Sharlene S. hätte allen Grund sich zu schämen. Auf offener Straße übersah sie nachts drei Radfahrer und fuhr in die Gruppe hinein. Ein Junge war sofort tot, einer wurde schwer ein anderer leicht verletzt. Doch Sharlene S. sieht sich selbst als das Opfer rücksichtloser Radfahrer und verklagt nun die Eltern der Kinder, auch die des toten Jungen.
Nachdem in den vergangenen Jahren mehrere Fälle bekannt wurden bei denen Facebook Nutzer ihre Selbsttötungsabsichten zuvor auf Facebook angekündigt haben, hat Facebook in den USA und Kanada nun einen Prozess aufgesetzt, der versuchen soll Leben zu retten.
Dazu arbeitet Facebook dort mit der “National Suicide Prevention Lifeline” zusammen. Der Ablauf stellt sich wie folgt da:
Nutzer A postet einen Beitrag der Selbsttötungsabsichten erahnen lässt.
Nutzer B kann diesen Beitrag melden. Dabei steht nun die Option “self harm” zur Verfügung
Alternativ kann ein Formular abgesendet werden
Nutzer A erhält umgehend eine Mail von Facebook mit der Aufforderung die Notfall Hotline anzurufen
Alternativ kann Nutzer A auf einen Link klicken und sofort einen Chat mit einem Psychologen beginnen
Wir vermuten, dass die Mail von Facebook erst nach einer kurzen Prüfung durch Facebook versendet wird, da die Missbrauchsgefahr hier sehr hoch ist.
Puenktlich noch zu den Feiertagen ausgerollt – sind doch die Festtage die traditionellen Zeiten, an denen es statistisch gesehen haeufiger Menschen gibt, die sich leider das Leben nehmen. :-/
Rekordverdächtige Verkaufszahlen kann Apple für das gerade gestartete iPhone 4S vermelden: Alleine am ersten Wochenende verkaufte sich das Smartphone mehr als vier Millionen Mal.
Über die technischen Fähigkeiten des iPhone 4S kann man durchaus diskutieren, am wirtschaftlichen Erfolg gibt es allerdings keinerlei Zweifel: Das neueste Apple-Smartphone wurde an den ersten drei Tagen mehr als vier Millionen Mal verkauft, vermeldet ‘AppleInsider’. Und das obwohl es bisher gerade einmal in sieben Ländern (USA, Australien, Kanada, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Japan) erhältlich ist.
Eine Rentnerin aus Genthin soll exakt 1 324 300 Euro geerbt haben. Das Schreiben mit der Mitteilung sieht offiziell aus, schließlich ist als Absender der Bundesfinanzdienst angegeben – das klingt nach Bundesfinanzministerium. Wörtlich heißt es in dem Schreiben: “Für diese Bewilligung ist eine Verwaltungsabgabe von 60 Euro innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung dieses Bescheides zu entrichten.”