Schlagwort-Archive: Foren

Urteil: Forenbetreiber muss Ärztebewertung auf den Zahn fühlen

Der Betreiber eines Internetportals zur Bewertung ärztlicher Leistungen muss konkrete Beanstandungen eines Arztes zu einem Foreneintrag, in dem seine medizinischen Leistungen beurteilt werden, prüfen. Erfolgt dies nicht, muss der Forenbetreiber im Rahmen der so genannten Störerhaftung den Beitrag löschen. Dies hat heute das Landgericht Nürnberg-Fürth per einstweiliger Verfügung entschieden und gab damit – zumindest vorübergehend – einem Zahnarzt Recht, der sich gegen die Verbreitung einer aus seiner Sicht negativen Bewertung seiner Leistung zur Wehr gesetzt hatte (Urteil vom 8. Mai 2012, Az. 11 O 2608/12).

Quelle: Heise.de /Zum Artikel

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Facebook: Aufklärung zu: Baby mit verbrannten Gesicht

Wir bekommen in den letzten Tagen hunderte von Anfragen wegen des Bildes, auf welchem man ein Baby mit den schweren Verbrennungen im Gesicht sieht. Laut den Nutzern, die das Bild auf Facebook verbreiten, zahlt (wieder einmal) Facebook 3 Cent, wenn man das Bild teilt. Wir haben recherchiert und das Bild ist bereits seit dem Jahre 2007 / 2008 im Internet zu finden. Zuerst wurde dieses Foto mittels E-Mails versendet und auf diversen Foren verteilt und immer wieder war der selbe Inhalt zu lesen. Im Jahre 2008 würde angeblich “Yahoo” 3 Cent zahlen, wenn man die Mail an seine Freunde weiterleitet. Fast 4 Jahre später taucht nun das gleiche Foto auf Facebook auf und wieder werden angeblich 3 Cent gespendet! DAS STIMMT NICHT! Das “Baby” ist heute 6 oder 7 Jahre alt und kommt aus Polen! Mehr dazu in unserem Bericht!

 

Quelle :  mimikama.at

Und natuerlich zahlt fuer das Teilen oder gefaellt mir klicken niemand irgend etwas !

Die Eltern des Maedchens wussten nichts von dieser Aktion und waren empoert, als sie das Bild ihrer Tochter im Internet fanden.

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Akkuprobleme auch unter iOS 5.0.1

Überraschend schnell hatte Apple auf einige in iOS 5 enthaltene Probleme reagiert und vor zwei Tagen mit Version 5.0.1 ein erstes Update veröffentlicht. In erster Linie sollten damit die geringen Laufzeiten, über die zahlreiche Nutzer klagten, verbessert werden.

Wie es nun aber aussieht, hat Apple die Problematik nicht aus der Welt schaffen können. In den offiziellen Support-Foren des iPhone-Herstellers mehren sich die Berichte über Laufzeiten, die weiterhin deutlich unter den vom Unternehmen genannten Werten liegen. Dabei scheint es mittlerweile drei größere Probleme zu geben.

Quelle : computerbase.de

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Das Schwarze Schaf im Juni 2011 : download-service.de

Kostenpflichtige Freeware

Anbieter:

download-service.de

Vorgang:

Vorgang: Auf zahlreichen Internetseiten kann man legal kostenfreie Software-Programme, sogenannte Freeware, herunter laden. Doch nicht alle Anbieter stellen Nutzern die Software wirklich kostenfrei zur Verfügung, wie z.B. auch der Betreiber der Seite download-service.de. Da er User laut Verbrauchermeldungen geschickt in eine Abofalle lockt, verleihen ihm die Markenschutzexperten von OpSec Security den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat Juni.

 

 

Die Masche des Schwarzen Schafes: Auf den ersten Blick macht die Startseite von download-service.de keinen besonders verdächtigen Eindruck. Zudem befindet sich rechts oben auf der Startseite der Hinweis, dass für die Nutzung des Angebots ein Abonnement über eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren mit monatlichen Gebühren von acht Euro abgeschlossen wird. Wie jedoch Verbrauchermeldungen, die OpSec erhalten hat, und Erfahrungsberichten in Online-Foren zu entnehmen ist, landen viele Nutzer nicht auf der Startseite, sondern gelangen über Werbeanzeigen auf Lockvogelseiten, die dann wiederum auf die Seite von download-service.de verlinken, auf der sie das gesuchte Software-Programm downloaden können. Dort muss man sich zwar mit seinen persönlichen Daten registrieren, jedoch befindet sich auf dieser Seite der Kostenhinweis nur ganz klein und versteckt, so dass er vermutlich von vielen Usern übersehen wird. Dass sie mit dem Downloaden einer eigentlich kostenfreien Software direkt ein Abo abgeschlossen haben, erfuhren die betroffenen Nutzer erst durch den Erhalt der Rechnung. Ein Widerrufsrecht wird Nutzern, die bereits einen Download getätigt haben, verwehrt.

Quelle : das-schwarze-schaf.com

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Neue Telefonabzocke lockt mit Tankgutschein in die Falle

Wer über die hinterlegte Nummer zurückruft, dem wird über eine Bandansage ein Tankgutschein in Höhe von 10 € versprochen. Die Aktivierung soll durch Druck einer weiteren Zifferntaste erfolgen. Danach wird darauf hingewiesen, dass ab jetzt für einen Gewinneintragungsdienst 9,90 € über die Telefonrechnung abgerechnet werden. Dahinter steckt der Dienst von dem Portal sofortgewinn49.de.

Quelle: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

Dazu interessante und lesenswerte Foreneinträge:

via abzocknews.de

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Das Schwarze Schaf im April 2011: topstar777.de

Unseriösere Website lockt mit DSDS-Gewinnspiel in eine Abofalle

Anbieter: topstar777.de

Vorgang: Die aktuelle Staffel der Casting-Show „Deutschland sucht den Superstar“ (DSDS) erfreut sich beim Publikum großer Beliebtheit. Ärgerlich ist jedoch, wenn ein Anbieter im Internet versucht, auf unseriöse Art und Weise auf Kosten der Fans vom Erfolg der Show zu profitieren. So lockt Verbrauchermeldungen zufolge die Seite topstar777.de Nutzer mit einem DSDS-Tipp-Gewinnspiel in eine Abofalle. Dies veranlasste die Markenschutzexperten von OpSec Security, dem Betreiber der Seite den Negativ Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat April zu verleihen.

Die Masche des Schwarzen Schafes: Auf der Seite topstar777.de können User zurzeit tippen, welcher Kandidat die aktuelle Staffel von DSDS gewinnen wird. Gekoppelt ist das Voting an ein Gewinnspiel. So soll laut Website unter allen Teilnehmern, die mit ihrem Tipp richtig lagen, eine Reise auf die Malediven verlost werden. Dies klingt zunächst einmal unverdächtig. Wie jedoch Verbraucher OpSec in diesem Monat mitteilten und auch verschiedenen Forenbeiträgen im Internet zu entnehmen ist, schließen Nutzer durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel ein kostenpflichtiges Abo in Höhe von 96 Euro pro Jahr ab. Dies ist jedoch nicht auf Anhieb ersichtlich. Der Hinweis auf die anfallenden Kosten (96 Euro pro Jahr bzw. 8 Euro pro Monat) erscheint erst, nachdem man für einen Kandidaten gevotet hat und zur Anmeldemaske gelangt. Da aber bereits auf der Startseite das Gewinnspielspiel im Zusammenhang mit dem Voting angekündigt wird, scheint die Eingabe der Daten vermutlich für viele Nutzer selbstverständlich und nicht verwunderlich zu sein, da man ja im Falle des Gewinns informiert werden muss. Außerdem ist der Kostenhinweis auch nicht besonders hervorgehoben und beinhaltet keine Informationen, welche Leistung man dafür erhält. Zwar wird auf der Abstimmungsseite darauf hingewiesen, vor dem Voting die Teilnahmebedingungen in den AGB zu beachten, aber da vermutlich die Mehrzahl der User bei einem derartigen Voting und Gewinnspiel nicht mit einer Kostenpflichtigkeit rechnet – zumal die Teilnahme an Gewinnspielen generell kostenfrei ist – werden sie wahrscheinlich nur von den wenigsten gelesen. Zudem sind sie auch nicht besonders kundenfreundlich. So wird zwar zu Beginn von einem kostenpflichtigen Service gesprochen, doch die Kosten an sich werden erst viel später erwähnt. Etwas schwammig ist auch die Information, welchen Service man für das Geld geboten bekommt. So ist stets nur die Rede davon, dass man Zugang zu kostenpflichtigen Informationen und einen Newsletter erhält.

Quelle : das-schwarze-schaf.com

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Rufschädigung im Netz-Kein Zugriff auf die Nutzerdaten

Wer sich in Internetforen oder auf Bewertungsportalen verleumdet sieht, kann nicht einfach die Daten des Urhebers fordern. Die bekommt höchstens die Polizei, entschied jetzt das Amtsgericht München.

Privatleute haben kein Recht, Namen oder Anschriften der Nutzer von Internetforen zu bekommen. Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die Nutzerdaten nur der Polizei und anderen Behörden weitergegeben werden dürfen – etwa wenn es um Strafverfolgung, Gefahrenabwehr, Terrorismusbekämpfung oder Rechte an geistigem Eigentum geht (Az: 161 C 24062/10).

Im konkreten Fall hatten die Inhaber eines Autohauses auf einer Internetplattform zum Thema Auto negative Berichte über sich entdeckt. Sie fühlten sich nach Angaben des Gerichts diskreditiert und befürchteten geschäftsschädigende Auswirkungen. Das Autohaus wandte sich daher an den Betreiber des Forums, der die Beiträge sofort löschte. Das Autohaus wollte aber auch die Kontaktdaten der Nutzer, die die Berichte eingestellt hatten, um rechtliche Schritte gegen sie einleiten zu können. Dies verweigerte der Forumsbetreiber unter Hinweis auf den Datenschutz.

Quelle : n-tv.de

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Anonymous kompromittiert amerikanische Sicherheitsfirma

Eigentlich wollte die Security-Firma HBGary dem FBI helfen, gegen Anonymous vorzugehen. Stattdessen wurden einige ihrer Systeme gehackt und unter anderem über 50.000 interne E-Mails veröffentlicht. Langsam zeichnet sich ein komplettes Desaster für das Unternehmen ab.

Bekannt geworden ist HBGary, deren Web-Auftritt derzeit offline ist, unter anderem durch ihren ehemaligen Technikchef James Butler, der für seine sehr frühen Arbeiten zu Windows Rootkits verdientermaßen Lorbeeren erntete. Mittlerweile ist das zentrale Produkt der Firma der HBGary Responder, mit dem sich der Arbeitsspeicher von Windows-Systemen untersuchen lässt. Es kommt oft bei Strafverfolgungsbehörden als Forensik-Tool zum Einsatz, lässt sich aber auch zur Schädlingserkennung einsetzen.

Quelle : heise.de

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Abofallen im Internet: Betrüger scheffeln Millionen

Nachts kommen die Gewissensbisse. Beim beliebten WDR-Moderator Domian rief unlängst ein Hörer an und beichtete in der Radiosendung zur Geisterstunde seine Missetaten als Mitglied einer Abofallen-Mafia. Tausende arglose Internetsurfer habe man abgezockt und daran glänzend verdient, gab er zerknirscht zu. Immerhin: der Mann fühlte sich schuldig und versprach, sich künftig um ehrlichen Broterwerb zu bemühen. Abofallen im Internet haben sich zu einer wahren Seuche entwickelt. Wer nicht aufpasst, hat sich mit wenigen Klicks und Eingaben einen ungewollten und teuren Vertrag eingefangen. Tausende Verbraucher suchen in Internetforen Rat, weil sie den Tricksern auf den Leim gegangen sind.

Quelle : stuttgarter-zeitung.de

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Telomax nutzt neue Leistungsnummern, um BNetzA-Inkassoverbot zu umgehen

Kaum untersagt die BNetzA diesem Unternehmen, Entgelte für die Leistungsnummern 61.404 sowie 83.917 in Rechnung zu stellen, wurde eine neue “Leistungsnummer” geschaffen. Wie Betroffene in Foren und Blogs berichteten, wurden ihnen von der Telekom wiederum Telomax-Beträge auf die aktuelle Rechnung gesetzt, und zwar mit der Leistungsnummer 83.919.

Quelle : the-new-boo.blogspot.com

Via abzocknews.de

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