Schlagwort-Archive: Mandant

Kino.to: Bewährungsstrafe für aktivsten Uploader

Gestern fiel ein weiteres Urteil im Fall Kino.to. Der aus Nordrhein-Westfalen stammende Dennis B. wurde wegen gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen zu einem Jahr und neun Monaten Haftstrafe verurteilt. Das Gericht setzte die Strafe zur Bewährung aus.

Dennis B. war nach den Erkenntnissen der Ermittler der aktivste Uploader bei Kino.to. Ihm warf die Anklage vor, gegen Bezahlung insgesamt 53.616 urheberrechtlich geschützte Inhalte auf mehrere Filehoster hochgeladen zu haben. Dabei handelte es sich zum größten Teil um TV-Serien, im geringen Umfang aber auch um Kinofilme.

Für diese Tätigkeit habe der Angeklagte in der Zeit vom Juli 2009 bis Juni 2011 insgesamt 12.714 Euro erhalten. Gemessen an der großen Zahl der Einzelstraftaten, betonte der Generalstaatsanwalt, habe er mit 10 Cent pro Upload sehr wenig verdient. Der erzielte Gewinn sei sogar von jeder legalen Rechteverwertung meilenweit entfernt. Dennis B. sei somit im Grunde genommen Lohnarbeiter gewesen, während der Hauptadministrator jährlich im sechststelligen und der eigentliche Betreiber sogar im Millionenbereich verdient habe. Auch der Verteidiger bezeichnete seinen Mandanten als “Wasserträger” im System Kino.to.

Via winfuture.de

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Rechtsanwalt bekommt Bewährung

Anwälte sollen sich eigentlich für die Belange ihrer Mandanten einsetzen. Ein 45 Jahre alter Jurist aus der Region hatte das offensichtlich vergessen. Der Rechtsvertreter soll in der Vergangenheit seinen Mandanten spürbare finanzielle Nachteile beschert.

Quelle: Np-coburg.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Inkasso-Mafia schlägt wieder zu

Nachdem die Deutsche Zentral Inkasso bereits im Juli (s. Presseinformation der Verbraucherzentrale vom 28.07.2011) für die Premium Content GmbH Forderungen einzutreiben versucht hatte, schlägt das Inkassounternehmen erneut zu. Nun fordert sie im Auftrag ihrer Mandantin IContent GmbH ebenfalls knapp 160 Euro für eine Dienstleistung, die Verbraucher auf der Internetseite outlets.de in Anspruch genommen haben sollen.

Quelle: Verbraucherzentrale-Niedersachsen.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

via 2: abzocknews.de

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ORF 2 vom 02.01.2011: Die Arbeiterkammer warnt vor verlockenden Angeboten im Internet (Video)

Der Dornbirner Anwalt Clemens Pichler hat für einen Mandanten gegen so eine einschlägig bekannte Gesellschaft nun einen ersten Erfolg erzielt. Die Antassia GmbH, die die Seite www.top-of-software.de betreibt, muss einem Hohenemser die Anwaltskosten ersetzen.

Quelle : abzocknews.de

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„Richtungsweisendes Urteil“: Mahnende Juristin selbst verurteilt

Das ist ein richtungsweisendes Urteil des Schwelmer Amtsgerichts“, sagt der Gevelsberger Rechtsanwalt Christian Edelmann. Er handelte im Auftrag einer Familie, deren minderjähriger Sohn im Internet in eine perfide „Abo-Falle“ tappte, verklagte die Münchener Rechtsanwältin Katja Günther, die die Anbieterfirma vertritt – und bekam Recht.

Der 17-jährige Sohn der Familie hatte unwissentlich bei einer Internetrecherche seine Personalien auf einer Seite für Ahnenforschung angegeben, ohne dass anfallende Gebühren ersichtlich gewesen wären.

Wochen später flatterte Post ins Haus. Keine Rechnung, sondern sofort eine Mahnung der vom Unternehmen beauftragten Anwältin aus Süddeutschland. Der Gevelsberger habe einen Abonnenten-Vertrag über 60 Euro für die Seite abgeschlossen, hinzu kämen ihre eigenen Gebühren von 50,88 Euro. Sie drohte mit Inkasso-Firmen.

Seine Eltern taten das einzig Richtige in so einem Fall, und zahlten nicht. Sie konsultierten Rechtsanwalt Christian Edelmann. Der schrieb die Münchener Anwältin an, seine Mandantschaft weise die Forderung zurück und fordere Schadensersatz für die angefallen Anwaltskosten.

quelle : derwesten.de

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A tank called Olaf. Ein Rechtsanwalt im Feldzug für Gerechtigkeit und die Antassia GmbH aus Mainz

Unter der schönen Domain forderungseinzug.de bietet Rechtsanwalt Olaf Tank aus Osnabrück sein Fachwissen an, um Mandanten beim Forderungseinzug zu helfen. Der Schwerpunkt sei-ner Website scheint jedoch weniger in der Anpreisung seiner anwaltlichen Dienste zu liegen, als vielmehr in der Darstellung der Unbescholtenheit seiner Person auch nach etlichen Straf-verfahren, die gegen ihn wegen Betruges geführt wurden.

quelle und voller Bericht : fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.com

via abzocknews.de

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Gericht: “Schwarz-Surfen” ist doch keine Straftat

Das Amtsgericht Wuppertal verlässt seine bisherige Linie und sieht keinen Strafbestand mehr erfüllt, wenn ein Nutzer über ein fremdes, ungesichertes WLAN online geht.

Das geht aus einer Mitteilung der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf hervor. Diese verteidigte einen Mandanten, der wegen eines solchen “Vergehens” angeklagt war. Der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung einer Hauptverhandlung wurde abgewiesen.

Im Jahr 2007 hatte das Amtsgericht Wuppertal einen Notebook-Nutzer noch wegen der unberechtigen Nutzung eines offenen WLANs verurteilt. Im Urteil stützte man sich auf das so genannte Abhörverbot, nach dem mit Funkempfängern nur Nachrichten empfangen werden dürfen, zu deren Adressatenkreis man gehört.

quelle und vollstaendiger Bericht : winfuture.de

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Schnäppchen-Abmahnung entlarvt sich selbst

Die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor gefälschten Abmahnungen, die gerade zahlreich in deutschen E-Briefkästen landen. Auf den ersten Blick haben die Betrüger an alles gedacht – machen sich aber mit einem überraschenden Detail unglaubwürdig: Bescheidenheit.

So manchem Empfänger wird ein kalter Schauer über den Rücken gelaufen sein, als er in den vergangenen Wochen eine E-Mail von der Grevenreuth AG erhielt. Auf den ersten Blick sieht das Schreiben recht offiziell aus, Briefkopf, Geschäftsadresse und eine Bearbeitungsnummer finden sich in der Mail. Ohne Umschweife kommt der Absender gleich zu Beginn des Schreibens zur Sache: “Sehr geehrte Damen und Herren, laut Untersuchungen Ihrer IP Logs, hat unserer Mandant ‘Universal Music’ festgestellt, dass Sie häufig urheberrechtlich geschützes Materiel in Form von Musik heruntergerladen haben.” (sic)

quelle : spiegel.de

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Abmahn-Masche zielt auf Porno-Sauger

Seit einigen Tagen schwappt wieder vermehrt gefälschte Abmahnpost der (nicht mehr existierenden) Kanzlei Knil – KUW Rechtsanwälte und Partner in die Postfächer von Internet-Anwendern. Darin heißt es, durch das Herunterladen urheberrechtlich geschützten pornografischen Videomaterials und musikalischer Werke habe sich der Empfänger laut Urhebergesetz strafbar gemacht.

Die Firma Videorama GmbH habe mit einem Antipiracy-Dienstleister die IP-Adresse bei der Nutzung in einem P2P-Netzwerk aufgezeichnet und Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt. Die Kanzlei sei nun beauftragt, dem mutmaßlichen Sauger ein Angebot zur gütlichen Einigung zu unterbreiten: “Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen”, heißt es in dem Schreiben. Dann wolle man alle Ansprüche fallen lassen.

Die Bezahlung soll per Paysafecard erfolgen, wozu der Delinquent eine PaySafe-Karte für 50 Euro an einer Tankstelle oder einem Kiosk erwerben und den 16-stelligen Pin-Code in einer vorgegebenen Frist an eine E-Mailadresse senden soll.

quelle : heise.de

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