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Facebook: Achtung Phishingversuch über die Seite „Sichere dir jetzt deine 25€ Amazon Geschenkkarte“

Amazon dürfte bei Internetbetrügern sehr beliebt sein, denn bereits zum 4-mal wird das Unternehmen “Amazon” als Aushängeschild für dubiose Geschäfte herangezogen! Klar ist aber, dass Amazon selbst NICHTS damit zu tun hat und dies keine Aktion und auch keine Seite von Amazon selbst ist. Internetbetrüger “nutzen” hier nur das “Amazon-Logo” und den bekannten Namen aus, um an die Zugangsdaten der Facebook-Nutzer zu gelangen. Versprochen wird ein 25€ Amazon Gutschein. Um diesen angeblich zu bekommen, müssen Facebook-Nutzer 2 Schritte tätigen.

Quelle: mimikama.at /Zum Artikel

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Facebook : Warnung vor „Der dickste Pickel der Welt”

Es fasziniert uns mittlerweile wie oft das “Fake-Pickel Bild” immer wieder von Betrügern herangezogen wird um Facebook Nutzer in die Irre zu führen. Nicht nur, dass Nutzer sehr viele Schritte durchlaufen müssen bis sie zu einem Video kommen, nein die Nutzer müssen auch noch einen JavaScript Code in die Browserleiste einfügen und danach nochmals 4 Schritte durchlaufen bis sie dann Schlussendlich auch noch bei 6 verschiedene dubiosen Test mitmachen müssen. Hier unser Bericht dazu!

 

Quelle und vollstaendiger Bericht : mimikama.at

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Staatstrojaner: Gegenangriff auf CCC in Vorbereitung

Nachdem in den letzten anderthalb Wochen vorrangig mit Ausflüchten und Rechtfertigungen auf die Vorwürfe des Chaos Computer Clubs (CCC), die Behörden würden rechtlich nicht gedeckte Staatstrojaner einsetzen, reagiert wurde, scheint nun die Vorbereitung eines Gegenschlages anzulaufen.

Beim wissenschaftlichen Dienst des Bundestages wurde ein Gutachten erstellt, das zu dem Schluss kommt, dass die Veröffentlichung des Staatstrojaner-Quellcodes durch den CCC möglicherweise selbst rechtswidrig war. Das berichtete die ‘Mitteldeutsche Zeitung’, der das Gutachten vorliegt.

Demnach sei es nicht auszuschließen, “dass die Veröffentlichung des Quellcodes eines sog. staatlichen Trojaners als Tathandlung einer Strafvereitelung gemäß Paragraph 258 Strafgesetzbuch angesehen wird”, heißt es in dem Papier, von dem bisher unklar ist, wer es ausgearbeitet hat. Es kann als Grundlage für rechtliche Schritte gegen den Club dienen.

Einschränkend wird allerdings ausgeführt, dass die Präzedenzfälle, die zur Bewertung herangezogen werden können, noch keine hinreichend sichere Prognose darüber zulassen, zu welchem Schluss eine juritische Prüfung des Sachverhalts wohl kommen würde.

Quelle : winfuture.de

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Appel : iOS 5.0.1 Software-Update ist da

iOS 5.0.1 Software-Update

Dieses Update enthält folgende Verbesserungen und Fehlerbehebungen:

• Behebt Fehler, die die Batterielaufzeit beeinträchtigten
• Fügt Multitasking-Bedienung für das iPad 1 hinzu
• Behebt Fehler mit Dokumenten in der Cloud
• Verbessert die Spracherkennung bei der Diktierfunktion für australische Benutzer

Mit diesem Software-Update kompatible Produkte:

• iPhone 4S
• iPhone 4
• iPhone 3GS
• iPad 2
• iPad
• iPod touch (4. Generation)
• iPod touch (3. Generation)

Informationen zum Sicherheitsinhalt dieses Updates finden Sie unter:

Man darf gespannt sein wie es sich nun verhalten wird, ob die Batterie weiterhin ruck zuck leer gezogen wird.


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Hilfe gegen miese Tricks

Die Verbraucherzentrale Torgau hat Bilanz gezogen. Mehr als 2400 Menschen haben dort im vergangenen Jahr Rat und Hilfe gesucht. Dazu kommen weitere 2600, die die Verbraucherzentrale auf anderen Wegen erreicht hat. Sei es über Vorträge, Aktionen oder Besuche von Schulklassen. In ihrem Jahresrückblick geht die Zentrale detailliert auf die Beratungsschwerpunkte für das Jahr 2010 ein. Im Folgenden können nur einige ausgewählte Punkte vorgestellt werden.

Quelle: Torgauerzeitung.com / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Google+: Stellungnahme zu Pseudonym-Profilen

Es ist bereits seit geraumer Zeit bekannt, was die Betreiber des vor einigen Wochen vorgestellten Social Networks Google+ von Pseudonym-Profilen halten. Nun hat sich das Unternehmen näher dazu geäußert.

Vic Gundotra von Google hat sich über dieses Thema mit Robert Scoble unterhalten. Die Kernaussagen wurden anschließend auf ‘Google+’ veröffentlicht. Seinen getroffenen Angaben zufolge gibt es die Nutzungsbedingungen im Hinblick auf die Verwendung des Namens aus gutem Grund.

Es soll sich ferner ein positiver Effekt abzeichnen, wenn keine Pseudonyme bei Google+ verwendet werden. Hierbei wird der Vergleich mit einem Gast gezogen, der ein Restaurant ohne T-Shirt betreten möchte und daran gehindert wird.

Dem Anschein nach wird Google an dieser Regelung auch in Zukunft nichts ändern. Möglicherweise wird sich aber etwas an der Art und Weise ändern, wie der US-amerikanische Internetkonzern dies mit seinen Nutzern kommuniziert, heißt es.

Quelle : winfuture.de

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Gericht stuft DoS-Angriff als Computersabotage ein

DoS-Angriffe werden gemeinhin eher als Kavaliersdelikt betrachtet – rechtlich betrachtet können sie allerdings ernsthafte Folgen haben. Dies zumindest, wenn man die Ansicht des Landgerichts Düsseldorf in einem jetzt veröffentlichten Urteilstext zugrunde legt.

Dieses hatte in einem konkreten Fall eine entsprechende Attacke auf einen Server als Computersabotage bewertet. Das Gesetz sieht im §303b Strafgesetzbuch für diese Tat eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren vor. Auch für einen erfolglosen Versuch kann man hier strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Quelle : winfuture.de

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Datenschützer empfehlen Piwik zur Webanalyse

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) sieht im frei verfügbaren Webtracking-Werkzeug Piwik eine rechtlich einwandfreie Alternative zu Google Analytics und vergleichbaren Diensten zur Webanalyse. Allerdings sollen beim Einsatz bestimmte Vorkehrungen getroffen werden. Die Datenschützer loben an der Open-Source-Software allgemein, dass sie im Unterschied zu vielen gehosteten Produkten zur Verfolgung der Besucher von Webseiten die dafür herangezogenen Daten nicht extern und bei Dritten verarbeitet, sondern auf dem Server des Betreibers selbst.

Eine Prüfung (PDF-Datei) des Programms habe ergeben, dass es bei Einhaltung einiger Rahmenbedingungen datenschutzkonform eingesetzt werden könne. Das ULD betont, dass die abgegebene positive Beurteilung des Produktes im Rahmen der Nutzungsanalyse nicht einer Zertifizierung im Rahmen eines Verfahrens zur Erteilung eines Gütesiegels gleichkomme. Bisher gebe es keine derart geprüften Werkzeuge zum Webtracking.

Quelle : heise.de

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