Schlagwort-Archive: Gebühre

Abzocke: Warnung vor besonders dreister Gewinn-Masche

Schon BEZahlt.Danke.“ prangt fett gedruckt auf dem dubiosen Schriftstück. Auf den ersten Blick sieht das Schreiben aus, als ob die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der Absender sei. „Es soll der Anschein erweckt werden, es sei etwas Offizielles“, sagt Ingrid Deutmeyer von der Verbraucherzentrale Lünen. Dass dem nicht so ist, wird schnell deutlich.

Quelle: DerWesten.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Aktion gegen Machenschaften dubioser Inkassofirmen

In einem derzeit massenhaft verschickten Schreiben macht ein Unternehmen namens “Inkaso Zastita” mit Sitz in Kroatien insgesamt 177 Euro für angebliche Ansprüche einer Firma “Teleglück Gewinnspiel-Service Teleglück GmbH” mit Sitz in Berlin geltend. Gegen einmalige Zahlung von 118,- Euro zuzüglich 15,- Euro Gebühren will man jedoch auf weitere Zahlungen und Schritte verzichten. Und zugleich wird unterschwellig gedroht: “Wir werden unsere weitere Tätigkeit Ihrer Haltung anpassen müssen.”

Quelle: Verbraucherzentrale-Rlp.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

via2: abzocknews.de

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Das Schwarze Schaf im Juni 2011 : download-service.de

Kostenpflichtige Freeware

Anbieter:

download-service.de

Vorgang:

Vorgang: Auf zahlreichen Internetseiten kann man legal kostenfreie Software-Programme, sogenannte Freeware, herunter laden. Doch nicht alle Anbieter stellen Nutzern die Software wirklich kostenfrei zur Verfügung, wie z.B. auch der Betreiber der Seite download-service.de. Da er User laut Verbrauchermeldungen geschickt in eine Abofalle lockt, verleihen ihm die Markenschutzexperten von OpSec Security den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat Juni.

 

 

Die Masche des Schwarzen Schafes: Auf den ersten Blick macht die Startseite von download-service.de keinen besonders verdächtigen Eindruck. Zudem befindet sich rechts oben auf der Startseite der Hinweis, dass für die Nutzung des Angebots ein Abonnement über eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren mit monatlichen Gebühren von acht Euro abgeschlossen wird. Wie jedoch Verbrauchermeldungen, die OpSec erhalten hat, und Erfahrungsberichten in Online-Foren zu entnehmen ist, landen viele Nutzer nicht auf der Startseite, sondern gelangen über Werbeanzeigen auf Lockvogelseiten, die dann wiederum auf die Seite von download-service.de verlinken, auf der sie das gesuchte Software-Programm downloaden können. Dort muss man sich zwar mit seinen persönlichen Daten registrieren, jedoch befindet sich auf dieser Seite der Kostenhinweis nur ganz klein und versteckt, so dass er vermutlich von vielen Usern übersehen wird. Dass sie mit dem Downloaden einer eigentlich kostenfreien Software direkt ein Abo abgeschlossen haben, erfuhren die betroffenen Nutzer erst durch den Erhalt der Rechnung. Ein Widerrufsrecht wird Nutzern, die bereits einen Download getätigt haben, verwehrt.

Quelle : das-schwarze-schaf.com

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Anonymous startet Angriffe auf Website der GEMA (Video)

Die Internetaktivisten Anonymous haben angekündigt, gegen die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) vorzugehen. Hintergrund ist der Streit zwischen YouTube und der GEMA über die Verbreitung von Musikvideos.

Seit der vergangenen Woche macht Google deutlich darauf aufmerksam, dass man bislang keine Einigung mit der Verwertungsgesellschaft GEMA erzielen kann. Aus diesem Grund können hierzulande zahlreiche Musikvideos bei YouTube nicht abgespielt werden. Stattdessen erhält man lediglich die Meldung “Leider ist dieses Video […] in Deutschland nicht verfügbar, da die GEMA die Verlagsrechte hieran nicht eingeräumt hat”. Laut Google fordert die GEMA bis zu 12 Cent pro Klick auf ein Video – Gebühren, die YouTube durch Werbeeinnahmen nicht kompensieren kann.

Quelle: winfuture.de

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Gericht lockert Rundfunkgebührenpflicht für PCs

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass beruflich genutzte PCs von der Gebührenpflicht befreit sind, wenn der Besitzer bereits für privat genutzte Rundfunkgeräte zahlt, die sich auf demselben Grundstück befinden.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

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Schon BEZ.ahlt? Verbraucherzentrale warnt

Seit Tagen erreichen brandenburgische Verbraucher Gewinnmitteilungen als Dankeschön für angeblich bezahlte „Gebühren“, die in der Aufmachung an die GEZ erinnern. Für die Abholung des ersten Preises in Höhe von 2.500 Euro soll man sich bei der genannten Postfachadresse anmelden. Die Verbraucherzentrale vermutet hier eine Werbeverkaufsveranstaltung.

Quelle: VzB.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

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Wohlfühl-Reisen abgemahnt von Verbraucherzentrale

Wie Familie K. aus Hohen Neuendorf buchten auch viele andere Brandenburger bei einer Kaffeefahrt des Schweizer Veranstalters Wohlfühl Reisen AG mehrtätige Reisen „für null Euro”. Doch wie meist bei angeblichen Schnäppchen langte der Veranstalter nach Vertragsschluss bei Zusatzkosten wie für Kautionen, Kraftstoff, Kerosin, Maut und Flughafengebühren kräftig zu.

Quelle: VzB.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

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Lösegeld-Trojaner sperrt scheinbar die Windows-Lizenz

Die Masche ist offenbar lukrativ: Nach der Infektion eines Rechners sperren Lösegeld-Trojaner den Zugriff für den Anwender und fordern zur Zahlung einer Freischaltgebühr auf. Ein aktuelles Exemplar variiert das Thema und sperrt vorgeblich die Windows-Lizenz. Die ließe sich jedoch über einen angeblich kostenlosen Anruf bei einer Service-Nummer wieder freischalten.

Die Nachricht kommt nicht von Microsoft, die Sperre ist ein Trick, und die Anrufe sind natürlich nicht kostenlos – im Gegenteil: Sie gehen an teure, internationale Rufnummern etwa in Madagaskar. Wie der AV-Spezialist F-Secure dokumentiert hat, werden die Anrufer mehrere Minuten in einer Warteschleife hingehalten, damit auch wirklich hohe Gebühren auflaufen. Durch die Mithilfe eines Operators können die Betrüger das Gespräch nämlich in ein billigeres Land umleiten und dabei einen Teil der Gebühren für den Anruf zur ursprünglich gewählten Nummer selbst einstreichen.

Quelle : heise.de

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„Schon BEZahlt.Danke“- nur ein Lockruf zur Kaffeefahrt

Einen Gewinn in Höhe von 1875 Euro verspricht derzeit ein Schreiben, das viele Verbraucher Sachsen-Anhalts erhalten. „Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre Gebühren“ heißt es weiter in dem Schreiben mit dem Briefkopf „Schon BEZahlt.Danke.“

Quelle: VzSA.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

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Das Schwarze Schaf im März 2011 : routenplaner-service.de

Der schnellste Weg zum Abo

Anbieter: routenplaner-service.de

Vorgang: Wer sich schnell im Internet eine Reiseroute berechnen lassen möchte, sollte genau hinschauen, denn nicht alle Anbieter bieten diesen Dienst kostenlos an. So lockt zum Beispiel der Betreiber der Seite routenplaner-service.de laut Verbrauchermeldungen Nutzer in eine Abofalle. Daher verleihen ihm die Markenschutzexperten von OpSec Security den Negativ Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat März.

Die Masche des Schwarzen Schafes: Für viele Autofahrer, die nicht über ein Navigationsgerät verfügen, sind Routenplaner eine gute Möglichkeit, sich vor Fahrtantritt die kürzeste oder schnellste Strecke berechnen und anzeigen zu lassen. Wer jedoch glaubt, dass dieser Dienst immer kostenlos ist, wird auf der Website routenplaner-service.de enttäuscht. Wie Verbraucher berichteten, gaben sie auf der Startseite die gewünschte Route ein, klickten auf den Button „Route berechnen“ und gelangten anschließend zu einem Anmeldeformular, in dem sie ihre persönlichen Daten eingeben mussten. Durch das Anklicken des Buttons „Jetzt anmelden“ schlossen sie schließlich ungewollt einen kostenpflichtigen Zweijahresvertrag für die Nutzung des Dienstes ab. Den Hinweis auf die Gebühren für das Abonnement hatten sie übersehen und genau dies ist der Hauptkritikpunkt. Auf der Startseite sind keine Angaben zu den entstehenden Kosten zu finden. Der Hinweis auf die Gebühren für das Abo befindet sich erst auf der Seite mit der Eingabemaske für die persönlichen Daten, zu der man gelangt, nachdem man bereits seine Route eingegeben hat. Die Kostenangaben stehen rechts neben dem Anmeldeformular und da sich die Schrift nicht von der übrigen Schrift auf der Seite abhebt, sind sie leicht zu übersehen. Zudem wird direkt über dem Hinweis eine Verlosung von Navigationsgeräten angekündigt, wodurch sich manche Besucher der Seite eventuell auch von dem Kostenhinweis ablenken lassen oder vielleicht auch denken, dass die Eingabe ihrer Daten für die Teilnahme an dem Gewinnspiel gedacht ist. Insgesamt ist fraglich, ob der Betreiber der Seite der gesetzlich vorgeschriebenen Hinweispflicht ausreichend nachkommt.

Quelle : das-schwarze-schaf.com

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