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Warnung vor der Registerzentrale Gewerbe

Seit wenigen Tagen ist die Registerzentrale- Gewerbe auf dem Markt und verschickt auf behördengrauem Papier und im Befehls-Amtsdeutsch gehaltene Schreiben, die sich lesen als seien sie von einem Amt. Betreiber ist eine MYO Media UG aus Düsseldof. Diese Gesellschaft ist erst seit dem 22.6.2011 im Handelsregister eingetragen.

Quelle: Kanzlei-Thomas-Meier.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

Via2: Abzocknews.de

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AG Frankfurt: Forderung der Content4U GmbH besteht nicht

AG Frankfurt 29 C 2583/10 (85): kein Geld für Content4U wegen download-service.de – der Preishinweis ist eine überraschende Klausel im Sinne des § 305c BGB.

Quelle: Kanzlei-Thomas-Meier.de / Zum Artikel

 
via abzocknews.de

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Content Services Ltd. zur Rückzahlung verurteilt

Das AG Mannheim (Az: 17 C 433/10) hat in der mündlichen Verhandlung vom 1.3.2011 im Wege des Versäumnisurteils erkannt, dass die CSL (Anm.: Content Services Ltd.) dieses Geld … nebst Kosten und Zinsen zahlen muss.

Quelle : kanzlei-thomas-meier.de

via abzocknews.de

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Content Services Ltd. Mannheim übernimmt die “Geschäfte” der Antassia GmbH

Die Content Services Ltd. teilt in heutigen Emails mit, dass sie die Geschäfte der Antassia GmbH für top-of-software.de übernommen hat.

Hintergrund ist vermutlich eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.

Ein Tipp hierzu: lassen Sie sich von der Content Services Ltd. eine schriftliche Abtretungsurkunde vorlegen. Wenn das genügend Leute tun, funktioniert das Konzept nicht mehr.

Quelle : kanzlei-thomas-meier.de

via abzocknews.de

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OPM Media legt bei Gericht falsche AGB vor

Die OPM Media GmbH des Frank D. hatte ein Problem: ihre “Allgemeinen Lesitungsbedingungen” (ALB) waren vermutlich bis Mitte Oktober 2009 fehlerhaft (genaues Datum der Änderung derzeit noch unklar). Juristischer Hintergrund: der Vertragsschluss sollte mit der Anmeldung stattfinden, in der dann folgenden Email wurde die Widerrufsbelehrung geschickt. Dann beträgt die Widerrufsfrist einen Monat. Die Widerrufsbelehrung sprach aber nur von zwei Wochen.

Folge: Die Widerrufsfrist beginnt nicht zu laufen, bis man richtig belehrt wird. Man kann also in diesen Fällen jederzeit – sogar noch in einem Gerichtsverfahren – widerrufen.

quelle und voller Bericht : kanzlei-thomas-meier.de

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