Schlagwort-Archive: Landgericht Köln

Werbung für kostenlose Registrierung verboten, wenn Dienst nicht gratis

Wenn der eigentliche Dienst eines Online-Angebotes nicht gratis zu haben ist, darf der Anbieter potenzielle Kunden auch nicht damit ködern, dass die Anmeldung ja kostenfrei sei. Das hat das Landgericht Köln nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) entschieden.

 

Quelle und vollstaendiger Bericht :  winfuture.de / Zum Artikel

 

 

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Porno-Abmahnungen: Ominöses Software-Gutachten ist nun öffentlich

Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian hatte Anfang August 2013 89 Anträge auf zivilrechtliche Auskunft zu Anschlussinhabern beim zuständigen Landgericht (LG) Köln gestellt. 62 dieser 89 Anträge wurden durchgewunken, weil das Gutachten den Richtern als glaubwürdig erschienen war. Mitterweile sieht das Gericht es anders (siehe Pressemitteilung als PDF-Datei). Am gestrigen Freitag nun ist es der Mainzer Anwaltskanzlei MMR gelungen, dieses so entscheidende Gutachten im Rahmen einer Akteneinsicht am Landgericht Köln zu erhalten und zu veröffentlichen (PDF-Datei).

 

Quelle und vollstaendiger Bericht :  Heise.de / Zum artikel

siehe auch : Redtube: Das Gutachten zur Überwachungssoftware Gladll 1.1.3 ist veröffentlicht worden von wbs-law.de

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Weitere Abmahnungen untersagt: Redtube erwirkt einstweilige Verfügung

Das Porno-Streaming-Portal Redtube hat vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Firma The Archive AG erwirkt. Das berichtet die Frankfurter Rundschau. Der Schweizer Firma und der Regensburger Anwaltskanzlei Urmann & Collegen ist es ab sofort verboten, weitere Abmahnungen zu versenden.

 

Quelle und vollstaendiger Artikel : Heise.de / Zum Artikel

Eine Zusammenfassung der Berichte finden Sie hier :  RedTube-Abmahnungen – Abmahnhelfer stellt Auskünftsbeschlüsse online-eine Zusammenfassung

 

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Spektakuläre Wende im Redtubefall: Landgericht Köln sieht im Streaming keine Urheberrechtsverletzung

In den letzten beiden Wochen gab es keinen Tag ohne Neuigkeiten in den Redtube Verfahren. Heute gab es positive Nachrichten von Landgericht Köln. Offenbar haben einige Richter, die die Auskunftsbeschlüsse erlassen haben, nun – nach Kenntnis der kompletten Sachlage – ihre Meinung geändert (oder sich erstmals ein komplettes Meinungsbild erstellt) und halten Streaming nicht mehr für illegal.

Rechtsanwalt Christian Solmecke klärt, was das für die Betroffenen bedeutet.

 

Quelle und vollstaendiger Bericht :  wbs-law.de /Zum Artikel

Eine Zusammenfassung zum Thema Redtube und der Abmahnung finden Sie Hier : RedTube-Abmahnungen – Abmahnhelfer stellt Auskünftsbeschlüsse online-eine Zusammenfassung

 

 

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Nach Abmahnwelle: Staatsanwaltschaft ermittelt

Nach der Abmahnwelle gegen Nutzer einer Online-Pornoseite hat die Staatsanwaltschaft Köln ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es richte sich gegen Unbekannt, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer. Man untersuche, ob jemand gegenüber dem Landgericht Köln falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben habe, um an Nutzerdaten heranzukommen. Bremer stellte klar, dass sich die Ermittlungen nicht gegen die Regensburger Kanzlei richteten, die die Abmahnungen verschickt habe. Dies habe die Staatsanwaltschaft auch nie behauptet.

 

Quelle und vollstaendiger Bericht :  tagesschau.de / Zum Artikel

 

Eine Zusammenfassung finden sie Hier : RedTube-Abmahnungen – Abmahnhelfer stellt Auskünftsbeschlüsse online-eine Zusammenfassung

 

 

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RedTube-Abmahnungen – Abmahnhelfer stellt Auskünftsbeschlüsse online-eine Zusammenfassung (Update)

Ein update der Zusammenfassung steht hier zur Verfuegung : RedTube-Abmahnungen – Abmahnhelfer stellt Auskünftsbeschlüsse online-eine Zusammenfassung

 

 

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Abzocktalk zum 02.01.2013

Meldungen und Beiträge von Abzocktalk.de bis zu dieser Publikation (nach Aktualität):

Quelle: Abzocknews.de/ Zum Artikel

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Urteil: Hansenet muss Filesharing nicht unterbinden

Internet-Provider sind nicht dafür verantwortlich, Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden zu unterbinden. Das geht aus einer Entscheidung hervor, die das Landgericht Köln gefällt hat. Die Klage eines Musikunternehmens, in der die Einrichtung entsprechender Filter gefordert wurde, ist abgewiesen worden.

In dem Rechtsstreit ging es konkret um die Filesharing-Plattform eDonkey. Nach Ansicht der Klägerin, bei der es sich offenbar um das Major Label EMI handelt, liege es in der Verantwortlichkeit des Providers, die Möglichkeit des Downloads geschützter Werke zu unterbinden.

Das Gericht gab jedoch dem beklagten ISP – bei dem es sich wohl um Hansenet handelt – Recht. Demnach würde es eine Überdehnung der Grundsätze der Störerhaftung bedeuten, wenn man einen Diensteanbieter für sämtliches rechtswidriges Verhalten verantwortlich mache. Mit dieser Begründung berief sich das Gericht auch auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.

Quelle und vollstaendiger Bericht : winfuture.de

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Urteil: Verbot von Sportwetten für Hartz-IV-Empfänger

Das Landgericht Köln hat den Wettanbieter WestLotto in die Schranken gewiesen. Annahme-stellen des Unternehmens müssen größere Sportwetten von Spielern ablehnen, von denen bekannt ist, dass sie Hartz IV beziehen.

Quelle: Focus.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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OLG Köln zweifelt IP-Adressen-Erfassung für Tauschbörsen-Abmahnungen an

Bereits in der Vergangenheit hatten einige Gerichte die Erfassung von IP-Adressen zur Vorbereitung von Massenabmahnungen an Tauschbörsennutzern als zweifelhaft kritisiert. Nun kommt das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem weiteren Fall zu dem Ergebnis, dass IP-Adressen fehlerhaft ermittelt worden waren und daher die offensichtliche Rechtsverletzung” fehle, die für eine Abmahnung notwendig ist. Dies entschied das Gericht mit Beschluss vom 10. Februar 2011 (Az. 6 W 5/11).

Die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei hatte für Ihren Mandanten, den Pornoproduzenten Gröger MV GmbH & Co. KG, vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Anordnung auf Herausgabe der Daten von 33 IP-Adressen bei einem Internetprovider erwirkt. Anhand der herausgegebenen Kundendaten wurde unter anderem der Beschwerdeführer der jetzigen Entscheidung abgemahnt. Dieser bestritt jedoch, dass die fragliche IP-Adresse zu dem angegebenen Zeitpunkt seinem Anschluss zugeordnet war, die IP-Adressen seien fehlerhaft ermittelt worden. So soll ihm trotz dynamischer Vergabe die identische IP-Adresse drei Tage am Stück zugeordnet gewesen sein. Eine solche angebliche Zuteilung gleicher IP-Adressen an andere Kunden über einen Zeitraum von mehr 24 Stunden sei auch bei anderen Einträgen in der Liste feststellbar.

Der Anschlussinhaber hatte mit seiner Beschwerde gegen eine vorhergehende Entscheidung des Landgerichts Erfolg. Nach Ansicht der Richter des OLG bestünden “erhebliche Zweifel, ob die Antragstellerin die IP-Adressen, die Gegenstand des Verfahrens insgesamt sind, zuverlässig ermittelt hat”. Damit fehle es an der erforderlichen “Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung”, die aber Voraussetzung für eine Zuordnung einer IP-Adresse zu einem Kunden und damit einer Abmahnung ist.

Quelle : heise.de

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