In der Schweiz können Verstöße gegen das Besitzverbot harter Pornographie unter Umständen auch dann geahndet werden, wenn das Material nur im Cache eines Internet-Browsers abgespeichert wurde. Das geht aus einem jüngst veröffentlichten Urteil des Schweizer Bundesgerichts in Lausanne hervor. Das oberste eidgenössische Gericht musste sich mit einem Fall beschäftigen, in dem ein Mann wegen einiger im Browsercache seines Rechners gefundener einschlägiger Bilder zunächst verurteilt worden war; die Strafe wurde dann aber abgemildert.
Quelle : heise.de