Schlagwort-Archive: negativ

Analyst: Facebook wird bis 2020 ‘verschwinden’

Facebook kommt derzeit aus den negativen Schlagzeilen nicht heraus: Nach einem höchst misslungenen Gang an die Börse (die Aktie steht aktuell bei knapp 27 Dollar) sagen die ersten Experten schon das Ende des sozialen Netzwerks voraus.

Quelle:  winfuture.de /Zum Artikel

 

 

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Urteil: Forenbetreiber muss Ärztebewertung auf den Zahn fühlen

Der Betreiber eines Internetportals zur Bewertung ärztlicher Leistungen muss konkrete Beanstandungen eines Arztes zu einem Foreneintrag, in dem seine medizinischen Leistungen beurteilt werden, prüfen. Erfolgt dies nicht, muss der Forenbetreiber im Rahmen der so genannten Störerhaftung den Beitrag löschen. Dies hat heute das Landgericht Nürnberg-Fürth per einstweiliger Verfügung entschieden und gab damit – zumindest vorübergehend – einem Zahnarzt Recht, der sich gegen die Verbreitung einer aus seiner Sicht negativen Bewertung seiner Leistung zur Wehr gesetzt hatte (Urteil vom 8. Mai 2012, Az. 11 O 2608/12).

Quelle: Heise.de /Zum Artikel

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Gegenproben sind negativ – Entwarnung: Wurst ohne Bakterien

Die Firma Wilhelm Brandenburg hat am Freitag zwei Wurstsorten zurückgerufen, weil es in einer Probe Hinweise auf Darmbakterien gab. Am Abend gab das Unternehmen jedoch Entwarnung.

“Mittlerweile liegen uns zwei Gegenproben der Produkte vor, eine Eigenprobe sowie eine amtliche Gegenprobe. Beide sind negativ, das heißt frei von Beanstandungen” teilte Unternehmenssprecher Andreas Krämer mit.

Quelle: rp-online.de /Zum Artikel

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Mahnwelle der Deutschen Zentral Inkasso soll Zahlungsdruck erhöhen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

26.07.2011
Inkassobüro erhöht Zahlungsdruck

Eine Zahlungsverpflichtung wird nicht durch Androhung eines teuren gerichtlichen Verfahrens begründet

Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin versendet derzeit Inkassoschreiben an Verbraucher, die Ende 2009 bzw. Anfang 2010 eine Dienstleistung der Premium Content GmbH in Anspruch genommen haben sollen. Behauptet wird, der betroffene Verbraucher habe auf der Internetseite my-downloads.de einen Dienstleistungsvertrag geschlossen und die daraus resultierende Grundforderung in Höhe von 96 Euro trotz Mahnungen nicht bezahlt. Zuzüglich Mahnkosten, Verzugszinsen sowie vorgerichtlichen Inkassogebühren und – auslagen wird seitens des Inkassobüros nunmehr die stolze Summe von fast 160 Euro verlangt. Bei weiterer Zahlungsverweigerung werde man die Forderung gerichtlich geltend machen und droht: “Durch eine solche Verurteilung entstehen Ihnen unverhältnismäßig hohe Kosten.” Mit einer beigefügten Ratenzahlungsvereinbarung und einem Urteil des Amtsgerichtes Langen, welches übrigens als Einzelfallentscheidung keinesfalls die Zahlungspflicht für alle Verbraucher begründet, will man offensichtlich den “Zahlungswillen” der Betroffenen verstärken.

Das Inkassobüro versucht damit nach Auffassung der Verbrauchzentrale Sachsen-Anhalt e.V. ganz offensichtlich, den Druck auf die Verbraucher zu erhöhen, um diese zur Zahlung zu bewegen. Betroffene sollten sich von diesen Drohgebärden aber nicht beeindrucken lassen.

Wichtig zu wissen:

Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt nur durch übereinstimmende Willenserklärungen zu Inhalt, Laufzeit und Kosten des Vertrages zustande.Anbieter muss Verbraucher über das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht ordnungsgemäß in Textform belehren.Gespeicherte IP-Adressen stellen kein Beweis für Vertragsschluss dar.Ein negativer Schufa – Eintrag ist nicht zulässig, wenn eine Forderung bestritten wurde. Betroffene sollten gegen unberechtigte Forderungen deshalb unbedingt nachweisbar Widerspruch einlegen.Ein Musterbrief zur Abwehr der Forderung ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erhältlich oder kann … hierheruntergeladen werden.Verbraucher, die den Musterbrief bereits im vergangenen Jahr an Premium Content nachweisbar versandt haben, sollten eine Kopie dieses Schreibens an das Inkassobüro zur Information senden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Quelle : vzsa.de

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Das Schwarze Schaf im Juni 2011 : download-service.de

Kostenpflichtige Freeware

Anbieter:

download-service.de

Vorgang:

Vorgang: Auf zahlreichen Internetseiten kann man legal kostenfreie Software-Programme, sogenannte Freeware, herunter laden. Doch nicht alle Anbieter stellen Nutzern die Software wirklich kostenfrei zur Verfügung, wie z.B. auch der Betreiber der Seite download-service.de. Da er User laut Verbrauchermeldungen geschickt in eine Abofalle lockt, verleihen ihm die Markenschutzexperten von OpSec Security den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat Juni.

 

 

Die Masche des Schwarzen Schafes: Auf den ersten Blick macht die Startseite von download-service.de keinen besonders verdächtigen Eindruck. Zudem befindet sich rechts oben auf der Startseite der Hinweis, dass für die Nutzung des Angebots ein Abonnement über eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren mit monatlichen Gebühren von acht Euro abgeschlossen wird. Wie jedoch Verbrauchermeldungen, die OpSec erhalten hat, und Erfahrungsberichten in Online-Foren zu entnehmen ist, landen viele Nutzer nicht auf der Startseite, sondern gelangen über Werbeanzeigen auf Lockvogelseiten, die dann wiederum auf die Seite von download-service.de verlinken, auf der sie das gesuchte Software-Programm downloaden können. Dort muss man sich zwar mit seinen persönlichen Daten registrieren, jedoch befindet sich auf dieser Seite der Kostenhinweis nur ganz klein und versteckt, so dass er vermutlich von vielen Usern übersehen wird. Dass sie mit dem Downloaden einer eigentlich kostenfreien Software direkt ein Abo abgeschlossen haben, erfuhren die betroffenen Nutzer erst durch den Erhalt der Rechnung. Ein Widerrufsrecht wird Nutzern, die bereits einen Download getätigt haben, verwehrt.

Quelle : das-schwarze-schaf.com

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Facebook : Fakeveranstaltung: Warnung vor “Die erste 500.000 Teilnehmer bekommen einen gratis Facebook Pullover!”

Wie bereits hier berichtet : “Facebook: Warnung vor “Einer der ersten 100.000 Gäste erhält ..” fake Meldung von Likejackern” bzw. so in dieser Art sind nun neue Fake Veranstaltungen unterwegs wo man angeblich facebook Pullover, t-shirts oder sonstiges bekommt.

Zur Zeit kursieren viele Fakeveranstaltung auf Facebook herum welche dem Facebook-Nutzern Fratis Facebook Pullover, T-Shirts uvm. versprechen. Tausende von Nutzern “nehmen an den Events teil” Wie immer bei solchen Fakes werden die Nutzer aufgefordert diese Veranstaltungen mit seinen Freunden zu teilen sowie seine eigenen Freunde zur Veranstaltung einzuladen. Danach muss man einen Link klicken um zu sehen ob man unter den ersten 500.000 Teilnehmern ist. WOT – Nutzer haben bereits diesen Link negativ bewertet! Der Link führt zu einer Seite bei welcher man deinen Namen und seine Mailadresse eintragen muss damit man dann wiederum persönlich benachrichtigt werden kann wenn man unter den Gewinnern ist! Wie das Event aussieht möchten wir Euch in diesem Artikel aufzeigen!

Quelle und vollstaendiger Bericht : mimikama.at

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sunphone24.de: Das Schwarze Schaf im Mai 2011

Dubiose Handyverträge

Anbieter:
sunphone24.de

Vorgang:

Neben den bekannten Netzbetreibern und Mobilfunkprovidern gibt es auch immer mehr Online-Shops, die als eine Art „Zwischenhändler“ Handyverträge anbieten. Doch auch in diesem Segment scheinen nicht alle Anbieter seriös zu sein. So sorgte zum Beispiel laut Verbrauchermeldungen das Online-Portal sunphone24.de für viel Ärger und Beschwerden. Daher verleihen die Markenschutzexperten von OpSec Security dem Betreiber der Seite den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat Mai.

Die Masche des Schwarzen Schafes: Der Online-Shop sunphone24.de bietet sowohl Handys als auch Handyverträge an. Doch wie Verbraucher OpSec meldeten und auch verschiedenen Internetforen zu entnehmen ist, kam es in vielen Fällen zu erheblichen Problemen bei der Abwicklung. So warteten Kunden bei reinen Handy-Käufen vergeblich auf die per Vorkasse bereits bezahlten Mobiltelefone. Bei Handyverträgen hieß es, dass die Grundgebühr wegfalle, doch auf den Rechnungen waren sie dann doch ausgewiesen.

Quelle und vollstaendiger Bericht : das-schwarze-schaf.com

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Unerwünschte Kontaktanfragen nerven-Trend geht zum Zweit-Netzwerk

Fast jeder unter 30 ist inzwischen mit einem Profil im Netz vertreten. Doch auch die Älteren pflegen online Kontakte, im Schnitt sind es 133. Jeder Dritte hat allerdings schon negative Erfahrungen gesammelt, gerade Frauen klagen über Anzüglichkeiten.

Soziale Netzwerke haben sich zum Massenphänomen entwickelt: Laut einer Forsa-Umfrage tummeln sich drei Viertel aller Internetnutzer in Online-Communitys. Das entspricht 40 Millionen Bundesbürgern. Allein zwischen 2010 und 2011 wuchs die Zahl der Netzwerker um zehn Millionen. Bei den unter 30-Jährigen sind sogar 96 Prozent bei Facebook, Xing und Co. unterwegs. Der Trend geht allgemein zum Zweit- oder Dritt-Netzwerk: Durchschnittlich ist jedes Mitglied bei 2,4 Communitys angemeldet.

133 Netzkontakte pflegt der durchschnittliche Nutzer, wobei die jüngeren sehr viel umtriebiger sind: Während Surfer ab 50 Jahren meist weniger als 30 “Freunde” in ihrer Kontaktliste haben, sind es bei jedem Dritten unter 30 Jahren mehr als 200. Die Mehrheit der Mitglieder gab an, in den Netzwerken Freundschaften zu pflegen, jeder Zweite informiert sich dort über Veranstaltungen und Treffen, jeder Dritte fand in Communitys neue Freunde. Sechs Prozent lernten in Netzwerken sogar ihren Lebenspartner kennen. Berufliche Kontakte konnten sieben Prozent der Befragten knüpfen.

Quelle : n-tv.de

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Das Schwarze Schaf im April 2011: topstar777.de

Unseriösere Website lockt mit DSDS-Gewinnspiel in eine Abofalle

Anbieter: topstar777.de

Vorgang: Die aktuelle Staffel der Casting-Show „Deutschland sucht den Superstar“ (DSDS) erfreut sich beim Publikum großer Beliebtheit. Ärgerlich ist jedoch, wenn ein Anbieter im Internet versucht, auf unseriöse Art und Weise auf Kosten der Fans vom Erfolg der Show zu profitieren. So lockt Verbrauchermeldungen zufolge die Seite topstar777.de Nutzer mit einem DSDS-Tipp-Gewinnspiel in eine Abofalle. Dies veranlasste die Markenschutzexperten von OpSec Security, dem Betreiber der Seite den Negativ Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat April zu verleihen.

Die Masche des Schwarzen Schafes: Auf der Seite topstar777.de können User zurzeit tippen, welcher Kandidat die aktuelle Staffel von DSDS gewinnen wird. Gekoppelt ist das Voting an ein Gewinnspiel. So soll laut Website unter allen Teilnehmern, die mit ihrem Tipp richtig lagen, eine Reise auf die Malediven verlost werden. Dies klingt zunächst einmal unverdächtig. Wie jedoch Verbraucher OpSec in diesem Monat mitteilten und auch verschiedenen Forenbeiträgen im Internet zu entnehmen ist, schließen Nutzer durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel ein kostenpflichtiges Abo in Höhe von 96 Euro pro Jahr ab. Dies ist jedoch nicht auf Anhieb ersichtlich. Der Hinweis auf die anfallenden Kosten (96 Euro pro Jahr bzw. 8 Euro pro Monat) erscheint erst, nachdem man für einen Kandidaten gevotet hat und zur Anmeldemaske gelangt. Da aber bereits auf der Startseite das Gewinnspielspiel im Zusammenhang mit dem Voting angekündigt wird, scheint die Eingabe der Daten vermutlich für viele Nutzer selbstverständlich und nicht verwunderlich zu sein, da man ja im Falle des Gewinns informiert werden muss. Außerdem ist der Kostenhinweis auch nicht besonders hervorgehoben und beinhaltet keine Informationen, welche Leistung man dafür erhält. Zwar wird auf der Abstimmungsseite darauf hingewiesen, vor dem Voting die Teilnahmebedingungen in den AGB zu beachten, aber da vermutlich die Mehrzahl der User bei einem derartigen Voting und Gewinnspiel nicht mit einer Kostenpflichtigkeit rechnet – zumal die Teilnahme an Gewinnspielen generell kostenfrei ist – werden sie wahrscheinlich nur von den wenigsten gelesen. Zudem sind sie auch nicht besonders kundenfreundlich. So wird zwar zu Beginn von einem kostenpflichtigen Service gesprochen, doch die Kosten an sich werden erst viel später erwähnt. Etwas schwammig ist auch die Information, welchen Service man für das Geld geboten bekommt. So ist stets nur die Rede davon, dass man Zugang zu kostenpflichtigen Informationen und einen Newsletter erhält.

Quelle : das-schwarze-schaf.com

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Negative eBay-Bewertung: Keine Löschung im Eilverfahren

Ein eBay-Verkäufer kann die Löschung einer negativen Bewertung eines Käufers die er erwidert hat im Regelfall nicht im Eilverfahren löschen lassen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat damit eine Entscheidung des Landgericht Düsseldorf bestätigt.

Quelle: Netzwelt.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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