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Facebook ist Anwalts Liebling

In sozialen Online-Netzwerken geben Nutzer häufig zu viel von sich preis. Das wissen auch Scheidungsanwälte und durchstöbern Facebook und andere Dineste nach Beweismaterial. Dabei stoßen die Juristen häufig auf Fotos von der Geliebten oder Lästern über den Ex.

Facebook ist Anwalts Liebling. Diese Abwandlung eines Werbspruchs können amerikanische Scheidungsanwälte inzwischen blind unterschreiben. Denn das, was die Menschen so in sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter, MySpace & Co verbreiten, ist immer häufiger Gegenstand von Prozessen. Beispiele gibt es zuhauf: Da stellt ein Mann die Urlaubsschnappschüsse mit seiner Geliebten auf seiner Profilseite in Facebook ein. Nur hat er leider vergessen, dass auch seine Ehefrau zu seinen Netzwerkverbindungen zählt.

quelle und vollstaendiger Bericht: stern.de

via : abzocknews.de

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