Schlagwort-Archive: porno

Nutzer melden Kinderpornographie immer häufiger

Die vom Provider-Verband Eco betriebene Internet-Beschwerdestelle, bei der Nutzer illegale Inhalte melden können, ist im vergangenen Jahr 5.987 Beschwerden nachgegangen.

Beanstandet wurden Inhalte wie Kinderpornografie, extreme Gewaltdarstellungen oder antidemokratische Propaganda. Die meisten Beschwerden gingen dabei zum Usenet ein (3.018 Beschwerden), dicht gefolgt von über Inhalte auf Webseiten (2.687). Das teilte der Eco heute mit.

In 49 Prozent der Fälle handelte es sich um Darstellungen von Kindern in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung, rund 40 Prozent der Beschwerden bezogen sich auf Kinderpornografie. Im Bereich der Webseiten sei außerdem ein signifikanter Anstieg der Beschwerden über kinderpornografische Inhalte zu verzeichnen.

Im Gegensatz dazu ist das Beschwerde aufkommen über politisch extremistische Inhalte im Jahr 2009 weiter rückläufig gewesen. Der Anteil liegt im Jahr 2009 lediglich bei 5 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr gab es 2009 eine deutliche Steigerung der Beschwerde zahl um 19 Prozent. Diese Zahl deutet darauf hin, dass die Meldebereitschaft bei den Internetnutzern steigt. Auf einen Anstieg oder Abnahme der jeweiligen illegalen Inhalte im Internet lassen die aktuellen Zahlen aber nicht schließen.

Beschwerden, die bei der Internet-Beschwerdestelle eingehen, werden zunächst einer umfassenden juristischen Prüfung unterzogen.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

Share

White IT: Bündnis gegen Kinderpornographie startet

Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann hat gemeinsam mit zahlreichen gesellschaftlichen Gruppen ein Bündnis zum Kampf gegen Kinderpornographie vereinbart.

Schünemann unterzeichnete am Freitag in Berlin mit IT-Firmen, Verbänden der IT-Wirtschaft, Opferschutzverbänden, Ärztevertretern und Wissenschaftlern das Bündnis gegen Kinderpornographie – “White IT”. Die Bündnispartner verpflichten sich darin, den Kampf gegen die Kinderpornographie auf allen Ebenen aufzunehmen – durch Selbstkontrolle, technische Lösungen, Prävention und rechtliche Maßnahmen.

“Noch immer gibt es keine effektive Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet. Noch immer werden Kinder für die Herstellung von kinderpornographischem Material schwer missbraucht”, sagte Schünemann. Ziel des Bündnisses sei eine ganzheitliche Strategie zur Bekämpfung von Kinderpornographie unter Einbeziehung vorhandener Maßnahmen von Staat, Wirtschaft und Wissenschaft.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

Share

Virenattacke mit Kinderpornos, Der Feind in meinem Computer

Er verlor seinen Job, Hunderttausende Dollar, seine Freunde: Ein US-Angestellter erlebte die Hölle, weil auf seinem Rechner Kinderpornos gefunden wurden. Dabei war er unschuldig, ein Computervirus hatte seinen Rechner ferngesteuert – Experten halten den Fall für außergewöhnlich.

Michael Fiola sagt, ein Computervirus habe sein Leben zerstört, und auch das Leben seiner Frau und seiner Familie. Fiola hat Morddrohungen bekommen, seine Autoreifen wurden zerstochen, Freunde wandten sich von ihm ab, und seinen Job verlor er auch.

Auf dem Arbeitslaptop des Behördenangestellten aus dem US-Staat Massachusetts hatten Ermittler laut der Nachrichtenagentur AP Kinderpornografie gefunden. Die aber, das ist heute klar, hatte nicht Fiola auf den Rechner geladen – sondern ein Virus. Glaubt man Fachleuten, ist Michael Fiola eher ein Einzelfall. Doch der Albtraum, schuldlos und mit scheinbar erdrückenden Beweisen als vermeintlicher Pädophiler entlarvt zu werden, bekommt durch Computerviren eine neue Dimension.

quelle : computer.t-online.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

Share

BKA darf keine Sperrlisten an ISPs herausgeben

Das Bundeskriminalamt (BKA) darf derzeit noch keine Sperrlisten an die Internet-Provider liefern – auch wenn diese die Verträge über die Sperrung kinderpornographischer Inhalte unterzeichnet haben.

Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hervor. Ein Kunde des der Vodafone-Tochter Arcor hatte gegen die Übermittlung der Listen geklagt. Das Gericht schloss sich seiner Argumentation mit der kürzlich ergangenen Entscheidung an.

“Nach gerichtlichem Kenntnisstand ist das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen zwar vom Bundestag verabschiedet und unbeanstandet durch den Bundesrat gegangen. Eine Veröffentlichung des Gesetzes fehlt jedoch bis heute”, so das Verwaltungsgericht.

Daher müsse davon ausgegangen werden, dass eine gesetzliche Grundlage für die Einsführung der Sperrlisten nicht besteht.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

Share

Die C-S-R Rechtsanwalts mahnt für die Gedast GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen ab

Die C-S-R Rechtsanwalts mahnt für die Gedast GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen ab
wegen: Urheberrechtsverletzung in so genannten Peer-to-Peer-Netzwerken
Rechteinhaber: Gedast GmbH, Rauentalstraße 22/1, 76437 Rastatt
Rechtsvertreter: C-S-R Rechtsanwaltskanzlei, Am Hardtwald 9, 76275 Ettlingen
Die Firma Gedast GmbH lässt durch die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen an Filmen Abmahnungen aussprechen. Hintergrund ist die Behauptung es wäre in einem Netzwerk ein urheberrechtlich geschütztes Filmwerke der Purzel Video GmbH unberechtigt heruntergeladen bzw. zum upload angeboten worden. Die Gedast GmbH tritt dabei als Nutzungsberechtigte an den Filmen auf.

Um an die Echt-Daten der Abgemahnten zu gelangen werden die IP-Nummern mittels Einloggen in Filesharing-Programme durch eine Antipiracy-Software ermittelt und durch die Feststellung von Hashwert (Dateikennung) und dem GUID (Global Unique Identifier) beweissicher dokumentiert. Bei der nachfolgenden Recherche über den jeweiligen Provider oder mittels Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft werden anhand der IP-Nummern die Anschlussinhaber der Telefonanschlüsse über die die Rechtsverletzungen erfolgten recherchiert.

Abgemahnt werden zum Beispiel folgende pornografischen Werke:

Zensiert von mir, die titel sind ja nicht jugendfrei 😉

Unter Berufung auf ausschließliche Nutzungs- und Verwertungsrechte nach urhG§§ 15ff. UrhG wird nach
urhG§ 97 UrhG ein Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz geltend gemacht. Die Rechtsanwaltsgebühren werden dabei auf Grundlage eines Streitwerts von EUR 30.000,– mit EUR 1.005,20 ermittelt. Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung und grundsätzlich die Zahlung einer pauschalen Summe in Höhe von regelmäßig EUR 650,– (je Datei) verlangt und für den Fall, dass nicht innerhalb der gesetzten frist gezahlt wird damit gedroht: “Nach fruchtlosem Ablauf der Frist, …, werden wir jedoch die volle Anwaltsgebühr – je nach dem Einzelfall – noch höhere Gebühren und einen höheren Schadenersatz geltend machen”.

Im Einzelfall empfiehlt sich eine anwaltliche Begleitung im Strafverfahren, da der Tausch der besagten Filme regelmäßig nicht nur eine Urheberrechtsverletzung, sondern auch den Tatbestand des § 184 StGB (Verbreitung pornographischer Schriften) verwirklicht. Zudem sollte eine juristische Überprüfung der zivilrechtlichen Forderung und ein Entgegentreten, insbesondere hinsichtlich der geforderten Höhe des Schadenersatzes geprüft werden.
Unser Rat:

* in Einzelfall überprüfen lassen ob die behauptete Urheberrechtsverletzung vorliegt und ob insbesondere die geltend gemachten Ansprüche rechtwirksam durchgesetzt werden können.
* keinesfalls die angefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen ohne zuvor fachkundigen Rat eingeholt zu haben. Zur Vermeidung eines Rechtsstreits sollte regelmäßig eine so genannte modifizierte Unterlassungserklärung (ohne die Übernahme der Verpflichtung die Rechtsanwaltskosten zu übernahmen, den Streitwert festzulegen und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht, unter der auflösenden Bedingung eines anders lautenden gerichtlichen Entscheidung, ect.) abgegeben werden.
* nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die später gegen Sie verwendet werden können;
* lassen Sie sich fachkundig beraten. Nehmen Sie Kontakt mit einem Spezialisten auf. Foren bieten hilfreiche Tipps und erste Hinweise, jedoch sind dort auch veraltete Informationen, Mutmaßungen und Halbwahrheiten zu finden. Insbesondere raten wir davon ab eine ungeprüfte modifizierte Unterlassungserklärung für den eigenen Fall zu nutzen;
* eine kompetente Behandlung Ihres Falles sollte mit folgender Zielsetzung erfolgen:
– Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens mit weiteren Kosten (Schadensbegrenzung);
– Reduzierung der Rechtsanwaltsgebühren und des ggf. zu zahlenden Schadenersatzes (Schadensminderung);
– schriftliche Bestätigung des Gegnervertreters das mit Zahlung des (reduzierten) Vergleichsbetrages alle Ansprüche des abmahnenden Rechteinhabers erfüllt sind (Schadensvorbeugung).

quelle : justlaw.de, Hier klicken um den Vollen Artikel zu lesen.

Wer abgemahnt wurde bekommt auch hier nette Hilfe

Auch ist es bekannt, das einiger der Abgemahnten keiner Schuld bewusst sind, oder wissen das sie illegal was heruntergeladen haben, wie im text geschrieben, wendet euch an einen Anwalt der sich auf so etwas spezialisiert hat.

Gruss

Share