.

Quelle : das-schwarze-schaf.com

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Das Schwarze Schaf im März 2011 : routenplaner-service.de

Der schnellste Weg zum Abo

Anbieter: routenplaner-service.de

Vorgang: Wer sich schnell im Internet eine Reiseroute berechnen lassen möchte, sollte genau hinschauen, denn nicht alle Anbieter bieten diesen Dienst kostenlos an. So lockt zum Beispiel der Betreiber der Seite routenplaner-service.de laut Verbrauchermeldungen Nutzer in eine Abofalle. Daher verleihen ihm die Markenschutzexperten von OpSec Security den Negativ Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat März.

Die Masche des Schwarzen Schafes: Für viele Autofahrer, die nicht über ein Navigationsgerät verfügen, sind Routenplaner eine gute Möglichkeit, sich vor Fahrtantritt die kürzeste oder schnellste Strecke berechnen und anzeigen zu lassen. Wer jedoch glaubt, dass dieser Dienst immer kostenlos ist, wird auf der Website routenplaner-service.de enttäuscht. Wie Verbraucher berichteten, gaben sie auf der Startseite die gewünschte Route ein, klickten auf den Button „Route berechnen“ und gelangten anschließend zu einem Anmeldeformular, in dem sie ihre persönlichen Daten eingeben mussten. Durch das Anklicken des Buttons „Jetzt anmelden“ schlossen sie schließlich ungewollt einen kostenpflichtigen Zweijahresvertrag für die Nutzung des Dienstes ab. Den Hinweis auf die Gebühren für das Abonnement hatten sie übersehen und genau dies ist der Hauptkritikpunkt. Auf der Startseite sind keine Angaben zu den entstehenden Kosten zu finden. Der Hinweis auf die Gebühren für das Abo befindet sich erst auf der Seite mit der Eingabemaske für die persönlichen Daten, zu der man gelangt, nachdem man bereits seine Route eingegeben hat. Die Kostenangaben stehen rechts neben dem Anmeldeformular und da sich die Schrift nicht von der übrigen Schrift auf der Seite abhebt, sind sie leicht zu übersehen. Zudem wird direkt über dem Hinweis eine Verlosung von Navigationsgeräten angekündigt, wodurch sich manche Besucher der Seite eventuell auch von dem Kostenhinweis ablenken lassen oder vielleicht auch denken, dass die Eingabe ihrer Daten für die Teilnahme an dem Gewinnspiel gedacht ist. Insgesamt ist fraglich, ob der Betreiber der Seite der gesetzlich vorgeschriebenen Hinweispflicht ausreichend nachkommt.

Quelle : das-schwarze-schaf.com

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Das Schwarze Schaf im Oktober 2010 : planet-hardware.eu

Das Schwarze Schaf im Oktober 2010

Faule Ausreden statt pünktlicher Lieferung

Anbieter: planet-hardware.eu

Vorgang: Unzuverlässigkeit, lange Lieferzeiten oder aber gar keine Lieferung und dazu faule Ausreden des Shop-Betreibers – diese Kritikpunkte, die laut Verbrauchermeldungen auf den Online-Shop planet-hardware.eu zutreffen, veranlassten die Markenschutzexperten von OpSec Security, ihn mit dem Negativ Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat Oktober auszuzeichnen.

Die Masche des Schwarzen Schafes: Qualität zum kleinen Preis – mit diesem Slogan wirbt der Online-Shop planet-hardware.eu auf seiner Website. Dies ist jedoch nur dann ein schönes Versprechen, wenn der Kunde seine im Voraus bezahlte Ware auch tatsächlich erhält. Dies scheint aber in vielen Fällen nicht der Fall zu sein. So berichtete ein betroffener Verbraucher in diesem Monat an OpSec, dass er bereits im Juli ein Handy auf der Plattform bestellt und das Geld auch umgehend per Kreditkarte bezahlt habe. Als Lieferzeit wurden drei bis sieben Tage angegeben. Daraufhin erhielt er wenige Tage später die Nachricht, dass sich die Lieferung verzögere und erst nach zehn Tagen einträfe. Nachdem diese Frist verstrichen war und der Kunde noch einmal länger warten sollte, stornierte er die Bestellung, doch trotz Mitteilung seiner Bankverbindung wartet er bis heute auf die Rückerstattung seines Geldes. Auch in verschiedenen Online-Foren tauschen sich betroffene Kunden über diesen Online-Shop aus bzw. berichten von ihren negativen Erfahrungen. Diese betreffen ebenfalls die langen Lieferzeiten und die Hinhaltetaktiken – d.h. Kunden erhalten E-Mails, in denen ihnen vorgegaukelt wird, dass sich die Lieferung lediglich verzögern würde. Zudem werden dort auch die Probleme bei der Stornierung geschildert. Wie in dem beschriebenen Fall scheint eine Stornierung zunächst zwar möglich zu sein, jedoch erfolgt – wie etlichen Forenberichten zu entnehmen ist – anschließend keine Zurücküberweisung des Geldes.

Quelle : das-schwarze-schaf.com

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Melango.de wegen Abofalle zum zweiten Mal als “Schwarzes Schaf” gebrandmarkt

Die Plattform verlangt für die Nutzung erhebliche Mitgliedsgebühren. Sie richtet sich nur an Gewerbetreibende, macht dies jedoch nicht ausreichend deutlich. Verbraucher tappen so bereits seit drei Jahren immer wieder in eine Abofalle.

Die Markenschützer von OpSec haben Melango.de mit der Negativauszeichnung Schwarzes Schaf des Monats September gerügt. Begründet wird dies mit zahlreichen Beschwerden von Kunden.

Diese erhielten kurz nach ihrer Anmeldung eine Rechnung über Mitgliedsgebühren in Höhe von mehreren hundert Euro – auch, wenn sie die Anmeldung bereits nach zwei Tagen per Fax widerrufen hatten. Auf der Startseite sei weder ersichtlich, dass bei einer Anmeldung überhaupt Kosten anfallen noch dass lediglich Händler, Gewerbetreibende und Kaufleute die Plattform nutzen dürfen. Darauf werde nur in den allgemeinen Marktplatzregeln hingewiesen.

quelle : zdnet.de

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Abo-Falle melango.de: Verbraucherkritik reißt nicht ab

Das Schwarze Schaf im September 2010

Abo-Falle melango.de: Verbraucherkritik reißt nicht ab

Anbieter: melango.de

Vorgang: Nachdem OpSec in den letzten Monaten und auch diesen Monat wieder zahlreiche Zuschriften von Verbrauchern erhalten hat, die sich über die B2B-Plattform melango.de beschweren, verleihen die Markenschutzexperten den Betreibern erneut den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“. Zum ersten Mal erhielt melango.de die unrühmliche Auszeichnung im November 2008.

Die Masche des Schwarzen Schafes: Die Plattform melango.de bietet Kleidung, Bürobedarf, Haushaltswaren und Lebensmittel zu besonders günstigen Preisen an. Weniger günstig ist hingegen die Mitgliedschaft, um dort überhaupt einkaufen zu können. Wie betroffene Verbraucher OpSec berichteten, erhielten sie kurz nach ihrer Anmeldung überraschend eine Rechnung über Mitgliedsgebühren in Höhe von mehreren hundert Euro und das auch, wenn sie die Anmeldung bereits nach zwei Tagen per Fax widerrufen hatten. Auf der Startseite ist jedoch nicht ersichtlich, dass bei einer Anmeldung überhaupt Kosten anfallen. Zudem ist melango.de ein reiner B2B-Shop, der sich ausschließlich an Gewerbetreibende richtet, was für Nutzer jedoch nicht klar zu erkennen ist. Lediglich in den allgemeinen Marktplatzregeln wird darauf hingewiesen, dass nur Händler, Gewerbetreibende und Kaufleute die Plattform nutzen dürfen. Genau hier liegt auch das Hauptproblem: Als B2B-Verkaufsplattform verhält sich melango.de nicht widerrechtlich, da zwischen Kaufleuten andere Bestimmungen bezüglich der Aufklärungspflichten gelten als zwischen Verkäufern und Endkonsumenten. So müssen Händler, die an andere Händler verkaufen, nicht in gleicher Form auf entstehende Kosten hinweisen wie Händler, die ihre Produkte Endverbrauchern anbieten. Nutzer, die sich bei melango.de als private Käufer anmelden, verstoßen gegen die Geschäftsbedingungen. Dreist ist jedoch, dass die Betreiber der Seite nicht deutlich auf ihr B2B-Geschäftsmodell hinweisen und somit eine Grauzone ausnutzen.

Quelle : das-schwarze-schaf.com

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Köderseite für Online-Casinos mit dem Schwarzen Schaf ausgezeichnet

Köderseite für Online-Casinos mit dem Schwarzen Schaf ausgezeichnet

Bei der monatlich stattfindenden Verleihung des Negativ-Preises Das schwarze Schaf musste sich die Initiative der OpSec Security GmbH im Februar mit dem Thema Online-Casino befassen. Es gibt zwar schon mehr als genügend Spam-Emails um auf die Casinomasche mit Geld-weg-Garantie hinzuweisen. Nun kommen noch dubiose Köderseiten dazu, die den Usern vermeintliche Gewinne garantieren wollen. Eine solcher Seiten ist die von einem Dr. Norbert Wintersiegel betriebene Domain wohlstand-heute.com, welche mit dem Negativ-Preis für die dreisteste Rechtsverletzung im Internet ausgezeichnet wurde.

Unseriöse Werbeversprechen für angeblich schnellen Wohlstand

Anbieter: wohlstand-heute.com

Vorgang: Auf seiner Homepage wohlstand-heute.com gibt Dr. Norbert Wintersiegel Verbrauchern Tipps, wie sie in Online-Kasinos durch Tricks bzw. seine 5-Step-Gap-Methode risikolos täglich 400 bis 600 Euro verdienen können. Da sein Vorgehen jedoch äußerst unseriös ist und seine Werbebotschaft eine dreiste Rechtsverletzung darstellt, verleiht ihm OpSec Security stellvertretend für ähnlich agierende Seitenbetreiber den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat Februar.

Die Masche des Schwarzen Schafes: „Online Geld verdienen! 100% garantiert! Bis zu 3000 Euro pro Woche online verdienen!“ – Mit diesen Versprechen wirbt Dr. Norbert Wintersiegel, laut eigenen Aussagen ehemaliger Chefentwickler der Deutschen Börse AG, auf seiner Website wohlstand-heute.com. Auf der Startseite fordert er Verbraucher auf, sich kostenlos und unverbindlich mit Name und E-Mail-Adresse einzutragen, um zu erfahren, wie man von seinem eigens entwickelten mathematischen Algorithmus profitieren und täglich garantiert 450 Euro verdienen kann. Verbrauchermeldungen zufolge erhält man nach der Registrierung Informationen zu der so genannten 5-Step-Gap-Methode, mit deren Hilfe man bei einigen von Wintersiegel getesteten Online-Kasinos Lücken ausnutzen bzw. diese Kasinos „überlisten“ und somit täglich 400 bis 600 Euro gewinnen kann. Als Dankeschön für diesen Tipp wünscht sich der Betreiber lediglich eine kleine Spende („Spenden Sie einfach 5% ihres erwirtschafteten Gewinns aus diesem Projekt an uns, und helfen Sie somit Wohlstand-heute.com weiterhin finanzierbar zu bleiben.“, Auszug aus der Homepage). Für einen seriösen Anschein sorgt ein Banner von Focus Money mit dem Schriftzug „Es funktioniert!“. Laut eines Forenbeitrags hat das Wirtschaftsmagazin jedoch nie der Nutzung seines Logos für diese Werbung zugestimmt und auch keine derartige Empfehlung gegeben. Ob man mit Hilfe dieser 5-Step-Gap-Methode wirklich Geld gewinnen kann, scheint mehr als zweifelhaft. Viele Internetseiten decken diese Methode als einfache Wahrscheinlichkeitsrechnung auf, die nicht dazu geeignet ist, risikolos Geld zu verdienen. Verschiedener Forenbeiträge zufolge scheint es dem Betreiber der Seite wohlstand-heute.com darum zu gehen, User auf bestimme Kasino-Websites zu locken und damit Geld zu verdienen. Durch Täuschung wird bei dem Verbraucher der Irrtum erweckt, er hätte einen Vorteil bzw. bessere Chancen beim Spiel in den Online-Kasinos. Somit wird er dazu verleitet, eine für ihn möglicherweise nachteilige Vermögensverfügung zu treffen, denn bei Kenntnis der tatsächlichen Gewinnchancen würde er höchstwahrscheinlich nicht spielen. Dies würde den Tatbestand des Betrugs erfüllen.

Quelle: Das Schwarze Schaf im Februar 2010

[antiabzockenet]

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