Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat den Entwurf für ein neues Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung fertiggestellt. Dieses sieht eine Speicherung von Verbindungsdaten über sieben Tage, ergänzt durch das so genannte Quick-Freeze-Verfahren vor.
Dies bedeutet, dass der ehemals sechs Monate andauernde Speicherzeitraum auf eine Woche verkürzt wird. Bei Verdachtsfällen für eine Straftat sollen für den jeweiligen Verdächtigen die Begrenzung aufgehoben und längerfristig Informationen gesammelt werden. Damit stellt der Entwurf einen Kompromiss zwischen verschiedenen, bisher diskutierten Standpunkten dar.
Quelle : winfuture.de