Schlagwort-Archive: Mahnungen

www.nachbarschaft24.net „Auf keinen Fall zahlen“ (Interview)

Online-Abzocker schüchtern ihre Opfer damit ein, dass einzelne vom Gericht zur Zahlung verurteilt wurden. Doch der Berliner Anwalt Ronny Jahn rät, nicht zu zahlen.

Jüngst wurde ein Opfer der Seite www.nachbarschaft24.net zur ­Zahlung von 54 Euro verurteilt. Was bedeutet das Urteil für andere Opfer von Online-Abzockern?

Jahn: Sie sollten sich nicht verun­sichern lassen. Die meisten tappen in die Kostenfalle, weil sie nicht erkennen, dass die Anmeldung auf der Seite etwas kostet. Dies hat das Opfer in diesem Fall offenbar nicht überzeugend dargelegt. Wenn sich Betroffene richtig gewehrt haben, gingen die ­Fälle stets gut für sie aus.

Was sollten Opfer tun?

Jahn: Sie sollten den Betreibern schreiben, dass sie aufgrund der unzureichenden Preisinformation auf der Seite von einem kostenfreien Angebot ausgegangen sind und dass sie keinen kostenpflichtigen Vertrag schließen wollten. Die Verbraucherzentralen bieten auf ihren Internetseiten Musterbriefe an. Wenn später Mahnungen und Inkassobriefe kommen, sollte man diese ignorieren. Wenn wirklich ein Mahnbescheid vom Gericht kommt, sollten Betroffene widersprechen. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass der Seitenbetreiber Klage erhebt, sollte ein Anwalt eingeschaltet werden.

Ist die Abzocke kein Betrug?

Jahn: Die Staatsanwälte tun sich schwer damit. Doch selbst wenn kein Betrug vorliegt, bedeutet das nicht, dass die Betroffenen zahlen müssen. Das betonen auch immer wieder die Staatsanwälte.

quelle : www.test.de, Hier klicken um den Artikel anzusehen.

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Akte 09-Über SoftwareSammler und eingefrorene Konten bei Mega-Downloads [UPDATE]

Die Seite “Mega-Downloads.net” bietet Nutzern das herunterladen von Gratis-Software an und steht im Verdacht, ihnen dabei teure Abo-Verträge unterzuschieben – genauso wie bei Win-Loads.net, Abcload.de, Opendownload.de, My-Downloads.de, 99downloads.de und ähnlichen Abzockportalen ..

Doch die meisten Nutzer bemerken die verdeckten Kosten erst, wenn sie plötzlich Rechnungen und Mahnungen zugeschickt bekommen.

“Mega-Downloads.net” ist seit einigen Jahren aktiv im Internet und fällt immer wieder durch seine Mahnungen auf, die in den letzten Monaten von der Inkassofirma “L&H GmbH” versendet wurden.

Doch jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover.
Der Vorwurf lautet Betrug. Der Verdacht: Betroffene könnten gar nicht auf der Webseite gewesen sein und haben nun trotzdem Rechnungen erhalten. Nutzer könnten etwa über Gewinnspiele oder Popup-Werbung zu einer unbeabsichtigten Anmeldung gekommen sein.

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In diesem Zusammenhang sucht die Kripo und die Staatsanwaltschaft Hannover noch Betroffene. Bitte stellen Sie sich dann als Zeuge zur Verfügung und schreiben unter Hinweis auf das Aktenzeichen an:

Staatsanwaltschaft Hannover
Postfach 109
30001 Hannover

Aktenzeichen: 5302 Js 41769/09

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Ausserdem sollten sich die Betroffenen dieser Abzocke schon mal darauf einstellen, dass sie demnächst erneut Mahnungen bekommen.
Dann aber wahrscheinlich von einer anderen Inkassofirma wie zum Beispiel die ‘Collector GmbH’ oder auch die ‘VWL Verwaltungs GmbH’.

“Kostenfallen wie ‘Opendownload.de’ breiten sich im Internet wie eine Seuche aus”, hieß es dazu seitens der Verbraucherzentrale im Mai 2009, die zu dem Zeitpunkt mit einer Klage gegen die Firma “Content Services Ltd.” erfolgreich war; doch das Urteil vom 12.05.2009 vom Landgericht Mannheim scheint dem Betreiber irgendwie nicht zu stören, denn nur knapp fünf Wochen später tauchte von dem selben Betreiber eine neue Abzockseite auf:

“Softwaresammler.de” so nennt sich jetzt ist die neue Abzockseite der Firma “Content Services Ltd”.

Auch hier werden die Nutzer bewusst getäuscht, das es sich dabei um ein kostenloses Angebot handelt, da nur einmal kurz vor der vermeindlich kostenlosen Anmeldeseite im kleingedruckten auf dem Preis am rechten Rand hingewiesen wird. Weiterhin wird die Angabe des Gesamtpreises einfach mal wieder so weggelassen und genauso soll man hier auch auf sein Widerrufsrecht verzichten, was übrigens laut dem oben genannten Mannheimer Urteil absolut wettbewerbswidrig ist!

quelle : youtube von SaschaNRW

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ZDF Reporter – Immer wieder Ärger mit dem DSL-Anschluss

Wer kennt das nicht, den aerger mit dem Telefon bzw. Internet Anbieter ? Man soll per Email checken wann die genau Freischaltung ist ( uhm gut wie ohne Internet ? ) Man habe den Treiber zerschossen ( es gab nen Ausfall am Netzknoten ) etc.

Zur Zeit gibt es eine Vielzahl von DSL-Anbietern auf dem Markt. Zwar sinken auch immer wieder die Preise für DSL-Tarife und Anschlüsse – aber ein neuer Vertrag garantiert nicht gleichzeitig auch immer einen problemlosen Zugang zum Internet ..

Oft muss man wochenlange Wartezeiten in Kauf nehmen; es werden einfach Rechnungen vom Konto abgebucht und auch mit Mahnungen wird gedroht, für DSL-Anschlüsse die noch gar nicht zur Verfügung standen, oder auch erst garnicht am Wohnort verfügbar gewesen wären.

quelle : youtube von SaschaNRW

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Net 24 Limited & Co. KG zum Schadenersatz verurteilt

Net 24 Limited & Co. KG sind bei einigen sicher nicht unbekannt, mit Seiten wie Tattoo-Tipp.de, Load-Tipp.de, Tattoo-Freunde.de und so weiter.
Nun ist es vors Amtsgericht gelandet und sieht fuern Herrn Daniel Rosenke nicht ganz so Goldig aus.

Mit Urteil vom 12.02.2009 verurteilte das Amtsgericht Leipzig (Az.: 106 C 6778/08) die Leipziger Firma Net 24 Ltd. & Co. KG (vertr.d. Herrn Daniel Rosenke) zum Schadenersatz.

Net 24 betreibt u.a. die Internet-Seite www.tattoo-freunde.de. Der Kläger erhielt mehrere Mahnungen von Net 24, da er sich angeblich auf der genannten Seite kostenpflichtig für ein Abonnement registriert habe. Da dies nicht zutraf, beauftragte er unsere Kanzlei mit der Abwehr der Ansprüche und verlangte von Net 24 die dadurch entstandenen Anwaltskosten ersetzt. Das AG Leipzig gab der Klage statt. Net 24 gelang es auch vor Gericht nicht, einen Abo-Vertrag nachzuweisen. Nach Auffassung des Gerichts durfte sich der Kläger gegen die massive und unberechtigte Mahntätigkeit der Net 24 anwaltlich verteidigen und die hierfür aufgewandten Anwaltsgebühren ersetzt verlangen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

quelle : kanzlei-borchardt.de

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Akte 09 – Gerichtliche Schlappe für Internetabzocker ( Video )

Opendownload ist immer wieder und ueberall im Munde, aber nicht im Positiven sinne sondern ganz im gegenteil, den dieses Portal zockt langer zeit Internet User ab und zwar mit eigentlich kostenloser Software, Stattdessen soll der Kunde für den reinen Download-Service zahlen. Die Falle schnappt auf zahlreichen Lockvogelseiten zu, bei denen sich die Nutzer registrieren. Der Preis ist nur fuer den zu erkennen, der sorgfaeltig im Kleingedruckten stoebert.
Jetzt hat das Landgericht Mannheim die Praktiken des Abofallen-Betreibers für unrechtmaessig erklaert!

Akte Berichtet :

quelle: youtube

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Anwaltsschreiben von Schwimmbadspiel

Ueber Schwimmbadspiele haben wir ja hier schon berichtet “Warnung vor schwimmbadspiel.de” .

Nun geht es wohl weiter, wie zu lesen ist, bekommen Opfer seit neusten Mahnungen von einem Rechtsanwalt Frank Michalak . Damit wiederholt sich die dreiste Gaunerei, ueber die schon im Zusammenhang mit Hasimaus berichtet wurde. (Siehe den Bericht: Hasimaus betruegt mit falscher Anwaltsmail).
Die Emails des angeblichen Anwalts erhalten Drohungen jeglicher art und das entbehren Grundlagen und koennen somit getrost ignoriert werden.

Ein Grund das Schreiben zu Ignorieren waere z.b. das wohl die Mails gar nicht von dem oben genannten RA sind sondern von der Firma Tech Global Ltd, schaut man sich den mail haeder der mail an :

Return-Path: < mail@rechtsanwalt-michalak.de >
Received: from km10821.keymachine.de (84.19.184.64 [84.19.184.64])

Halten wir fest die mail wurde ueber 84.19.184.64 versendet, aber die Internet Plattform des RA Frank Michalak ( rechtsanwalt-michalak.de ) befindet sich aber auf folgende IP :
81.169.145.71 ( host ist Strato) .

Die IP 84.19.184.64 verweist aber auf keymachine wo auch die Webseite des Betreibers wo auch die Abzocker Seiten zu finden sind.

Betroffene Opfer sollten nun keine angst bekommen vor diesen Drohungen des RA schreibens, und diesen Ignorieren. Auf keinen Fall die Forderung Zahlen

Wo man Reagieren muss ist bei einem Gerichtlichen Schreiben, dort den beiliegenden Zettel nehmen und Widersprechen schnell zurueck senden, und das war es dann auch schon . ( falls es hier zu treffen wird )

quelle : antiabzockenet

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