Schlagwort-Archive: Gesetze

Konferenz der Datenschutzbeauftragten fordert Abschaffung von ELENA

Das Urteil der Bundesverfassungsgerichts hat auch Auswirkungen auf andere Gesetze wie ELENA. Eine zentrale Datenbank mit anlassunabhängiger Vorratsdatenspeicherung ist unzulässig. Rund 14.000 Bürger haben sich einer Verfassungsklage angeschlossen.

Die heute in Stuttgart zu Ende gegangene 79. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder will nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten weitere Gesetze und Verordnungen auf den Prüfstand stellen. Das fordern die Datenschützer in einer Entschließung.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht strahle über den eigentlichen Entscheidungsgegenstand hinaus, heißt es darin. Sie müsse auch in anderen Bereichen, etwa bei der diskutierten Speicherung der Daten von Flugpassagieren oder bei der Konzeption von Mautsystemen beachtet werden.

quelle : zdnet.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Telefonwerbung: Verbraucherzentrale sammelt Beschwerden

Telefonwerbung: Verbraucherzentrale sammelt BeschwerdenObwohl am 4. August 2009 das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung in Kraft getreten ist, erreicht die Verbraucherzentrale nach wie vor eine Vielzahl von Beschwerden über unerwünschte Werbeanrufe, insbesondere zur Gewinnspielwerbung. Aber auch untergeschobene Verträge und nicht legitimierte Kontoabbuchungen gehören mit zum üblen Geschäft.
Quelle: VZ-NRW.de / Zum Artikel
Via: AntiSpam.de
[abzocknews.de]

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Das Gelbe Branchenbuch mit neuer Abzock-Welle

Das Gelbe Branchenbuch mit neuer Abzock-Welle

Jetzt, im Februar 2010, gibt es offenbar eine neue Welle vom Gelben Branchenbuch. Wieder werden mittelständische Firmen, Freiberufler und offenbar, wenn ich meinen Website-Statistiken Glauben schenken darf, auch börsennotierte Unternehmen angeschrieben. Die Masche ist die Gleiche. Das Gelbe Branchenbuch teilt in der Mail mit, man informiere “gemäß §33 des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes” über den Eintrag im “Gelben Branchenbuch 2010/2011″. Dass es sich dabei nicht etwa um ein Druckerzeugnis, sondern nur um eine schlecht gemachte Website handelt, darauf geht der Versender in der Mail nicht ein. …

Der Anhang ist ein PDF-Dokument, auf dem unter der Überschrift “Eintragungsantrag” die Daten des einzutragenden Unternehmens wiederholt werden. Außerdem wird rechts daneben eine Laufzeit angegeben, die zwei Jahren entspricht. Auch in der darunter Leistungsbeschreibung ist von zwei Jahren Laufzeit die Rede. Der Preis blieb stabil: 65 Euro im Monat, sprich 780 Euro im Jahr. …

… Zu beachten ist auch: Wie bereits 2008 steht in dem PDF-Dokument, dass tschechisches Recht gilt und der Gerichtsstand Prag ist.

Vertragspartner ist die so genannte GBB Ltd., die ihren Sitz in Majuro auf den Marshall Islands im Nordpazifik hat. War mir neu, dass die Marshall Islands zu Tschechien gehören – oder wieso glaubt diese Unternehmen, tschechisches Recht anwenden zu können?

Quelle und vollständiger Beitrag: danielgrosse.com

[antiabzockenet]

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Netzagentur: Erste Strafen wegen Telefonwerbung

Die Bundesnetzagentur hat sechs Untersuchungen wegen unerlaubter Telefonwerbung abgeschlossen. Sie verhängte dabei und in drei schon im Dezember beendeten Fällen gegen die Täter Bußgelder in einer Gesamthöhe von 500.000 Euro.

Erstmals habe man somit Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung und die Missachtung der Rufnummernanzeigepflicht bei Werbeanrufen geahndet, teilte die Bundesnetzagentur mit. Die Basis dafür sind Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG).

Seit deren Inkrafttreten am 4. August 2009 gelten Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen und Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer als Ordnungswidrigkeiten.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Im Zweifel für den Gesetzesbrecher

Die Frage ist schon fast philosophisch: Darf ein Kunde von einem Vertrag zurücktreten, den das Gesetz gar nicht erlaubt? Ja, sagt der Bundesgerichtshof – allerdings gibt es Einschränkungen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rückabwicklung von sittenwidrigen Geschäften im Versandhandel erlaubt. Dies gilt etwa für den Kauf von Radarwarngeräten, deren Benutzung in Deutschland verboten ist, wie das Gericht am Mittwoch entschied. Dem Urteil zufolge haben Kunden beim Versandhandel ein Widerrufsrecht, das unabhängig davon gilt, ob der Vertrag wirksam zustande kam (BGH Az.: VIII ZR 318/08).

quelle : focus.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

gefunden ueber : abzocknews.de

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