Auf meine schriftliche Aufforderung an diesen Anwalt, es würden negative Feststellungsklagen erhoben, sofern nicht mir gegenüber anerkannt werde, dass ein Vertrag mit der GWE nicht bestehe und diese die Kosten zu tragen habe, erreichte mich mit Datum vom 29.08.2012 ein Schreiben des Herrn Hofheinz, dass dieser das Mandat für die GWE GmbH niedergelegt habe – eine weise Entscheidung.
Quelle und vollständiger Bericht: anwalt.de
Via Abzocknews.de
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Obwohl die Formularaussendungen der so genannten „Gewerbeauskunft-Zentrale“ (GWE) durch das Oberlandesgericht Düsseldorf als wettbewerbswidrig eingestuft wurden, erhalten zur Zeit viele saarländische Unternehmen gerichtliche Mahnbescheide des Unternehmens. Die IHK Saarland rät allen Betroffenen auf die Mahnbescheide zu reagieren und innerhalb der vorgegebenen Frist Widerspruch einzulegen.
Quelle und vollständiger Bericht: ihksaarland.de
Via: antiabzockenet.blogspot.com
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