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Versicherungen: Verbraucherschützer bemängeln dubiose Praktiken

Nicht zuletzt durch die Ergo-Skandale geraten fragwürdige Verkaufspraktiken ins Blickfeld. Verbraucherschützer sprechen von einer „sehr seltsamen Kultur“ bei den Versicherern.

Quelle: Handelsblatt.com / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Anonymous startet Angriffe auf Website der GEMA (Video)

Die Internetaktivisten Anonymous haben angekündigt, gegen die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) vorzugehen. Hintergrund ist der Streit zwischen YouTube und der GEMA über die Verbreitung von Musikvideos.

Seit der vergangenen Woche macht Google deutlich darauf aufmerksam, dass man bislang keine Einigung mit der Verwertungsgesellschaft GEMA erzielen kann. Aus diesem Grund können hierzulande zahlreiche Musikvideos bei YouTube nicht abgespielt werden. Stattdessen erhält man lediglich die Meldung “Leider ist dieses Video […] in Deutschland nicht verfügbar, da die GEMA die Verlagsrechte hieran nicht eingeräumt hat”. Laut Google fordert die GEMA bis zu 12 Cent pro Klick auf ein Video – Gebühren, die YouTube durch Werbeeinnahmen nicht kompensieren kann.

Quelle: winfuture.de

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Crysis 2: EA soll auf den “Online-Pass” verzichten

Gerüchten zufolge soll der Publisher Electronic Arts (EA) im Hinblick auf den Shooter Crysis 2 aus dem Hause Crytek möglicherweise auf den so genannten Online-Pass verzichten. Dies berichtet jedenfalls das Online-Portal ‘Gamertag Radio’.

Bei dem Online-Pass möchte der Publisher auch bei Gebrauchtverkäufen noch etwas mitverdienen. Der Hintergrund dieses Verfahren ist die Tatsache, dass bestimmte Zusatzfeatures nur ein Mal freigeschaltet werden können. Der nächste Käufer eines Spiels muss sich den Online-Pass sodann nachkaufen, um in den Genuss der fehlenden Features zu kommen.

Quelle : winfuture.de

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Content Services Ltd. Mannheim übernimmt die “Geschäfte” der Antassia GmbH

Die Content Services Ltd. teilt in heutigen Emails mit, dass sie die Geschäfte der Antassia GmbH für top-of-software.de übernommen hat.

Hintergrund ist vermutlich eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.

Ein Tipp hierzu: lassen Sie sich von der Content Services Ltd. eine schriftliche Abtretungsurkunde vorlegen. Wenn das genügend Leute tun, funktioniert das Konzept nicht mehr.

Quelle : kanzlei-thomas-meier.de

via abzocknews.de

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Microsoft warnt vor kritischer IE-Lücke

Wer an den bevorstehenden Feiertagen mit dem Internet Explorer im Netz unterwegs ist, muss Vorsicht walten lassen: Durch eine kritische Sicherheitslücke im IE, für die seit Kurzem auch ein Exploit kursiert, kann man seinen Rechner beim Besuch einer verseuchten Webseite mit Schadcode infizieren. Jetzt warnt auch Microsoft in einem Advisory vor der Gefahr und bestätigt die Berichte, nach denen die Internet-Explorer-Versionen 6 bis 8 unter sämtlichen Windows-Ausgaben verwundbar sind.

Der Exploit nutzt eine Schwachstelle bei der Verarbeitung des @import-Tags in Cascading Style Sheets (CSS), um Datenausführungsverhinderung (DEP) und Adress Space Layout Randomisation (ASLR) zu überwinden. Als Workaround empfiehlt der Hersteller, den Prozess iexplore.exe mit dem kostenlosen Sicherheitstool EMET abzuhärten. Einen ausführlichen Hintergrundartikel finden Sie hierzu bei heise Security. Ein Patch ist derzeit in Arbeit, jedoch will sich Microsoft noch nicht festlegen, ob dieser außer der Reihe oder erst am nächsten Patchday erscheint.

Quelle heise.de

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Abzocke: Bei Anruf Vertrag?

Wer kennt das nicht – Anrufe mit unterdrückter Nummer. Oft handelt es sich dabei nicht um Familie oder Freunde, sondern um Anrufe mit illegalem Hintergrund. Der arglose Bürger nimmt den Hörer ab – und schließt dann, wenn er Pech hat,unwissentlich einen Vertrag ab.

Quelle: Bbv-net.de / Zum Artikel


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Verbraucherzentrale rät zu Screenshot-Dokus

Die Verbraucherzentralen raten inzwischen dazu, potenziell unseriöse Angebote im Netz über Screenshots zu dokumentieren. Dies kann vor unberechtigten Forderungen schützen.

Dabei geht es insbesondere darum, Internet-Abzocker zum Nachweis eines Vertragsabschlusses aufzufordern, wenn diese Abogebühren einfordern wollen. “Wenn man den Anbieter vergeblich zum Nachweis des Vertrages aufgefordert hat, kann man weitere Mahnungen ignorieren”, sagte Norbert Richter von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Erst einem gerichtlichen Mahnbescheid müsse man widersprechen. Screenshots der besuchten Seiten seien dabei hilfreich.

Hintergrund dessen sind anhaltende Beschwerden über angeblich abgeschlossene Abo-Verträge. “Mit einem scheinbar verlockenden Angebot wollen die Anbieter an schnelles Geld und die persönlichen Daten der Betroffenen kommen”, so Richter. Auf mögliche Kosten wird nicht oder nur versteckt hingewiesen. Wenige Wochen später bekommt der ahnungslose Nutzer dann eine Rechnung.

Quelle : winfuture.de

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Klagen gegen Volkszählung wurden abgewiesen

Das Bundesverfassungsgericht hat erste Verfassungsbeschwerden gegen die für das kommende Jahr geplante Volkszählung abgewiesen. Hintergrund dessen sind eher formale Gründe.

Wie das Gericht ausführte, hätten die Kläger pauschal das gesamte Gesetz zur Volkszählung als unvereinbar mit den Grundrechten bezeichnet. Dies sei in dieser Form aber nicht zulässig. Stattdessen müsste konkret aufgezeigt werden, welche Regelungen als unzulässige Eingriffe in die Grundrechte angenommen werden.

“Die Beschwerdeführer legen weder dar, welches Gewicht diesen Eingriffen im Einzelnen zukommt noch im Hinblick auf welche Wirkungen diese den Anforderungen der Rechtsprechung oder dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht genügen sollen”, heißt es in der Begründung des Gerichts.

quelle : winfuture.de

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US-Heimatschutz: Mehr Internet-Überwachung nötig

Janet Napolitano, US-Ministerin für Heimatschutz, hält für eine stärkere Überwachung des Internets durch den Staat im Kampf gegen den Terrorismus für notwendig.

Die Regierung müsse stetig zwischen Bürgerrechten und einer besseren Sicherheit der Bürger abwägen, erklärte sie. Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund, dass Terroristen immer häufiger versuchen würden, Extremisten unter den Einwohnern der USA über das Netz zu rekrutieren.

quelle : winfuture.de

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ICQ-Verkauf macht Strafverfolgung schwieriger

Wenn der Instant Messenger ICQ verkauft wird, macht dies die Arbeit von US-Ermittlungsbehörden schwieriger. Das berichtet die ‘Financial Times‘ unter Berufung auf einen US-Staatsbediensteten. Vor allem die Strafverfolgung im Internet wäre betroffen.

Hintergrund: AOL, der derzeitige Besitzer von ICQ, will das Instant-Messaging-Netzwerk an den russischen Investor Digital Sky Technologies verkaufen. Dieses Unternehmen hat sich auch finanziell am sozialen Netzwerk Facebook beteiligt.

quelle : winfuture.de

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