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Filesharing: Unsicherer Telekom-Router und Filesharing-Abmahnungen

Wie auf tutsi.de beschrieben und mittlerweile von der Telekom auch bestätigt wird, sind mehrere weit verbreitete Router der Marke speedport fehlerhaft gesichert und können offenbar problemlos geknackt werden. Dies könnte erheblichen Einfluß auf die Erfolgsaussichten der Verteidigung gegen Filesharing abmahnungen haben.

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Personenfahndung: Wer kennt diese Person aus dem Raum Hilden?

Die Kanzlei Richter Berlin sucht Zeugen, die sachdienliche Angaben zur Identität einer Person machen können, die in einem Beitrag des WDR aus der Reihe die story “Das Milliardengeschäft der Gewinnspielmafia” von Dezember 2010 im Zusammenhang mit dem Werbeschutzprodukt “Aktion Privatsphäre” auftauchte.

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Via Abzocknews.de

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Mitschnitt einer Telefonwerbung: Kriminelles Pack in Aktion

Hier sende ich mal einen netten Gruß an all diejenigen Amts- und Landrichter, die zweifelnd die Stirn in Falten legen, wenn ich über Mandanten berichte, die unendlich viele Werbeanrufe bekommen. Soo schlimm sei das doch nun auch nicht. Den Klassiker “Ich bekomme kaum solche Anrufe, Herr Anwalt, wie kommt das?” hab ich mehr als einmal gehört.

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Dazu interessant und lesenswert:

via abzocknews.de

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Gewinnspielmafia: Herausgeber von in cold calls beworbenen Tankgutscheinen haftet mit

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass sich ein Gutscheinherausgeber bei Missbrauch seines Gutscheins durch ungebetene Telefonwerbung unter Bewerbung eines dubiosen Gewinnspieldienstes unter Bewerbung auch der Zugabe des Tankgutscheins nicht einfach darauf berufen kann, er wisse nicht, wer für den Missbrauch verantwortlich sei.

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Proinkasso GmbH: Mandatsaufgaben

Im Rahmen der Abwehr von Forderungen aus dubiosen Gewinnspieleintragungsdiensten taucht immer wieder die Proinkasso GmbH als gegnerisches Inkassounternehmen auf. Diese teilt soeben mit, dass sie Forderungen der CSS Kontor GmbH (Hamburg) und der FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG (Krefeld) nicht mehr bearbeite.

Quelle : kanzlei-richter.com

via abzocknews.de

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Gewinnspielmafia: LG Berlin verhängt Ordnungsgeld gegen GTS GmbH & Co KG wegen anhaltender Telefonbelästigung

Das Landgericht Berlin hat auf Antrag der Kanzlei Richter Berlin gegen die GTS GmbH & Co KG aus Neuss ein Ordnungsgeld von EUR 1.500,00 wegen fortwährender unerbetener Telefonwerbung für ihren Gewinnspieldienst verhängt.

Zugrunde lag dem Beschluss eine wiederholt vorgenommene, identitätsverschleierte Telefonwerbung (Ende 2009 und wieder 12.04.2010) der vorgenannten Gesellschaft. Im Ordnungsmittelverfahren hatte sie dann eingewandt, man habe die Daten nach dem ersten Verstoß in eine Robinsonliste, die – so wurde es hier verstanden – bei der Clarity AG geführt wurde.

Quelle und voller Bericht : kanzlei-richter.com

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Proinkasso GmbH/Deutsche Telekom AG: Mehr als 10.000 Audiofiles mit sensiblen persönlichen Daten frei im Internet abrufbar

Vorname, Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontoverbindung, zum Teil auch Telefonnummern – welche Daten hätten Sie denn gern?

Die ehemals in Hanau ansässige, mittlerweile nach Neu-Isenburg umgezogene Proinkasso GmbH und ihr Geschäftsführer Stefan Straßburg sind bundesweit seit längerem berüchtigt als Geldeintreiber für dubiose Forderungen, darunter der sog. Gewinnspielmafia. Die Proinkasso GmbH verweist derzeit in ihren Mahnschreiben im Auftrag dubioser Gewinnspieleintragungsdienste – offenbar zur Erzeugung eines besonders hohen Zahlungsdrucks

quelle : kanzlei-richter

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[aggrojens] Telefonabzocke und Bundesnetzagentur ( Video )


Info von der Kanzlei Richter in Berlin: http://www.kanzlei-richter.com/telekommunikationsrecht/bundeswitzagentur-legt-qtaetigkeitsqbericht-vor.html
Original hier:
Dort Seite 259. Da kommt einem das Kotzen! In anderen Ländern werden Millionenstrafen gegen die Abzocker verhängt und in der Bananenrepublik Deutschland sind es unter 27.000 Euro. Noch Fragen?!

quelle : youtube von Katzenjens

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AG Mitte: Kein vertraglicher Anspruch aus Abofalle nachbarschaft24.net

Das Amtsgericht Mitte hat entschieden, dass die Firma Netsolutions Trading FZE keinen vertraglichen Anspruch gegen einen Internetnutzer hat, der in die Internet-Abofalle unter nachbarschschaft24.net getappt war.

In ihrem Urteil vom 05.11.2009 stellten der Amtsrichter der 17. Abteilung des Berliner Gerichts fest, dass zwischen der Betreiberin der Webseite Netsolutions Trading FZE und der beklagten Interntnutzerin kein wirksamer Vertrag zustande gekommen sei.

Zum einen fehle es an einer Vereinbarung essentieller Vertragselemente, da eine Vertragspflicht der Betreiberin nicht erkennbar sei und somit ein Verstoß gegen das Transparenzgebot ebenso vorliege wie ein auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung.

quelle : kanzlei-richter.com, Hier klicken um den vollen Artikel der kanzlei-richter zu lesen.

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