LG Leipzig vom 26.07.2013 (08 O 3495/12)
Das Landgericht Leipzig hat der der JW Handelssysteme GmbH untersagt, Verbrauchern auf ihrer Seite melango.de Waren anzubieten, ohne den vorgeschriebenen Kaufen-Button zu verwenden. Auf der Internetseite sei nicht ausreichend zu erkennen, dass das Angebot nur für gewerbliche Unternehmen gelten solle, wie der Betreiber der Seite behauptet hatte.
Quelle und Vollstaendiger Bericht : vzbv.de / Zum Artikel
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Das Landgericht Leipzig untersagte nun der JW Handelssysteme GmbH (ehemals Melango.de), Verbrauchern auf ihrer Seite melango.de Waren anzubieten, ohne den vorgeschriebenen Kaufen-Button zu verwenden. Das Landgericht Koblenz erklärte die Werbung der Seite web.de der 1&1 Mail & Media GmbH für unzulässig.
Quelle und vollständiger Bericht: vzbv.de
Via Abzocknews.de
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