Schlagwort-Archive: Missbrauch

Microsoft verklagt Instant Messaging Spammer

Microsoft geht derzeit mit aller Härte gegen Firmen und Personen vor, die den Windows Live Messenger für die Verbreitung von Spam und Phishing-Versuche missbrauchen. Bei einem Gericht in Seattle wurde nun eine umfangreiche Klage angestrengt.

Die Redmonder beschuldigen die Firmen Funmobile und Mobilefunster sowie eine Reihe von Einzelpersonen, den Instant Messaging-Dienst absichtlich für Versuche missbraucht zu haben, an die die persönlichen Daten anderer Nutzer zu gelangen. Dabei wurden offenbar verschiedene Methoden angewandt.

Microsoft listet in seiner Klage eine Vielzahl von Phishing-Versuchen auf, bei denen unter anderem Nachrichten verschickt wurden, die so gestaltet waren, dass sie dem Empfänger wie Nachrichten von vertrauten Personen erschienen. Außerdem wurden Nachrichten verschickt, die auf gefälschte Websites von anderen Diensten verwiesen oder nachgemachte Support-Seiten von Microsoft.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den ganzen Artikel zu lesen.

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Landgericht Berlin dreht Abmahner den Geldhahn zu

Wir wollen Ihnen nicht die Entscheidung des Landgerichts Berlin vorenthalten, welches scharfe Worte für einen Abmahner gefunden hat, der äußerst dreist gegen Mitbewerber vorging. Die Entscheidung freut alle, die gegen den Rechtsmissbrauch von Abmahnungen kämpfen, ärgert aber all jene, die mit massenhaften Abmahnungen ihre schlecht laufenden Kanzleien und Shops finanzieren müssen.
Das LG Berlin hat mit Beschluss vom 30. April 2009 (Az: 96 O 60/09) einen Antrag auf einstweilige Verfügung mit der Begründung abgewiesen, dass die Geltendmachung des Unterlassungsanspruches rechtsmissbräuchlich geltend gemacht wurde.

Quelle : shopbetreiber-blog.de , Hier klicken zum Vollen Artikel

gefunden bei Abzocknews.de

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Ein Dutzend gleichartiger Abmahnungen kann rechtsmissbräuchlich sein

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in einem Urteil vom 24. März 2009 (Az. 4 U 211/08) entschieden, dass schon der Versand von 12 Standardabmahnungen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen rechtsmissbräuchlich sein kann. Das sei zumindest dann der Fall, wenn verschiedene weitere für die Annahme einer Rechtsmissbräuchlichkeit sprechende Indizien hinzuträten.

Die Berufungsklägerin, selbst Betreiberin eines eBay-Shops, mahnte die Beklagte sowie elf weitere Betreiber von eBay-Shops wegen der Verwendung veralteter Widerrufsbelehrungen nach demselben Muster ab. Ihre Klage richtet sich gegen die Empfängerin der 12. Abmahnung, welche die Kosten hierfür nicht erstatten wollte.

quelle : heise.de, hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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