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Downloads: Internetnutzer tappen in Fallen

“Die Fälle mit den Inkassoschreiben häufen sich in unseren Beratungsstellen zurzeit”, sagt Verbraucherschützerin Meisel. Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin versende sie derzeit an Verbraucher, die Ende 2009 beziehungsweise Anfang 2010 eine Dienstleistung der Premium Content GmbH in Anspruch genommen haben sollen.

Quelle: Mz-web.de / Zum Artikel

Via : Abzocknews.de

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Vorsicht: Downloads mit Gutscheinmieze verseucht

Ein aufmerksamer Leser dieses Blogs hat uns darüber in Kenntnis gesetzt, dass über das deutsche Downloadportal soft-ware.net derzeit modifizierte Versionen der dort verfügbaren Programme und Tools angeboten werden. Die zum Download angebotenen Programme liegen dabei nicht wie üblich auf den Servern von soft-ware.net, sondern werden unter der domain softwarewarenet.net bereitgestellt.

Quelle: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

 

via abzocknews.de

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Verbraucherschutz warnt vor Inkasso-Abzockern

Vorsicht vor Inkasso-Abzockern: Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor den dubiosen Forderungen der “Deutsche Zentral Inkasso“. Derzeit verschickt diese Firma Rechnungen für die angebliche Nutzung einer Download-Plattform – welche sich mit anderen Abo-Abzock-Seiten in “guter Gesellschaft” befindet.

Quelle: T-Online.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Die Einschüchterungsmethoden der Deutschen Zentral Inkasso

Derzeit kämpft z.B. die Deutsche Zentral Inkasso GmbH (DZI) mit Sitz in Berlin verzweifelt darum, im Spiel zu bleiben. Die angeblichen Forderungen, die betroffenen Verbrauchern zugeschickt wurden, sollen für die Bereitstellung der Dienstleistung my-downloads.de bestehen. Um den Leidensdruck der Betroffenen zu erhöhen, wird den Inkassoschreiben auch ein Urteil eines Amtsgerichts in Hessen beigefügt.

Quelle: Verbraucherzentrale-Sachsen.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

Via2: Abzocknews.de

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Abmahnung wegen illegaler Downloads: “Nicht einschüchtern lassen”

Gerade Kinder und Jugendliche nutzen Internet-Tauschbörsen, um illegal an Musik und Filme zu kommen. An die juristischen Folgen denken sie dabei meist nicht. Immer häufiger erhalten deshalb Eltern Abmahnungen mit hohen Forderungen. Wie sie darauf reagieren sollten.

Quelle: Sueddeutsche.de / Zum Artikel

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Mahnwelle der Deutschen Zentral Inkasso soll Zahlungsdruck erhöhen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

26.07.2011
Inkassobüro erhöht Zahlungsdruck

Eine Zahlungsverpflichtung wird nicht durch Androhung eines teuren gerichtlichen Verfahrens begründet

Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin versendet derzeit Inkassoschreiben an Verbraucher, die Ende 2009 bzw. Anfang 2010 eine Dienstleistung der Premium Content GmbH in Anspruch genommen haben sollen. Behauptet wird, der betroffene Verbraucher habe auf der Internetseite my-downloads.de einen Dienstleistungsvertrag geschlossen und die daraus resultierende Grundforderung in Höhe von 96 Euro trotz Mahnungen nicht bezahlt. Zuzüglich Mahnkosten, Verzugszinsen sowie vorgerichtlichen Inkassogebühren und – auslagen wird seitens des Inkassobüros nunmehr die stolze Summe von fast 160 Euro verlangt. Bei weiterer Zahlungsverweigerung werde man die Forderung gerichtlich geltend machen und droht: “Durch eine solche Verurteilung entstehen Ihnen unverhältnismäßig hohe Kosten.” Mit einer beigefügten Ratenzahlungsvereinbarung und einem Urteil des Amtsgerichtes Langen, welches übrigens als Einzelfallentscheidung keinesfalls die Zahlungspflicht für alle Verbraucher begründet, will man offensichtlich den “Zahlungswillen” der Betroffenen verstärken.

Das Inkassobüro versucht damit nach Auffassung der Verbrauchzentrale Sachsen-Anhalt e.V. ganz offensichtlich, den Druck auf die Verbraucher zu erhöhen, um diese zur Zahlung zu bewegen. Betroffene sollten sich von diesen Drohgebärden aber nicht beeindrucken lassen.

Wichtig zu wissen:

Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt nur durch übereinstimmende Willenserklärungen zu Inhalt, Laufzeit und Kosten des Vertrages zustande.Anbieter muss Verbraucher über das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht ordnungsgemäß in Textform belehren.Gespeicherte IP-Adressen stellen kein Beweis für Vertragsschluss dar.Ein negativer Schufa – Eintrag ist nicht zulässig, wenn eine Forderung bestritten wurde. Betroffene sollten gegen unberechtigte Forderungen deshalb unbedingt nachweisbar Widerspruch einlegen.Ein Musterbrief zur Abwehr der Forderung ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erhältlich oder kann … hierheruntergeladen werden.Verbraucher, die den Musterbrief bereits im vergangenen Jahr an Premium Content nachweisbar versandt haben, sollten eine Kopie dieses Schreibens an das Inkassobüro zur Information senden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Quelle : vzsa.de

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Das Geschäft mit der Abmahnung

Ab sofort gibt es ein neues Beratungsangebot in der Langenfelder Verbraucherzentrale. Rechtsanwältin Nicole Liedtke hilft, wenn Bürger Abmahnungen von Anwaltskanzleien wegen Urheberrechtsverletzungen bekommen. „Das ist eine richtige Maschinerie“, sagt Liedtke. Eine Hand voll Kanzleien habe sich sogar auf Urheberrechtsverletzungen wie illegale Downloads von Musikdateien aus dem Internet spezialisiert. Ein lukratives Geschäft.

Quelle: Wz-newsline.de / Zum Artikel

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Firefox 5 offiziell freigegeben und Firefox 5.0 MG Edition Portable 6.0.0.0

 

Die Entwickler der Mozilla-Foundation haben Version 5 ihres Open-Source-Webbrowsers Firefox offiziell zum Download freigegeben, nachdem die nach und nach erfolgte Bestückung der ftp-Server und ihrer Mirrors wie immer bei neuen Firefox-Releases schon einige Vorab-Vollzugsmeldungen provozierte. Firefox 5 steht wie seine Vorgänger in diversen Landessprachen für Windows, Mac OS X und Linux zum Download bereit.

Die Entwickler betonten bei der neuen Version vor allem die Unterstützung von CSS-Animationen. Bei einer CSS-Animation legt der Entwickler ihre Dauer und ihren Namen in den CSS-Regeln für das betreffende HTML-Element fest. Dem mit diesem Namen kombinierten Selektor @keyframes folgen dann Regeln, die Start- und Endpunkt sowie eventuelle Zwischenstadien des Elements beschreiben. Außerdem wurden in Firefox 5 einige Bugs der Vorgängerversion behoben, die Einstellungen für die Option “Do Not Track” besser zugänglich gemacht, die JavaScript-Engine noch einmal beschleunigt und die HTML5-Unterstützung verbessert. Details zu Neuerungen und Bugfixes finden sich in den Release-Notes, die Sicherheitskorrekturen listen die Entwickler separat auf.

Quelle und vollstaendiger Bericht : heise.de

Firefox 5.0 MG Edition Portable 6.0.0.0

Fuer alle Monstersgame Spieler darf man bekannt geben das auch eine neue MG Browser Version zum Download zu verfuegung steht die auf Firefox 5.0 aufsetzt und einige Verbesserung mit sich bringt.

Diese ist wie immer Kostenlos hier zu Downloaden : Firefox 5.0 MG Edition Portable

FirefoxsafeEditionPortable

Die FirefoxsafeEditionPortable steht noch in Version 1.0.0.0 zum download zur verfuegung die auf den Firefox 4 core aufsetzt aber in kuerze wird diese auf den firefox Core 5 geupdate und wird dann wie alles zum kostenlosen download zur verfuegung stehen.

Diese koennt ihr hier Downloaden : Firefox4.0safeEditionPortable

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Firefox 5 mit kleineren Verbesserungen erhältlich

Obwohl Firefox 4 nur einige Wochen alt ist, steht ab sofort die Version 5 des weit verbreiteten Browsers der Mozilla Foundation zum Download bereit. Den offiziellen Startschuss hat die Organisation noch nicht gegeben, jedoch findet man die fertige Datei bereits auf den Downloadservern.

Nachdem die Entwicklung von Firefox 4 viel zu viel Zeit in Anspruch genommen hat und die dort eingeflossenen Neuerungen zu spät an die Nutzer weitergegeben wurden, so dass Konkurrenzprodukte wie Chrome deutlich in Sachen Marktanteil zulegen konnten, hat man den Veröffentlichungszyklus umgestaltet. Das erste Ergebnis der neuen Strategie ist der Browser Firefox 5, der jetzt in der finalen Fassung zum Download bereit steht. Noch in diesem Jahr werden die Versionen 6 und 7 erwartet.

Quelle :  winfuture.de

Fuer die Monstersgame Fans darf man mit Freude verkuenden das es auch schon die FX Version als Monstersgame Browser version die wie gewohnt kostenlos hier heruntergeladen werden kann : Firefox 5.0 MG Edition Portable

Noch als Hinweis an alle Monstersgame Spieler der Firefox4.0safeEditionPortable ist nicht an MG angepasst.

 

Weitere Downloads finden alle Leser des Blog in unserem Download Bereich des Forums unter : Downloads

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Kino.to von der Kripo beschlagnahmt, internationale Durchsuchungen und 13 Festnahmen

Tja, was soll man da noch Großartiges schreiben – ist ja das ”Thema des Tages“. Eine gute Übersicht relevanter Meldungen und Hinweise findet man bspw. auf dem lawblog und im Blog von Claus Frickemeier. Nun, jedenfalls camman hierbei wieder einmal sehen, wie schnell es manchmal, quasi Schlag auf Schlag, gehen kann – ich bin jedenfalls sehr gespannt, wo die Abzockangebote (wie Firstload von Valentin Fritzmann) künftig beworben werden.

Quelle : abzocknews.de

 

Ermittler verhaften mutmaßliche Betreiber von Raubkopie-Seite

Es ist ein Großschlag gegen Urheberrechtsverletzer: Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen die Streaming-Seite kino.to. Bei Razzien in mehreren europäischen Ländern wurden 13 Personen verhaftet. Ihnen wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.

Hamburg – Die Polizei hat zum Schlag gegen kino.to ausgeholt: In Deutschland, Spanien, Frankreich und den Niederlanden haben Ermittler am Dienstag zahlreiche Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren durchsucht, um die Betreiber des Verzeichnisses und angeschlossener Streaming-Dienste dingfest zu machen. Das teilte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung (GVU) mit. Demnach haben in Deutschland zeitgleich 20 Razzien stattgefunden, mehr als 250 Polizisten und Steuerfahnder waren im Einsatz, unterstützt von 17 Computerexperten.

 

Wie die Staatsanwaltschaft Dresden auf Anfrage mitteilte, seien 13 Personen verhaftet worden, zwölf in Deutschland und eine in Spanien. Insgesamt seien 14 Haftbefehle ausgestellt worden, nach einer Person werde derzeit gefahndet. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte die Website, auf der widerrechtlich ins Netz gestellte Kinofilme und Serien verlinkt waren, rund vier Millionen Besucher täglich. Die Hauptbeschuldigten sollen siebenstellige Gewinne damit erzielt haben.

Quelle : spiegel.de

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