Das Amtsgericht Bremen hat mit Urteil vom 31.10.2012 zum Az.: 13 C 0130/12 entschieden, dass der Melango.de GmbH gegenüber einem Gewerbetreibenden keine auf eine Mitgliedschaft begründete Forderung zusteht.
Im August wurde die sogenannte Button-Lösung eingeführt, seitdem haben es Abofallen-Betreiber deutlich schwerer. Über Umwege jubeln sie Verbrauchern aber immer noch teure Verträge unter.
Der Mandant staunte nicht schlecht, als er nach Abbruch eines Anmeldevorgangs zwei Rechnungen von Melango über insgesamt EUR 403,41 wegen eines angeblichen Vertragsschlusses über deren Website erhielt.
Genau diese Frage stellt sich, wenn man sich mit einer Sagaleo UG i.G. aus Chemnitz und ihrem Internetauftritt unter mega-einkaufsquellen.de etwas näher auseinandersetzt. Zwar zeichnet sich Herr David Jähn, Geschäftsführer der Melango.de GmbH, auch für die Sagaleo UG i.G. verantwortlich, doch das Layout erinnert sehr stark an grosshandel-produkte.de der Vendis GmbH, aber sehen Sie am besten selbst.
Auf mega-einkaufsquellen.de wird man bspw. über Yahoo aufmerksam, die es bis heute leider nicht geschafft haben (wie auch Bing), im Gegensatz zu Google, ihre Werberichtlinien so zu verändern, dass Abzocker keine Chance haben – aber so bringt es halt mehr Geld:
Zum vergrößern bitte auf das Bild klicken
Unter den ersten 3 Treffern findet sich mit gewerblichhandeln.de der Fänger für Melango, dann mit b2b-restposten.com der Fänger für eine Seite, deren Sinn sich nur daraus ergibt, dass hier offensichtlich nur Reputation generiert werden soll, aber bei dem 3. Treffer unter mega-einkaufsquellen.de tut sich ein durchaus vertrautes Design auf:
Facebook rund 901 Millionen monatlich aktive Nutzer angemeldet, laut den Betreibern, so sollte man auch meinen das Facebook ein wenig auf die Nutzer acht gibt bei Verstoessen von Firmen sehr schnell reagiert und ggf. diese z.b. von den Werbe Anzeigen schnell generell dort sperrt, aber wohl falsch Gedacht.
Den im moment geht folgende Werbeanzeige bei Facebook rum, wobei was heisst sie geht rum, sie wird geschaltet bei Facebook und sieht wie folgt aus :
geben wir die Adresse grosshandel-exclusiv.de in dem Browser ein, werden wir weiter geleitet an die Adresse : konkurswaren-katalog.de :
Ein Impressum sucht man hier aber vergebens also bleibt nur die Abfrage bei denic wer die Domain den Registriert hat und Inhaber ist :
Domaindaten
Domain
konkurswaren-katalog.de
Letzte Aktualisierung
09.07.2012
Domaininhaber
Der Domaininhaber ist der Vertragspartner der DENIC und damit der an der Domain materiell Berechtigte.
Domaininhaber:
Thomas Wachsmuth
Organisation:
Melango.de GmbH
Adresse:
Neefestraße 88
PLZ:
09116
Ort:
Chemnitz
Land:
DE
Administrativer Ansprechpartner
Der administrative Ansprechpartner (admin-c) ist die vom Domaininhaber benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter berechtigt und gegenüber DENIC auch verpflichtet ist, sämtliche die Domain konkurswaren-katalog.de betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden.
Name:
Thomas Wachsmuth
Organisation:
Melango.de GmbH
Adresse:
Neefestraße 88
PLZ:
09116
Ort:
Chemnitz
Land:
DE
Also die Firma Melango.de GmbH ist dafuer Verantwortlich, aber die kennen wir doch aus anderen Artikeln und auch schon hat die Melango.de GmbH Preise abgeraeumt und zwar drei mal das Schwarze Schaf, hier mal einige Artikel die sicherlich Interessant sein duerften :
Also unbekannt ist die Firma auf keinen Fall, unserer meinung nach natuerlich, aber ich denke das wird auch der geneigte Leser hier denken.
Aber zurueck zu der Seite konkurswaren-katalog.de dort wird ja einiges angeboten, wir interessieren uns fuer ein Apple iPhone 4(S) aus Konkurs meines ist leider Kaputt, ein klick bringt uns zu einer Weiteren Webseite :
Ein Impressum fehlt hier immer noch, auch irgend eine Art AGB, Datenschutz Belehrung oder etwas in dieser Art ist hier Fehlanzeige.
Auch fehlt hier eine sehr wichtige Sache und zwar, bei Melango bzw. und deren anderen Betrieb enden Seiten darf sich nur Personen gewerblichen Naturen Anmelden, und kein normaler Endverbraucher, hier extra auch noch mal extra beschrieben :
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Benutzung von Melango.de ausgeschlossen. Bei der Registrierung bestätigen Sie uns ausdrücklich, dass Sie im Sinne des BGB §14 als Unternehmer handeln. Privatpersonen, die sich wider besseres Wissen als Gewerbetreibende registrieren, um Zugang auf Melango.de zu erhalten, werden nach Kenntnis des Anbieters von dieser Tatsache endgültig mit ihrem Account gesperrt.
Und das ist bei den Landingpages, bzw. Beworbenen Adressen bei Facebook gar nicht Beschrieben, man verzichtet scheinbar einfach mal darauf.
Auf dem Server konkurswaren-katalog.de liegen noch folgende andere Webseiten :
konkurswaren-katalog.de
melango.de
privatkunden.melango.de
produktverwaltung.melango.de
textvorlage.melango.de
www.melango.de
www.wir-lieben-grosshandelspreise.de
Sehr Lustig im Impressum unter der Adresse melango.de werden direkt Meldungen aller : Unsere Verträge im Internet sind rechtswirksam!
Angepriesen mit Urteilen die fuer Melango gut ausgegangen sind, das es aber nicht immer fuer die firmen gut ausgeht, sieht man in diesem Artikel wo wir einige Artikel verlinkt haben wo es fuer die Firma Melango GmbH eines auf die Finger gab, diese Urteile fehlen komischerweise auf der Seite von Melango, hat man diese etwa vergessen mit anzugeben ? 😉
Nach Eigenangaben gibt es Melango.de nun schon seit dem Jahr 2005 und damit auch die darüber laufenden Abzocke. Besonders fies dabei: obwohl die Abzocke sich an Gewerbetreibende richtet, landet auch Otto-Normalverbraucher in der Abofalle. Schließlich, so will Melango.de glauben machen, hätte er sich als Gewerbetreibender registriert und somit seine Rechte als Verbraucher verwirkt.
Das Amtsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 08.05.2012 zum Az.: 42 C 14743/11 entschieden, dass der Melango.de GmbH gegenüber einer Journalistin keine Forderung zusteht, weil diese jedenfalls nicht in dem Bewusstsein handelte, eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung, die auf den Abschluss eines entgeltlichen Abonnementsvertrages gerichtet war, abzugeben.
Quelle: fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.com / Zum Artikel
Das Amtsgericht Bochum hat mit Urteil vom 16.04.2012 zum Az.: 47 C 59/12 entschieden, dass der Melango.de GmbH gegenüber einer Privatperson keine auf eine Mitgliedschaft zu gründende Forderung zusteht.
Quelle: fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.com / Zum Artikel
Mit insgesamt 32.700 Beschwerden zum Thema Internetabzocke wurden die Arbeiterkammer (AK) und der Verein für Konsumenteninformation (VKI) allein im Jahr 2011 konfrontiert. “Der Trick ist meist ähnlich: Attraktiv gestaltete Websites bieten angeblich Spiele, Rezepte, Tattoovorlagen, Gedichte, Lebensprognosen etc. an.
Mit Urteil vom 30.03.2012 hat das Amtsgericht Detmold zum Aktenzeichen 7 C 565/11 entschieden, dass der Melango.de GmbH aus Chemnitz keine Zahlungsansprüche gegen eine Gesellschaft bügergerlichen Rechts aus Lage zustehen.
Quelle: fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de / Zum Artikel