Schlagwort-Archive: Mietvertrag

Auch Mieter müssen aufpassen:Kündigung wegen übler Nachrede

Auch wenn der Ärger noch so groß ist – Mieter sollten sich nicht zu übler Nachrede gegenüber ihrem Vermieter hinreisen lassen. Eine fristlose Kündigung kann folgen. Und das zu Recht, wie ein Gericht urteilt.

Mieter riskieren eine Kündigung, wenn sie wiederholt über ihren Vermieter herziehen. Üble Nachrede könne für den Vermieter ein Grund sein, das Mietverhältnis fristlos zu beenden, befand das Landgericht Potsdam.

In dem Fall hatte sich die Mieterin eines Einfamilienhauses mit ihrem Vermieter über die Nutzbarkeit des Gartens gestritten. Im Zuge dieser Auseinandersetzung äußerte sie sich unangemessen über ihren Vermieter, der sie daraufhin abmahnte. Nachdem die Frau ihren Vermieter dann noch bei dessen Bank angeschwärzt hatte, kündigte er den Mietvertrag fristlos.

 

Quelle : n-tv.de

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Überwachungsskandal: Dresdner Polizei spähte auch Busreisende aus

Wo stiegen die Leute in den Bus, wo verließen sie ihn? Worüber sprachen sie? Die Dresdner Polizei hat nicht nur Telefongespräche von Demonstranten abgehört – nach Informationen des SPIEGEL fragte sie auch systematisch Busunternehmer über ihre Kunden aus.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Wenn Mieter Ärger machen-Warnschuss muss sein

Mietverträge können nicht ohne weiteres fristlos gekündigt werden. Stört ein Mieter den Hausfrieden, muss er zunächst abgemahnt werden. Erst wenn er sein Verhalten nach dem Warnschuss nicht ändert, kann die Kündigung folgen. Das hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden (Aktenzeichen: 3 C 22/10).

Eine einmalige Verfehlung reicht demnach nicht für den Rausschmiss, der Mieter muss den Hausfrieden nachhaltig stören. Im konkreten Fall kündigte eine Vermieterin einen Mietvertrag schon kurz nach dessen Beginn fristlos. Sie begründete das mit Zwischenfällen, zu denen es seit dem Einzug der Mieterin gekommen war. So hatte diese zweimal die Polizei wegen Ruhestörung im Haus gerufen.

Quelle und vollstaendiger Bericht : n-tv.de

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Mängel in der Wohnung:BGH urteilt vermieterfreundlich

Solange der Vermieter nichts von einem Mangel weiß, kann man nicht einfach die Miete kürzen. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden. Wer ohne Vorankündigung die Mietzahlung stoppt, riskiert den Rauswurf.

Wenn Mieter wegen eines Mangels in der Wohnung die Miete kürzen wollen, müssen sie diesen Mangel vorher dem Vermieter anzeigen. Wer einfach kürzt, ohne den Vermieter vorher zu informieren, kann gekündigt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. (Az: VIII ZR 330/09)

Im Streitfall war eine Wohnung in Berlin an den Fenstern in Flur und Küche und sogar an der Decke im Schlafzimmer großflächig mit Schimmel befallen. Die Mieter zahlten daher vier Monate lang gar keine oder nur einen Teil der Miete, ohne allerdings den Vermieter über den Schimmel zu informieren. Der reagierte auf die Mietrückstände mit einer Kündigung des Mietvertrags.

Quelle : n-tv.de

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Sex gegen Wohnung: Ermittlung wegen Betrugs

Sex gegen Wohnung: Ermittlung wegen Betrugs“Verdacht auf Betrug” klingt fast schon bieder, wenn man die pikanten Details des Ermittlungsverfahrens berücksichtigt, das die niederländische Polizei jetzt eingeleitet hat: Eine 28-jährige Frau aus der Gemeinde Peel en Maas soll Sex mit einem Mann gehabt haben, der ihr als Gegenleistung einen Mietvertrag für ein Appartement in Venlo versprochen habe.
Quelle: RP-online.de / Zum Artikel
[abzocknews.de]

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