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Foto-Klau im Internet: Täter muss doppelten Schadensersatz zahlen

Foto-Klau im Internet ist kein Kavaliersdelikt. Das zeigt einmal mehr ein Gerichtsurteil. Das Landgericht Düsseldorf entschied jetzt, dass ein Foto-Dieb gleich doppelten Schadensersatz zahlen muss, wenn er ein fremdes Bild ohne Nennung des Urhebers verwendet.

In dem Fall hatte eine Firma ein Foto eines Konkurrenz-Unternehmens “gestohlen” und damit im Internet Werbung gemacht – “natürlich” ohne den Mitbewerber zu fragen oder zu nennen. Die bestohlene Firma reichte Schadensersatz-Klage gegen den Bilder-Dieb ein – und gewann.

Das Landgericht Duesseldorf (Urteil vom 01.04.2009 – Az.: 12 O 277/08) sprach der klagenden Firma einen Schadensersatz von 2800 Euro für das Bild zu – und einen Aufschlag von weiteren 2800 Euro. Das Unternehmen, das das Bild gestohlen und unerlaubterweise verwendet hatte, muss also insgesamt 5600 Euro bezahlen.

Die Richter begründeten den 100-Prozent-Aufschlag damit, dass der Bilder-Dieb den Namen des Foto-Eigentümers bei der Veröffentlichung nicht genannt hatte. Dies rechtfertige den doppelten Verletzterzuschlag.

Quelle: computerbetrug.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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