Schlagwort-Archive: Frist

Verbraucherschutz gegen Facebooks App-Zentrum

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat erneut eine Abmahnung an das Social Network Facebook verschickt und dieses aufgefordert, sich in seinen Geschäftspraktiken endlich an geltendes Recht zu halten. Diesmal geht es um das vor einiger Zeit gestartete App-Zentrum.

In diesem werden Apps von Fremdanbietern auf der Plattform nach Kategorien sortiert anzeigt. Facebook gebe dabei persönliche Daten der Nutzer an die App-Anbieter weiter, ohne dass die User ihre Einwilligung dazu gegeben haben, beklagen die Verbraucherschützer. Man gab dem Social Network eine Frist bis zum 4. September, das Problem abzustellen und eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Quelle: winfuture.de /Zum Artikel

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FBI verlängert Übergangslösung für DNSChanger-Opfer

Das FBI will die DNS-Server, die derzeit die Anfragen der mit dem DNSChanger-Bot infizierten Rechner abfangen, noch weitere vier Monate betreiben, wie der Branchenverband eco meldet. Der neue Abschalttermin ist der 9. Juli dieses Jahres.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

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Auch Mieter müssen aufpassen:Kündigung wegen übler Nachrede

Auch wenn der Ärger noch so groß ist – Mieter sollten sich nicht zu übler Nachrede gegenüber ihrem Vermieter hinreisen lassen. Eine fristlose Kündigung kann folgen. Und das zu Recht, wie ein Gericht urteilt.

Mieter riskieren eine Kündigung, wenn sie wiederholt über ihren Vermieter herziehen. Üble Nachrede könne für den Vermieter ein Grund sein, das Mietverhältnis fristlos zu beenden, befand das Landgericht Potsdam.

In dem Fall hatte sich die Mieterin eines Einfamilienhauses mit ihrem Vermieter über die Nutzbarkeit des Gartens gestritten. Im Zuge dieser Auseinandersetzung äußerte sie sich unangemessen über ihren Vermieter, der sie daraufhin abmahnte. Nachdem die Frau ihren Vermieter dann noch bei dessen Bank angeschwärzt hatte, kündigte er den Mietvertrag fristlos.

 

Quelle : n-tv.de

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SPD-Netzpolitiker stecken Linie zur Vorratsdatenspeicherung ab

Die Sozialdemokraten befürworten die Speicherung von IP-Adressen auf Vorrat. Der Gesprächskreis “Netzpolitik und Digitale Gesellschaft” beim SPD-Parteivorstand hat einen “Musterantrag” vorgelegt, demzufolge IP-Adressen gespeichert werden dürfen.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Nur Ärger unter dieser Nummer

Von „fiesen Fallen und Fußangeln“ beim Wechsel des Telefon-Anbieters berichtet ein empörter Wochenblatt-Leser. Obwohl er seinen Vertrag rechtzeitig gekündigt hat, wurde dieser um ein Jahr verlängert, angeblich weil der Portierungsauftrag des neuen Anbieters zu spät eingegangen ist.

Quelle: Wochenblatt.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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BGH untersagt Handy-Sperre aus geringfügigem Anlass

vzbv ist mit Verfahren gegen E-Plus erfolgreich

11.07.2011 – Ein Mobilfunkanbieter darf den Handy-Anschluss nicht wegen eines kleinen Zahlungsrückstands oder aus einem anderen geringfügigen Anlass sperren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen das Unternehmen E-Plus entschieden. Das Urteil hat Bedeutung für die gesamte Branche.

Der Mobilfunkdienstleister hatte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Reihe von Gründen genannt, die das Unternehmen berechtigt hätten, den Anschluss sofort, ohne Ankündigung und ohne zeitliche Begrenzung zu sperren. Eine sofortige Sperrung drohte Kunden bereits, wenn sie mit einem kleinen Betrag in Zahlungsverzug gerieten oder ihr eingeräumtes Kreditlimit überschritten. Auch eine von E-Plus eingereichte Lastschrift, die wegen fehlender Kontodeckung nicht von der Bank des Kunden eingelöst wurde, konnte eine sofortige Anschluss-Sperrung auslösen.

Das Unternehmen behielt sich außerdem vor, vom Kunden nachträglich eine Bankbürgschaft oder Kaution zu verlangen, wenn sich herausstellen sollte, dass er einen Zahlungsrückstand bei irgendeinem anderen Vertragspartner hat. Bei einer missbräuchlichen Anschlussnutzung drohte E-Plus mit einer vollständigen Sperre. Dem Kunden wurde dabei keine Möglichkeit eingeräumt, die Sperre aufzuheben, indem er sich wieder vertragstreu verhält.

BGH erklärt acht Klauseln für unzulässig
Der vzbv hatte die Klauseln als überzogen und kundenfeindlich kritisiert. Viele Handy-Nutzer seien darauf angewiesen, ständig erreichbar zu sein. Es sei daher unverhältnismäßig, die vertraglichen Leistungen schon bei geringfügigem Zahlungsverzug und ohne Vorwarnung komplett einzustellen. Der Bundesgerichtshof schloss sich dieser Auffassung überwiegend an und untersagte E-Plus, acht der neun strittigen Klauseln weiter zu verwenden. Zulässig ist dem BGH zufolge eine Klausel, wonach das Unternehmen bei einer missbräuchlichen Nutzung den Vertrag fristlos kündigen kann. Das Urteil ist für die gesamte Branche von Bedeutung. Auch andere Firmen sind nun aufgefordert, ähnlich gestaltete Vertragsklauseln zu ändern.

Unzulässige Geschäftsbedingungen sind kein Einzelfall
Im Jahr 2008 hatte der vzbv 19 Mobilfunkunternehmen wegen unzulässiger Geschäftsbedingungen abgemahnt und zum Teil verklagt, größtenteils mit Erfolg. Erst diesen Februar hatte der BGH eine Klausel in den Geschäftsbedingungen von T-Mobile und congstar für unzulässig erklärt, die eine Handy-Sperrung ab einem Zahlungsverzug von 15,50 Euro vorsah.

Urteil des BGH vom 09.06.2011- III ZR 157/10

 

Quelle : vzbv.de Presse

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Verbraucherrechte: EU kämpft gegen Online-Abzocke

Aus für Abzocke: Eine neue EU-Richtlinie soll Verbrauchern in Zukunft mehr Schutz vor Kostenfallen im Internet bieten. Doch Verbraucherschützer sehen auch Rückschritte.

Quelle: Stern.de / Zum Artikel

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Brüssel will schärfer gegen Internet-Abzocke vorgehen

Vertreter des EU-Parlaments, des Rates und der Kommission haben sich auf eine neue Verbraucherrechte-Richtlinie geeinigt. Sie sieht unter anderem eine “Button-Lösung” zur Bestätigung von Online-Einkäufen vor, um einen besseren Schutz vor Kostenfallen im Internet zu gewährleisten.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

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Vorratsdatenspeicherung: Neues Gesetz und Kritik

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat den Entwurf für ein neues Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung fertiggestellt. Dieses sieht eine Speicherung von Verbindungsdaten über sieben Tage, ergänzt durch das so genannte Quick-Freeze-Verfahren vor.

Dies bedeutet, dass der ehemals sechs Monate andauernde Speicherzeitraum auf eine Woche verkürzt wird. Bei Verdachtsfällen für eine Straftat sollen für den jeweiligen Verdächtigen die Begrenzung aufgehoben und längerfristig Informationen gesammelt werden. Damit stellt der Entwurf einen Kompromiss zwischen verschiedenen, bisher diskutierten Standpunkten dar.

Quelle : winfuture.de

Offener Brief an die FDP

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Österreichs Maßnahmen gegen Werbeanrufe bereits teilweise in Kraft

In Österreich ist es nun illegal, bei einem Werbeanruf die Rufnummer zu unterdrücken oder zu verfälschen. Bei Verstoß drohen sowohl dem Anrufer als auch seinem Telekom-Anbieter bis zu 58.000 Euro Strafe. Durch eine Schlamperei sind diese neuen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes bereits am Freitag um 00:00 Uhr in Kraft getreten.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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