Schlagwort-Archive: E-Plus

Urteil: Mobilfunkprovider für Rechnungen von Drittanbietern verantwortlich

Wichtiges Urteil für alle, die Ärger mit ihrer Handyrechnung haben. Tauchen auf dieser Rechnung Leistungen von Drittanbietern auf, darf der Mobilfunkanbieter sich bei Beschwerden nicht einfach für nicht zu ständig erklären.

Quelle und vollständiger Bericht: computerbetrug.de

Via Abzocknews.de / Zum Artikel

 
 

 
 

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Verfassungsgericht erklärt Preisvorgaben für Mobilfunk für rechtens

Die Bundesnetzagentur darf den Mobilfunkbetreibern Preisvorgaben machen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Die Richter in Karlsruhe bestätigten damit ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom April 2008.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

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WAPzocke: Mit Smartphone-Abofallen wird weiter Kasse gemacht

Mit dem für Verbraucher intransparenten WAP-Billing-Prozess ziehen dubiose Content-Anbieter Kleinbeträge für „Mehrwertdienste“ im Abonnement ein – über die Mobilfunkrechnung des Netzanbieters. Die Masche ist nicht mehr neu. Sie funktioniert aber nach wie vor, weil die Mobilfunkanbieter ihre Kunden unzureichend schützen.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

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Handykosten: Horrorrechnung abgewehrt

Ungewollte Internetverbindungen übers Handy können tausende Euro kosten. Auch Kunden mit Prepaidtarifen sind nicht auf der sichern Seite und können schnell in die Kostenfalle tappen. Doch oft müssen Kunden solche Horrorrechnungen nicht zahlen. test.de klärt auf.

Quelle: Test.de / Zum Artikel

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Datenspeicherung: Wie der Staatsanwalt an Handydaten kommt

Ein Dokument der Strafverfolgungsbehörden führt vor Augen, wie weit die Vorratsdatenspeicherung von Mobilfunkern wirklich geht.

Quelle: Welt.de / Zum Artikel

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Datenspeicherung: Mobilfunkfirmen horten offenbar illegal Daten

Mehr als 90 Tage speichern etliche Mobilfunkanbieter angeblich die Daten ihrer Kunden. Verbraucherschützer protestieren gegen die Praktiken.

Quelle: Welt.de / Zum Artikel

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AK Vorrat zeigt Telecom-Unternehmen bei Bundesnetzagentur an

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) hat am Donnerstag gegen sechs Telekommunikationsanbieter Anzeige bei der Bundesnetzagentur erstattet. Die Datenschützer werfen den Unternehmen BT (Germany), E-Plus, M-net, Telefonica, Telekom Deutschland und Vodafone D2 einen Verstoß gegen Paragraf 97 des Telekommunkationsgesetzes vor.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

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Abo-Fallen bei Apps für iPhone und Android-Handys

Werbebanner etablieren sich zunehmend auch bei mobilen Anwendungen, sogenannten Apps. Mit einer unlauteren Methode nutzen auch Kriminelle derzeit diese Form der Werbung, um die Smartphone-Anwender auf WAP-Portal zu locken. Auf diesen lauern dann Abofallen, warnt das Comuptermagazin c´t.

Quelle: Handytarife.de / Zum Artikel

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Stiftung Warentest: E-Plus-Datennetz ist das langsamste

Wenig überraschend hat das Datennetz von E-Plus im Vergleichstest mit den anderen drei Netzbetreibern in Deutschland am schlechtesten abgeschnitten. Das Unternehmen selbst lobt dagegen gerne sein “Hochgeschwindigkeitsnetz”.

Quelle: Handelsblatt.com / Zum Artikel

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BGH untersagt Handy-Sperre aus geringfügigem Anlass

vzbv ist mit Verfahren gegen E-Plus erfolgreich

11.07.2011 – Ein Mobilfunkanbieter darf den Handy-Anschluss nicht wegen eines kleinen Zahlungsrückstands oder aus einem anderen geringfügigen Anlass sperren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen das Unternehmen E-Plus entschieden. Das Urteil hat Bedeutung für die gesamte Branche.

Der Mobilfunkdienstleister hatte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Reihe von Gründen genannt, die das Unternehmen berechtigt hätten, den Anschluss sofort, ohne Ankündigung und ohne zeitliche Begrenzung zu sperren. Eine sofortige Sperrung drohte Kunden bereits, wenn sie mit einem kleinen Betrag in Zahlungsverzug gerieten oder ihr eingeräumtes Kreditlimit überschritten. Auch eine von E-Plus eingereichte Lastschrift, die wegen fehlender Kontodeckung nicht von der Bank des Kunden eingelöst wurde, konnte eine sofortige Anschluss-Sperrung auslösen.

Das Unternehmen behielt sich außerdem vor, vom Kunden nachträglich eine Bankbürgschaft oder Kaution zu verlangen, wenn sich herausstellen sollte, dass er einen Zahlungsrückstand bei irgendeinem anderen Vertragspartner hat. Bei einer missbräuchlichen Anschlussnutzung drohte E-Plus mit einer vollständigen Sperre. Dem Kunden wurde dabei keine Möglichkeit eingeräumt, die Sperre aufzuheben, indem er sich wieder vertragstreu verhält.

BGH erklärt acht Klauseln für unzulässig
Der vzbv hatte die Klauseln als überzogen und kundenfeindlich kritisiert. Viele Handy-Nutzer seien darauf angewiesen, ständig erreichbar zu sein. Es sei daher unverhältnismäßig, die vertraglichen Leistungen schon bei geringfügigem Zahlungsverzug und ohne Vorwarnung komplett einzustellen. Der Bundesgerichtshof schloss sich dieser Auffassung überwiegend an und untersagte E-Plus, acht der neun strittigen Klauseln weiter zu verwenden. Zulässig ist dem BGH zufolge eine Klausel, wonach das Unternehmen bei einer missbräuchlichen Nutzung den Vertrag fristlos kündigen kann. Das Urteil ist für die gesamte Branche von Bedeutung. Auch andere Firmen sind nun aufgefordert, ähnlich gestaltete Vertragsklauseln zu ändern.

Unzulässige Geschäftsbedingungen sind kein Einzelfall
Im Jahr 2008 hatte der vzbv 19 Mobilfunkunternehmen wegen unzulässiger Geschäftsbedingungen abgemahnt und zum Teil verklagt, größtenteils mit Erfolg. Erst diesen Februar hatte der BGH eine Klausel in den Geschäftsbedingungen von T-Mobile und congstar für unzulässig erklärt, die eine Handy-Sperrung ab einem Zahlungsverzug von 15,50 Euro vorsah.

Urteil des BGH vom 09.06.2011- III ZR 157/10

 

Quelle : vzbv.de Presse

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