Quelle und vollstaendiger Artikel : Winfuture.de /Zum Artikel
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Weitere Informationen:
Der Hersteller hat folgenden Produktrückruf verfasst:
Die Allos GmbH ruft vorsorglich das Produkt Allos Bircher Müesli 650 g mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 2. April 2014 zurück.
In einem angebrochenen Produkt wurde eine Glasscherbe entdeckt. Obwohl es bei einem Einzelfall geblieben ist und es keine Hinweise dafür gibt, dass weitere Produkte der Charge betroffen sind, wird vorsorglich vom Verzehr des Müslis mit dem oben genannten Mindesthaltbarkeitsdatum abgeraten. Andere Chargen des Produktes bzw. andere Produkte der Firma Allos GmbH sind aktuell hiervon nicht betroffen.
Das betroffene Müsli wird von der Allos GmbH, Qualitätssicherung, Zum Streek 5, 49457 Mariendrebber zurückgenommen. Kaufpreise und Portokosten werden erstattet.
Qiuelle: lebensmittelwarnung.de /Zum Artikel
Der ADAC Niedersachsen mahnt zur Vorsicht vor falschen Pannenhelfern. Im Raum Göttingen, Northeim und Nordhessen trieben offenbar Trickbetrüger entlang der Autobahn 7 ihr Unwesen und gäben vor, “Gelbe Engel” zu sein, sagte ein Sprecher des Automobilklubs am Donnerstag.
Quelle: welt.de /Zum Artikel
Überschreitung des Höchstwertes von nicht dioxinähnlichen PCB
Weitere Informationen:
Bei einer betrieblichen Eigenkontrolle vom 07.04.2012 wurden in einem Betrieb die zulässigen Höchstwerte überschritten. Der Warenvorrat im Betrieb wurde gesperrt.
Es ist nicht auszuschließen, dass sich noch Eier beim Verbraucher befinden.
Derzeit vorliegende Erkenntnisse lassen den Schluß zu, dass eine Gesundheitsgefährdung durch den Verzehr belasteter Eier nicht besteht. Das Bundesinstitut für Risikobewertung wurde um eine gesundheitliche Bewertung gebeten.
Die Stempelnummer lautet:
0-DE-0357911
Quelle : lebensmittelwarnung.de
Das Landgericht (LG) Osnabrück hat am heutigen Freitagvormittag eine Haftstrafe auf Bewährung gegen den für seine Abofallen bekannten Michael Burat verhängt (Az. 15 KLs 35/09). Burat und drei weitere Angeklagte wurden in einer anderen Sache des gewerbsmäßigen Betrugs für schuldig befunden. Bei einem der Angeklagten handelt es sich um den Münchener Rechtsanwalt Bernhard S., der bereits wegen Beihilfe zu gewerblichen Urheberrechtsverletzungen vorbestraft ist.
Die Täter haben nach Überzeugung des Gerichts zwischen März 2004 bis August 2005 in mehreren Fällen gegenüber Firmen, Kommunen und Parteien beklagt, dass sie unerwünscht per E-Mail elektronische Grußkarten erhalten hätten. Die E-Cards haben sich die Täter jedoch selbst zugeschickt, um die Betroffenen danach abzumahnen. Sie forderten die Opfer zur Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung auf, wonach für jeden Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe von 5000 Euro Strafe fällig sein sollte. Diese Vertragsstrafen haben sie in einigen Fällen tatsächlich erfolgreich provoziert.
Quelle : heise.de
or einiger Zeit bekam ein 16jähriger Schüler aus Celle erhebliche Kreislaufprobleme, nachdem er unter den Tabak seiner selbstgedrehten Zigarette eine frei verkäufliche Kräutermischung, sog. “Legal Highs“, gemischt und diese dann geraucht hatte. Er kolabierte und musste im Krankenhaus behandelt werden.
Quelle: Presseportal.de / Zum Artikel
Die Thüringer Verbraucherschutzbehörde warnt vor dem Verzehr von Wodka der Firma Bärenkrone. Die bestehende Verzehrwarnung für die Marke „Excellent Vodka V 24 Original“ wurde auf die Marken „Vodka AntiVirus“ und „Premium Vodka Cosmos“ ausgeweitet.
Quelle: Bz-Berlin.de / Zum Artikel
Wie der Kollege Andreas Jede von der Berliner Kanzlei Dr. Schmitz & Partner auf seinem Blog berichtet, hat das Niedersächsische Finanzgericht entschieden, dass anwaltliches Volumeninkasso ohne Einzelfallprüfung keine freiberufliche anwaltliche Tätigkeit, sondern eine dem Gewerbesteuerrecht unterliegende gewerbliche Tätigkeit sei.
Quelle: Kanzlei-Richter.com / Zum Artikel
Staatliche Schnüffelsoftware im Kreuzfeuer der Kritik: Die FDP hat Zweifel, ob „Trojaner“ überhaupt mit der Verfassung vereinbar sind. Niedersachsens CDU-Innenminister Schünemann beharrt auf dem Einsatz der Spähsoftware.
Quelle: Handelsblatt.com / Zum Artikel