Schlagwort-Archive: Michael Bohn

Abzockanwalt als Angeklagter vor Gericht

Durchsuchungsbeschluss und Beschlagnahme klingen schon so, als sei etwas Wichtiges kurz davor, zu verschwinden. Wenn aber der Staatsanwalt den Angeklagten nach der Verhandlung in sein Büro begleitet, um Akten mitzunehmen, ist das nur ein bisschen weniger offiziell, meint aber dasselbe: „Finger weg vom Beweismaterial.“

Quelle und vollständiger Bericht: giessener-anzeiger.de

Via: antiabzockenet.blogspot.com

Weiterführende Informationen und Material dazu:

Via Abzocknews.de

 

 

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Inkasso-Heute reloaded – ein paar Jahre später

Im Oktober 2008, also vor etwa 3,5 Jahren, veröffentlichte ich einen Beitrag mit dem Titel “Inkasso-Heute: Wenn unternehmerische Kreativität alle natürlichen Grenzen sprengt“. Der Beitrag entstand auf Grund der Inkasso-Praktiken der sogenannten Nutzlosbranche. Getan hat sich hier nicht wirklich etwas – aber es gab und gibt viele neue “Dienstleister”.

An der Inkasso-Branche selbst ist eigentlich gar nichts weiter auszusetzen, wären da nicht diverse dubiose Wirtschaftskreisläufe, die nur davon leben einen Grund zur Aktivierung einer Mahn- und Drohmaschinerie zu inszenieren, um dadurch zur Zahlung zu “bewegen”.

Damit Sie sich selbst ein Bild davon machen können, finden Sie nachfolgend sämtliche bisher auf Abzocknews.de erwähnten Inkassobüros, Forderungsdienste und Inkasso-Anwälte

Quelle und vollstaendiger Bericht : Abzocknews.de/Zum Beitrag

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Anwaltsschreiben fuer ExpressTipp und Super 12

Vor Anwaltsschreiben des Rechtsanwalts Michael Bohn aus Gießen warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Laut seines Anwaltsschreiben ist er beauftragt, Forderungen von ExpressTipp und Super 12 aus dem Sommer 2008 einzutreiben. “Sie sind telefonisch hinsichtlich einer Gewinnspielteilnahme angesprochen worden und haben zugesagt, hieran unter Zahlung eines monatlichen Kostenbeitrags von 55,00 € teilzunehmen” heisst es in dem Anwaltsbrief. Die Forderung belaeuft sich auf knapp über 100 Euro inklusive Anwaltsgebuehr und Auslagenpauschale. Besonders dreist: Auch Verbraucherinnen und Verbraucher, die bereits kurz nach dem unerwuenschten Telefonat den Vertrag widerrufen oder angefochten haben, erhalten Rechnungen.

Verbraucherzentrale raet betroffenen folgendes :

den Anwalt schriftlich per Einschreiben mit Rückschein über den bereits erfolgten Widerruf bzw. die Anfechtung zu informieren und ihm Kopien der Unterlagen zu schicken. Wer noch nicht widerrufen hat, kann dies nach Auffassung der Verbraucherzentrale auch jetzt noch tun, da die Auftragsbestätigungen der Firmen ExpressTipp und Super 12 keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung enthalten. Zu Unrecht erfolgte Kontoabbuchungen sollten bei der Bank zurückgerufen werden. Wer telefonisch einer Gewinnspielteilnahme nicht zugestimmt hat, sollte den Vertragsabschluss gegenüber dem Anwalt bestreiten. Einen Musterbrief bietet die Verbraucherzentrale unter www.vz-rlp.de.

quelle : Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

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