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Rückgewinnungshilfeverfahren für Opfer von Adressbuchbetrügern

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Diese Veröffentlichung ersetzt die Veröffentlichung vom 22.08.2011

Staatsanwaltschaft Mainz

3332 Js 26518/08

Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mainz, Az. 3332 Js 26518/08, gegen

Christian MÜLLER, geb. Hahner, *xx.xx.1987 in Mainz, Axxxxxstraße x, 551xx Mainz,

Paul Andreas THEOBALD, *xx.xx.1985 in Koszalin/Polen, Axxxxxx Straße xxx, 552xx Erbes-Büdesheim,

sowie

Jörg Dennis CEVIRMECI, *xx.xx.1982 in Bingen, xxxxstraße xxx, 554xx Ockenheim,

Tracy Lewis Mazza, *XX.0X.1982 in Mainz, Mxxxxx Straße XXX, 554xx Bxxxxx,

Timo BRANDT, *xx.xx.1979 in Alzey, xxxxxxgasse x, 552xx Lonsheim

wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges wurden aufgrund dinglicher Arreste des Amtsgerichts Mainz Vermögenswerte gesichert.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, in der Zeit von Anfang 2008 bis zum 23.06.2010 als Verantwortliche verschiedener Unternehmen bzw. als Mitglieder der Bande in zeitlichem Zusammenhang zu tatsächlich erfolgten Handelsregistereintragungen an zahlreiche Unternehmen rechnungsähnliche Angebote versandt zu haben. Durch die Gestaltung der Schreiben wurde der Eindruck erweckt, es handele sich um die Rechnung für die erfolgte Eintragung. Tatsächlich sollte durch die Zahlungen eines Betrages von bis zu 490,28 EUR ein Angebot für einen Eintrag in dem Internetportal www.branchenbuchauskunft.net angenommen werden. Die Beschuldigten versandten Schreiben unter Verwendung folgender Firmen:

  • AGV-Verwaltung GmbH,
  • AGZ- Allgemeine Gewerbe Verwaltung e.K
  • DGV-Deutsche Gewerbe Verwaltung e.K.,
  • DRV-Verwaltung GmbH,
  • PGR-Verwaltung GmbH,
  • PGV-Verwaltung GmbH,
  • ZRV-Verwaltung GmbH,

Die Staatsanwaltschaft Mainz führt in diesem Strafverfahren neben den Ermittlung zur Strafverfolgung zugleich ein Rückgewinnungshilfeverfahren zugunsten der durch diese Straftaten Geschädigten durch.

1) Es wurden aufgrund des dinglichen Arrestes in Höhe von 352.192,86 € des Amtsgerichts Mainz, Az.: 409 Gs 1485/11, vom 19.05.2011,

gegen

Christian MÜLLER, geb. Hahner, *xx.xx.1987 in Mainz,

die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert

  1. Guthaben des Kontos Nr. 5360014889, TARGOBANK AG & Co KGaA, Duisburg,
  1. Guthaben des Kontos Nr. 5520687480, ING-DiBa AG, Frankfurt a.M.
  1. Guthaben des Kontos Nr. 9612831650, Wüstenrot Bank AG, Ludwigsburg
  1. Guthaben des Kontos Nr. 7117043, Sparda-Bank Südwest eG, Mainz

2) Es wurden aufgrund des dinglichen Arrestes in Höhe von 352.192,86 € des Amtsgerichts Mainz, Az.: 409 Gs 1479/11, vom 19.05.2011,

gegen

Paul Andreas THEOBALD, *xx.xx.1985 in Koszalin / Polen,

die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte einstweilen gesichert:

  1. Guthaben des Kontos Nr. 379401300, comdirect bank AG, Quickborn
  1. Guthaben des Kontos Nr. 5405278210, ING-DiBa AG, Frankfurt a.M.
  1. Guthaben des Kontos Nr. 140 265 430, Nassauische Sparkasse, Wiesbaden
  1. Sicherungshypothek im Grundbuch von Stromberg (Hunsrück), Gemarkung Stromberg (Hunsrück) , Blatt 3651, Flur 6, Flurstück-Nr. 51/1, 52, 66/1, derzeit im Höchstbetrag von insgesamt 352.192,86 EUR

3) Es wurden aufgrund des dinglichen Arrestes in Höhe von 78.444,80 € des Amtsgerichts Mainz, Az.: 409 Gs 1482/11, vom 19.05.2011,

gegen

Jörg Dennis CEVIRMECI, *xx.xx.1982 in Bingen,

die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte einstweilen gesichert:

  1. Guthaben des Kontos Nr. 1339959015, Mainzer Volksbank eG, Mainz
  1. Guthaben des Sparkontos Nr. 3900346424, Sparkasse Rhein-Nahe, Bad Kreuznach

4) Es wurden aufgrund des dinglichen Arrestes in Höhe von 7.844,48 € des Amtsgerichts Mainz, Az.: 409 Gs 1480/11, vom 19.05.2011,

gegen

Tracy Lewis MAZZA, *xx.xx.1982 in Mainz,

die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte einstweilen gesichert:

  1. Guthaben der Lebensversicherung Nr. 10 539 665 5, Allianz Lebensversicherungs-AG, Berlin
  1. Guthaben der Lebensversicherung Nr. 36 967 578 1, Allianz Lebensversicherungs-AG, Berlin
  1. Guthaben des Kontos Nr. 3900346424, Sparkasse Rhein-Nahe, Bad Kreuznach

5) Aufgrund des dinglichen Arrestes in Höhe von 5.833,39 € des Amtsgerichts Mainz, Az.: 409 Gs 1483/11, vom 19.05.2011,

gegen

Timo BRANDT, *xx.xx.1979 in Alzey,

wurde durch den Beschuldigten ein Geldbetrag in Höhe von 5.833,36 EUR hinterlegt.

Ziel des Rückgewinnungsverfahrens ist es, den durch die Straftat betroffenen Geschädigten einen (ggf. teilweisen) finanziellen Ersatz durch die Möglichkeit der zivilrechtlichen Zwangsvollstreckung in die gesicherte Vermögenswerte zu ermöglichen. Um von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, muss allerdings jeder Geschädigte selbst aktiv werden, d.h. jeder Geschädigte muss seine eventuellen Ersatzansprüche selbst gerichtlich geltend machen, d.h. einen zivilrechtlichen Titel erstreiten, mit dem anschließend mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf die von der Staatsanwaltschaft gesicherten Vermögenswerte Zugriff genommen werden kann. Solche Titel können Vollstreckungsbescheide, vollstreckbare Urteile oder ähnliches sein, die Vollstreckung kann, je nach Sachlage, auch aufgrund einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrests möglich sein. Darüber hinaus bedarf Ihre Zwangsvollstreckung in das gesicherte Vermögen noch der Zulassung durch das Strafgericht (§ 111g ‚StPO). Details hierzu müssten Sie, soweit Sie sich nicht selbst auskennen, ggf. mit einem Rechtsanwalt erörtern.

Die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Zivil- und Zwangsvollstreckungsverfahrens werden durch diese Nachricht nicht berührt, d.h. Sie müssen sich selbst vorab überlegen, ob sich die Beschreitung des Rechtswegs für Sie, auch unter Berücksichtigung der dabei anfallenden Kosten, überhaupt lohnt. In diesem Zusammenhang kann auch die Einschaltung eines Rechtsanwalts für Sie sinnvoll sein, durch den allerdings weitere Kosten entstehen.

Das in der Zwangsvollstreckung herrschende Prioritätsprinzip (umgangssprachlich:“ Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“) gilt auch in diesem Verfahren. Die Erfolgsaussichten für die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche sind daher bei einem schnellen Zugriff wesentlich höher.

Die Aufrechterhaltung der staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen für die Geschädigten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das befasste Gericht die auch zu Ihren Gunsten erwirkten Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird Ihnen dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden.

Haben Sie bitte Verständnis, dass die Staatsanwaltschaft keine Ratschläge zum Verfahren oder Auskünfte zu Erfolgsaussichten geben kann und darf und eine weitergehende Auskunftserteilung daher nicht erfolgen wird.

Quelle: Bundesanzeiger

Via: antiabzockenet.blogspot.com

Via 2 : Abzocknews.de

 

 

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Betrug bei 300 Online-Bestellungen

Die mutmaßlichen Betrüger aus Österreich sollen sich mit illegal beschafften Kreditkarten- und Kontodaten insgesamt 300 Online-Bestellungen unter den Nagel gerissen haben.

Quelle und vollständiger Bericht: pnp.de

Via Abzocknews.de

 

 

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Staatsanwaltschaft Saarbrücken ermittelt gegen GEV Ltd. in Salzburg

Wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken (33 Js (W) 409/12) ein Ermittlungsverfahren gegen den Verantwortlichen der Fa. GEV Ltd. in Salzburg wie auch der Fa. GEV-Medienvertrieb AG & Co. KG in Saarbrücken…

Quelle und vollständiger Bericht: anzeigen-recht.de

Via Abzocknews.de

 

 

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Bei Vendis GmbH sind laut Staatsanwaltschaft Burat und Reisener die Hintermänner

Dass die als Geschäftsführerin der Vendis GmbH auftretende Eva Rüpps (alias Eva Rupps) wohl nur eine Strohpuppe ist, nahm man schon seit langem an. Ein Vermerk in der Ermittlungsakte des von der Amtsanwaltschaft Berlin (…) geführten Verfahrens zum Aktenzeichen 3042 Js 10380/12 liefert dafür neue Anhaltspunkte.

Quelle und vollständiger Bericht: radziwill.info

Via: antiabzockenet.blogspot.com

Siehe auch: Die Hintermänner der Vendis GmbH: Michael Burat und Philipp… | abzocktalk.de

Weitere Hintergründe und Informationen auf Abzocknews.de:

Via Abzocknews.de

 

 

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YouPorn-Chef in Belgien festgenommen

Der 34-jährige Fabian Thylmann, Eigentümer mehrerer Erotikportale wie YouPorn, ist in Belgien festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt. Es besteht Verdacht auf Steuerhinterziehung.

Quelle und vollständiger Bericht: welt.de

Siehe auch: Unabhängiger Doppelschlag zum Wochenstart | abzocktalk.de

via Abzocknews.de

 

 

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Lauda als Zeuge in Vaduz: “Schwerster Betrug”

Niki Lauda sagte gegen seinen früheren Kapperlsponsor Michael Seidl aus. Dem Erfinder der Money Service Group wird schwerer Betrug vorgeworfen.

Quelle und vollständiger Bericht: derstandard.at

Via Abzocknews.de

 

 

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Noch mehr Opfer von Internet-Abzocke

Der mutmaßliche Internetbetrüger aus Schwaigern hat offenbar noch mehr Kunden geprellt als bislang öffentlich bekannt. Nach Stimme-Recherchen betrieb er unter weiteren Domains falsche Onlineshops − und lieferte per Vorkasse bestellte Elektronikware nicht an seine Kunden aus. Der 27-jährige M. fungierte dabei als Inhaber einer Firma unter dem Namen “Hot Chili Days GmbH“, er hatte Büroräume in Nordheim angemietet.

Quelle und vollständiger Bericht: stimme.de

Via Abzocknews.de

 

 

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Facebook: Aufklärung zum Foto, auf dem ANGEBLICH ein junger Mann einen Hundewelpen zwingt, Wodka zu trinken. (via mimikama.at)

Unzählige Posts kursieren unrecherchiert durch ganz Facebook und auf anderen Plattformen, in denen Tierliebhaber, u.a. auch Tierschützer, dieses Verhalten anprangern und dazu aufrufen, diesen Menschen überall (!) ausfindig und dingfest zu machen. Noch viel mehr FB-User echauffieren sich und wünschen dem angeblichen Tierquäler das Allerschlimmste. Wäre der Welpe tatsächlich gezwungen worden, Wodka zu trinken, dann wäre das in der Tat eine abscheuliche Tierquälerei. Aber das Bild erzeugt auf den ersten Blick einen falschen Eindruck.  Die Flaschenhaltung müsste bei geöffnetem Verschluss Luftblasen im Flascheninneren erzeugen. Die Verschlusskappe kann man aber durchaus auch erkennen. Die Flasche könnte aber auch Wasser enthalten und der Hund damit getränkt werden, weil er es u.U. selbst nicht / nicht gut kann. UND manche wollen in der Haltung des Mannes Gewalt und in der Haltung des Welpen Angespanntheit sehen. Davon ist nun wirklich nichts zu sehen. Aber das sind die Mechanismen, die bei entsprechender Bildunterschrift greifen, so gewollt sind und auch „gerne“ angenommen werden.

 

 

Um dieses Foto geht es auf Facebook:

 

 

 

 

 

 

 

Via  mimikama.at /Zum Vollstaendigen Artikel

 

Auch interessant zu wissen das die Ermittlungen gegen den Mann bzw. gegen die Maenner eingestellt wurden, aber neue Ermittlungen wurden dazu aber wieder eroffnet aber diesmal nicht gegen die Maenner sondern in Richtung der Verdaechtigungen, Drohungen etc. gegen ueber dem Mann auf dem Bild.

Auf einigen selbst ernannten Tierschutz Seiten hat man nun scheinbar auch schnell das Bild mit der Suchmeldung geloescht
bzw. den gesamten Beitrag wo auch die Kommentare vorhanden waren mit Androhungen mit Gewalt gegen ueber dem Mann auf dem Foto, also so geht das sicher nicht, eine Oeffentliche Entschuldigung waere da wohl eher angebracht, zu mal wenn z.b. diese Facebook selbst ernannte Tierschutz Seite selbst noch schreibt das selbst bei einem joke wuerde das Quaelen sein, und jetzt wenn Ermittlungen wegen solchen Drohungen und falschen verdaechtigungen am laufen sind, loescht man alles und tut so als ob nichts gewesen ist ?
Das macht nicht wirklich vertrauenswuerdig.
Interessant sollte da auch folgender Artikel Sein : Jurist warnt: Private Fahndungsaufrufe bei Facebook sind verboten

 

In dem Zusammenhang moechten wir doch noch mal auf unseren Artikel vom 29.07.2012 verweisen : Wenn du auch so denkst dann …, wenn du das auch machen wuerdest dann … like hier und like da

 

 

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Staatsanwaltschaft Potsdam sichert Millionen von Pillenspammern und -Vertreibern

In dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Potsdam, Aktenzeichen 430 Js 30907/09 Wi, gegen Peter Michael Lenz, Großstraße 59, 14929 Treuenbrietzen, Matthias Mönch, Rene Meusburger und Andere, u. a. wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz sind in Vollziehung nachstehender Arrestbeschlüsse zu den Beschuldigten:

Quelle und vollständige Mitteilung: bundesanzeiger.de

Via: antiabzockenet.blogspot.com

Via2: Abzocknews.de

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