Schlagwort-Archive: Pressemitteilung

Warnung vor irreführenden Zahlungsaufforderungen

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) warnt seine Kundinnen und Kunden eindringlich vor unseriösen Unternehmen, die mit irreführenden Zahlungsaufforderungen die Überweisung von angeblich fälligen Gebühren herbeiführen wollen. Aktuell wird besonders vor dem “Deutschen Marken- und Patent Register” gewarnt, das in seinen Schreiben die Hausanschrift des DPMA als Absenderadresse angibt.

Quelle: Dpma.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

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Neuausrichtung – Eventus Lernsysteme GmbH will jetzt nicht mehr abzocken

Wie mich die Eventus Lernsysteme GmbH via Twitter unbedingt wissen lassen wollte, möchte man sich jetzt “neu ausrichten“ und stellt nun das Geschäftsmodell “Abofalle“ ein. In einer hauseigenen Pressemitteilung werden dann auch gleich eine Vielzahl von Gründen aufgezeigt, weshalb man sich zu diesem Schritt “genötigt“ fühlt (sehr lesenswert und ein Paradebeispiel für “Abzocker-Rhetorik” oder kurz, das “Pipi Langstrumpf-Syndrom“). Ich hingegen denke, es gibt da ganz andere Gründe die den jetzigen “Rückzug“ begründen, denn:

1. Ist es den Herren Christian Wagner, Christof Michael und Darko Vipic seit zig Jahren sch…egal, dass es öffentlichen Widerstand gegen ihre gewerbsmäßige Abzocke gibt.
2. Hat man sich im November 2010 gegenüber SternTV, zwar belustigend doch im Kern schlicht feige, verleumdet und vom allerfeinsten selbst vorgeführt.
3. Seit Januar 2011 wird das Geschäftsmodell der Eventus Lernsysteme GmbH (zuvor Cybertainment GmbH, New Content GmbH, ProCode Marketing GmbH, Hama Media GmbH) strafrechtlich relevant als gewerbsmäßiger Betrug eingestuft.

Quelle und vollstaendiger Artikel : abzocknews.de

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Deutsche Zentral Inkasso GmbH – wie unsere Justiz immer wieder von Abzockern verarscht wird

Die Präsidentin des Kammergerichts Berlin berichtet in einer heutigen Pressemitteilung zum Verfahrensstand der Deutschen Zentral Inkasso GmbH des Herrn Bernhard S.. In der Pressemitteilung wird auf Grund des erheblichen Presseinteresses der Verlauf und der aktuelle Sachstand dargestellt. Es zeigt erneut auf, wo die gravierenden Fehler im System zu finden sind, welche das Modell “Abofallen” mit zugehörigem “Inkasso-Stalking” am Leben erhalten – es ist einfach nur noch unglaublich, doch lesen Sie selbst

Quelle : abzocknews.de

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René Walter erhält Blogger-Domain Nerdcore.de zurück

Der populäre deutsche Blogger René Walter erhält seine Domain Nerdcore.de zurück. Derzeit findet man darunter noch die Transitseite der für die Vergabe von .de-Domains zuständigen Denic. Die Website war im Rahmen eines Rechtsstreits gepfändet und vergangenen Dienstag auf die Düsseldorfer Euroweb Internet GmbH übertragen worden. Die Denic war auf die Intervention von Walters Anwalt, Dominik Boecker, zum Schluss gekommen war, dass die Pfändung nicht wirksam sei. In der Whois-Datenbank der Denic findet sich nun wieder Walter als Inhaber der Domain ausgewiesen.

Boecker hat offenbar bei der Prüfung des Pfändungsbeschlusses schwerwiegende Fehler festgestellt. So wurden Walter wohl “zwingende Prozessgrundrechte – das rechtliche Gehör – abgeschnitten”. “Da die in dem Verfahren aufgelaufenen Kosten, die zu der Pfändung führten, zwischenzeitlich bezahlt wurden, droht keine weitere Pfändung mehr”, heißt es weiter in einer von Walter und seinem Anwalt herausgegebenen Pressemitteilung.

Quelle und vollstaendiger Bericht : heise.de

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Aus die Maus für Telomax – Bundesnetzagentur untersagt Abrechnungen

Die Bundesnetzagentur hat jetzt für bestimmte Forderungen der telomax GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das Verbot wurde gegenüber dem Unter-nehmen und der Telekom Deutschland GmbH ausgesprochen, über deren Telefonrechnungen die telomax GmbH Verbrauchern unter den Artikel-/Leistungsnummern 61404 und 83917 Entgelte für Gewinnspieleintragsdienste berechnet.

Quelle : bundesnetzagentur.de

via abzocknews.de

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Per Mausklick auf der Suche nach der Liebe

Millionen Singles suchen in Deutschland auf Online-Plattformen nach der großen Liebe. „Doch wer online auf Partnersuche geht, begegnet vielerlei Fallstricken und findet sich am Ende in der Kostenfalle wieder“, heißt es in einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hessen.

Quelle : giessener-anzeiger.de

via abzocknews.de

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Ordnungsamt warnt: Die Abzocke wird immer dreister

Dass in etwa zweiwöchigem Abstand Kaffeefahrten-Busse den Lahn-Dill-Kreis verlassen, sei normal, heißt es in einer Pressemitteilung der dortigen Kreisverwaltung. Derzeit aber schickten wieder viele Bürger ihre angeblichen Gewinnmitteilungen an das Landratsamt in Wetzlar weiter, wo man Vorgänge dieser Art akribisch auflistet.

quelle : giessener-allgemeine.de

via abzocknews.de

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Verbraucherzentrale: Abmahnung für illegale Downloads prüfen

Verbraucherzentrale: Vor dem Zahlen genau prüfen
Immer wieder suchen Brandenburger Rat zu anwaltlichen Abmahnungen von angeblichen Urheberrechtsverletzungen bei der Verbraucherzentrale. In solchen Schreiben behaupten Anwälte, der Internetanschlussinhaber habe zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Tauschbörse urheberrechtswidrig Musik- oder Filmdateien angeboten. Er solle unverzüglich eine “strafbewehrte Unterlassungserklärung” abgeben und damit verbundene Zahlungsansprüche anerkennen, um gerichtliche Schritte zu vermeiden.

“Die voreilige Unterschrift unter solchen Erklärungen kann für Betroffene teuer werden”, warnt Verbraucherschützer Jan Wilschke eindringlich. Die von spezialisierten Kanzleien angeschriebenen Verbraucher wären oft nur Inhaber des Internetanschlusses und hätten lediglich dessen unzureichende Sicherung gegen Missbrauch durch Dritte zu verantworten – ob durch die eigenen Kinder oder durch Unbekannte, die sich ins W-LAN einhacken und in Tauschbörsen geschützte Film- oder Musikdateien herunter laden. “Wer seinen Internetanschluss nicht in üblicher Weise gesichert hat, der muss das schnellstens nachholen und angemessene Anwaltskosten zahlen”, klärt Jurist Wilschke auf und präzisiert: “Wir halten Anwaltskosten von mehr als 100 Euro für ahnungsloser Anschlussinhaber bei einem ersten Rechtsverstoß für überhöht.”

Die Überforderung mancher Verbraucher durch die rasante technische Entwicklung spielte erst vor wenigen Wochen vor dem Bundesgerichtshof eine Rolle: Der Anschlussinhaber eines WLAN-Netzes war zum Zeitpunkt einer Urheberrechtsverletzung im Urlaub und damit nicht anwesend, sollte aber für den Missbrauch haften. Mit Urteil vom 12.05.2010 (Az: I ZR 121/08) entschied der BGH daraufhin grundsätzlich, dass der Inhaber seinen Anschluss marktüblich zu sichern habe; derzeit gilt dieses Kriterium mit WPA2-Verschlüsselung und einem eigenen sicheren Passwort als erfüllt. Wer dies unterlässt, hafte als so genannter “Störer” für Rechtsverletzungen Dritter und muss daraus entstandene Anwaltskosten tragen, nicht jedoch für Schäden durch die Weiterverbreitung von Werken aufkommen. Die Höhe der Anwaltskosten beschränkt § 97a II des Urheberrechtsgesetzes für die erstmalige Abmahnung in einfach gelagerten Fällen mit unerheblichen Urheberrechtsverletzungen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro. Obwohl eine Pressemitteilung des BGH zur geschilderten Entscheidung diese Intention bekräftigt, berechnen “Abmahnanwälte” häufig höhere Summen.

quelle : vzb.de

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Fall Mirco: Neuer Appell an die Bevölkerung

“Bitte werden Sie nicht müde, uns zu helfen. Rufen Sie an, auch wenn Ihnen vielleicht erst heute bewusst wird, dass Sie eine Beobachtung gemacht haben, die tatrelevant sein könnte.” Mit diesem jüngsten Appell richtet sich die Polizei nochmals an die Bevölkerung im Fall Mirco.

Auf der Suche nach dem vermissten Mirco hat der Leiter der Sonderkommission, Ingo Thiel, erneut in einem Offenen Brief an die Bevölkerung der Region appelliert: “Bitte werden Sie nicht müde, uns zu helfen. Rufen Sie an, auch wenn Ihnen vielleicht erst heute bewusst wird, dass Sie eine Beobachtung gemacht haben, die tatrelevant sein könnte. Insbesondere auch dann, wenn Sie meinen: Das weiß die Kommission schon! Wir sind fest überzeugt: Wir werden den Täter ermitteln und das Schicksal Mircos aufklären”, hieß es in einer Pressemitteilung.

Quelle : n-tv.de

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Unabhängigkeit von Oracle:OpenOffice wird LibreOffice

Das Projekt OpenOffice.org sagt sich von Oracle los und gibt die Gründung einer unabhängigen Foundation bekannt. Sollte Oracle die Namensrechte nicht herausgeben, heißt die Gratis-Büro-Software ab jetzt LibreOffice….

Seit der Übernahme von Sun Microsystems durch Oracle war nicht sicher, ob und wie es mit OpenOffice.org weitergehen soll. Viele fürchteten, Oracle würde die Gratis-Büro-Software ausbluten und bis auf Basis-Funktionen in Lizenz-Versionen verwandeln.

Jetzt herrscht Klarheit. Das Projekt OpenOffice.org hat die Gründung “einer unabhängigen Foundation zur Förderung und Weiterentwicklung der freien Office-Suite” bekanntgegeben. Von nun an werde die OpenOffice.org-Gemeinschaft den Namen “The Document Foundation” tragen, heißt es in der Pressemitteilung.

quelle : n-tv.de

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