In Leipzig war das Jobcenter gerichtlich verurteilt worden, einem Hartz IV-Bezieher eine einbehaltene Sanktion auszuzahlen. Die Behörde ignorierte das Urteil und verweigerte dem ALG II-Empfänger die Auszahlung des zustehenden Geldes. Dieser beauftragte daraufhin einen Gerichtsvollzieher.
Quelle: gegen-hartz.de /Zum Artikel