Das Amtsgericht Mitte hat entschieden, dass die Firma Netsolutions Trading FZE keinen vertraglichen Anspruch gegen einen Internetnutzer hat, der in die Internet-Abofalle unter nachbarschschaft24.net getappt war.
In ihrem Urteil vom 05.11.2009 stellten der Amtsrichter der 17. Abteilung des Berliner Gerichts fest, dass zwischen der Betreiberin der Webseite Netsolutions Trading FZE und der beklagten Interntnutzerin kein wirksamer Vertrag zustande gekommen sei.
Zum einen fehle es an einer Vereinbarung essentieller Vertragselemente, da eine Vertragspflicht der Betreiberin nicht erkennbar sei und somit ein Verstoß gegen das Transparenzgebot ebenso vorliege wie ein auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung.
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