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Web-Archive: BGH stärkt Online-Gedächtnis

Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag mit seinem Urteil zu Online-Archive die Pressefreiheit in Deutschland gestärkt. Welt.de muss einen Betrag aus dem eigenen Archiv über einen Ex-Stasi-Mitarbeiter nicht löschen, der mittlerweile in einer Führungsposition für Gazprom tätig ist. Damit hat die Axel Springer AG in letzter Instanz gesiegt. Die Klage des Managers wurde damit abgewiesen. Nach dem Urteil der Richter gesteht ein gewichtiges Interesse der Öffentlichkeit, auch wenn der Artikel in die Persönlichkeitsrechte eingreife.

Quelle:  meedia.de /Zum Artikel

 

 

 

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