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Internet-Mobbing: Teenager in England verurteilt

Eine 18-jährige Britin muss für die Dauer von drei Monaten in eine Jugendstrafanstalt. Zu dieser Entscheidung ist ein britisches Gericht gekommen. In Sachen Internet-Mobbing handelt es sich hierbei um die erste verhängte Haftstrafe in Großbritannien.

Abgespielt hat sich der virtuelle Mobbing-Fall auf dem Sozialen Netzwerk Facebook. Dort hat die mittlerweile verurteilte Britin eine ehemalige Schulkameradin mit dem Tod bedroht. Wie das Nachrichtenportal BBC berichtet, hat die 18-Jährige das Opfer mehrere Jahre lang auch verbal und körperlich massiv bedroht.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Internet-Mobbing an Schulen (Videos)

Wie schon mal bei Akte 09 berichtet wurde und gestern am 29.06.2009 bei Akte Schicksal, wird es immer schwieriger seine Kinder zu schuetzen, den auch sie leiden oft Qualen durch das Internet, Stichwort Schueler VZ , Mein VZ und sonstige “Soziale Netzwerke” ( “Social Networks” ), Mobbing haelt dort oft Einzug, wie auch Drohungen, blosstellungen, Pornografisches Material etc.

Auf Schueler VZ steht dann in deren AGB so etwas nettes :

Wenn Du also jünger als zwölf (12) Jahre, kein Schüler bzw. keine Schülerin, oder wenn Du mit den Allgemeinen Nutzungsbedingungen nicht einverstanden bist, mußt Du von einer Anmeldung absehen. Das gleiche gilt für den Fall, daß Du die Bedeutung der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der von Dir angegebenen persönlichen Daten nicht in vollem Umfang verstehst.

Weiter geht es in den AGB dann so :

3.4 Der Betreiber beachtet selbstverständlich die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendmedienschutz, insbesondere die Vorschriften des Jugendmedienschutz-staatsvertrages (JMStV).

3.5 Soweit Nutzer auf fremde Internetseiten weiterführende Links auf schülerVZ einstellen sollten, werden diese vom Betreiber unter Umständen verfolgt und auf deren Inhalt überprüft. Sofern die fremden verlinkten Internetseiten rechtswidriges und/oder jugendgefährdenes Material jedweder Art, insbesondere im Sinne des § 4 JMStV enthalten, werden die betreffenden Links vom Betreiber gelöscht.

Nur von entfernen oder vorbeugen von Pornografischen Materials ist leider da gar nichts zu sehen, alleine was es dort fuer Gruppen namen gibt, ist mehr als bedenklich.
Fuer Eltern ist es hier Wichtig mit seinen Sproesslingen zu Reden und darueber zu Diskutieren, was auf solchen Social Networks zu finden ist, aber auch generell im Netz.

Was passieren kann etc. sieht man in den etwas aelteren Akte 09 Videos

Teil 2.

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