Schlagwort-Archive: Filmen

Abzocke per Telefon: Faule Tricks mit R-Gesprächen

R-Gespräche kenn man vor allem aus US-amerikanischen Filmen. Doch auch hierzulande kann der Angerufene für das Gespräch bezahlen und die Preise sind in der Regel deutlich höher als für normale Gespräche. Betrüger machen sich derzeit die Unkenntnis vieler Verbraucher zunutze.

Quelle : n-tv.de /Zum Artikel

Share

Illegale Downloads: Das große Geschäft mit den teuren Abmahnungen

Illegales Tauschen von Filmen oder Musik verursacht Schäden in Millionenhöhe. Doch die Klagen spülen viel Geld in die Kassen der Rechteinhaber.

Quelle: Welt.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

Share

Erneut kritische Lücke in VLC

Erst vergangene Woche schloß das Update 1.1.6 eine kritische Lücke im Mediaplayer VLC. Nun meldet der Hersteller eine neue Lücke, durch die sich mit präparierten Filmen im MKV-Format (für Matroska Video und WebM) Schadcode auf einen PC schleusen und mit den Rechten des Anwenders starten lässt. Betroffen sind die Version 1.1.6 und vorhergehende.

Quelle : heise.de

Zum download des VLC Hier klicken

Share

Twitter wird Kommunikationskanal für Pädophile

Die Organisation “No abuse in internet” (NAIIN) hat darauf hingewiesen, dass Pädophile zunehmend Twitter als Kommunikationskanal nutzen. Die Beschwerden über kinderpornographische Inhalte häufen sich.

“Verborgen hinter meist harmlos klingenden Nutzernamen twittern Pädophile vor allem, weil es ihnen die Möglichkeit bietet, Kinderpornografie einfach und schnell zu verbreiten”, sagte Dennis Grabowski, Vorsitzender der Organisation.

Demnach häufen sich Links zu entsprechenden Websites, Filmen und Bildern. “Unter’m Strich werden immer mehr Tweets mit Links auf kinderpornografische Internet-Inhalte gepostet”, erklärt Grabowski unter Verweis auf die steigende Zahl an Hinweisen zu entsprechenden Tweets, die bei der von NAIIN betriebenen Beschwerdestelle für illegale Inhalte im Internet eingehen.

quelle : winfuture.de

Share

“Sexting”: US-Teenager muss 90 Tage ins Gefängnis

Ein Jugendlicher aus dem US-Bundesstaat Vermont muss für drei Monate in ein Jugendgefängnis, weil er zwei Mädchen per SMS aufgefordert hatte, sich selbst bei sexuellen Handlungen zu filmen oder zu fotografieren und ihm die Ergebnisse zu schicken.

Der 18-Jährige wurde zwar zu zwei Jahren Haft verurteilt, muss aber nun nur 90 Tage ins Gefängnis, nachdem er sich schuldig bekannt hatte, eine “verbotene Handlung” begangen und “unzüchtige und laszive Handlungen” vorgenommen zu haben. Vorwürfe wegen sexueller Nötigung wurden hingegen fallen gelassen, berichtet ‘SeattlePI’.

In Vermont ist es verboten, einen Computer oder ein anderes elektronisches Gerät zur Übertragung eines “unpassenden” Bildes von sich selbst zu verwenden. Jugendliche werden dabei inzwischen nicht mehr wie Erwachsene verfolgt und in die staatliche Datenbank für Sexualstraftäter aufgenommen, wenn sie Ersttäter sind.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

Share

BKA-Mails mahnen Bussgeld an. ! Warnung!

Nicht die neuste Methode, das gab es schon mal vor laengerer Zeit, scheint aber wieder Modern zu werden , damals war es nur so , das man angeblich noch einmal die Akte im Anhang pruefen sollte und dazu die zip datei offnen sollte, was natuerlich ein unschoener Virus war.

Das Bundeskriminalamt warnt vor gefälschten E-Mails mit dem Behördenabsender. Darin geht um eine angebliche Strafanzeige wegen illegalen Herunterladens von Filmen.

Das BKA warnt vor E-Mail-Betrug
Wie die Behörde am Samstag mitteilte, sind derzeit betrügerische Mails mit dem Betreff „Bundeskriminalamt“ im Umlauf, der angebliche Absender ist das BKA. „Diese E-Mails stammen nicht vom BKA“, erklärte die Behörde in Wiesbaden.

Der Inhalt der gefälschten Mails besagt demnach, dass gegen den Empfänger angeblich eine Strafanzeige wegen illegalen Herunterladens von Filmen, Software und MP3-Musikdateien erstellt wurde. Der Empfänger wird aufgefordert, ein „Bußgeld“ auf ein in der Mail angegebenes Konto zu überweisen. Die geforderte Überweisung sollte keinesfalls vorgenommen werden, warnte das BKA.

Wer aufgrund dieser E-Mail bereits eine Zahlung geleistet hat, soll sich an die örtlich zuständige Polizeidienststelle wenden und sich möglichst umgehend mit seiner Bank in Verbindung setzen. Das BKA wies ausdrücklich daraufhin, dass die Behörde Strafanzeigen im Zusammenhang mit polizeilichen Vorgängen nicht per E-Mail verschickt.

Quelle : focus.de zum Artikel hier klicken.

Share