Damit wird die unseriöse, nach meiner Auffassung auch strafrechtlich relavante Tätigkeit der KVR, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Drescher, offenkundig. Nur gut drei Monate nach den massenweise versandten Abmahnungen wird…
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Nach Erkenntnissen der Rechtsanwaltskanzlei Felling scheint Frank Dreschers Firma KVR Handelsgesellschaft mbH nicht in der Lage zu sein, ausstehende Forderungen zu begleichen, wie aktuell auf ihrer Webseite der Kanzlei zu lesen ist.
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Auch in einem dritten Verfahren ist weiteres Versäumnisurteil gegen die Fa. KVR wegen der Abmahnung vom 17.08.2012 ergangen. Gegen die bisherigen Versäumnisurteile ist seitens der Firma KVR kein Einspruch eingelegt worden.
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Vor dem Landgericht Hamburg haben wir zwischenzeitlich ein weiteres Versäumnisurteil (Az. 416 HKO 141/12) gegen die Fa. KVR wegen der Abmahnung vom 17.08.2012 erhalten. Damit zeigt sich, dass die Fa. KVR den diesseitigen Vorwurf der rechtsmissbräuchlichen Abmahnung offenkundig nicht bestreiten kann.
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Es handelt sich dabei um ein sog. Versäumnisurteil; d.h. offenkundig hat die Fa. KVR keine Möglichkeiten gesehen, gegen die Klage rechtserhebliche Einwendungen zu erheben. Damit ist zunächst auch festgestellt, dass es sich bei den Abmahnungen der Fa. KVR um rechtsmissbräuchliche Abmahnungen gehandelt haben muss.
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Wie das Infoportal Antiabzockenet aktuell berichtet, wurde nun aus der einschlägig bekannten DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH (GF: Frank Drescher, vorher Bernhard S.) eine Praeda Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH. Der Begriff Praeda selbst entstammt dem lateinischen und steht für Beute – das ist doch mal eine ganz klare Ansage an alle, die in der Vergangenheit mit Frank Dreschers “Aktivitäten” (1, 2) konfrontiert wurden.
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