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Warnung vor Spam-Mails mit günstigen PKV Tarifen

Derzeit offerieren Spam-Mails äußerst günstige PKV Vollversicherungen. Den Empfängern werden besonders günstige Tarife der privaten Krankenversicherer in Aussicht gestellt, berichtet die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen. Um Vertrauenswürdig zu erscheinen, werben die Absender mit Begriffen wie „Verbraucherservice“.

Quelle: Heilpraxisnet.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Pädophile suchen Opfer bei Facebook (Video)

Gruppen als Türöffner für Kriminelle
“Kinder sind das Schönste auf der Welt” – so oder so ähnlich heißen vermeintlich harmlose Gruppen auf Facebook. Die Gründer der Gruppen geben sich als Kinderfreunde aus, aber in Wirklichkeit wollen sie nur schnell und unkompliziert an Fotos halbnackter Kinder kommen. Pädophile nutzen die Naivität von Internet-Usern schamlos aus, Facebook ist offenbar machtlos gegen die kriminellen Machenschaften.

Auf Sicherheitsseiten gibt der US-Konzern Kindern, Eltern und Lehrern zwar anschauliche Tipps, wie man sich im Sozialen Netzwerk schützen kann. Dennoch gibt es keine hundertprozentige Sicherheit. Viele Nutzer gehen einfach zu freizügig mit ihren Daten und privaten Fotos um.

Quelle und Video : rtl.de

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Sparsam ist anders-Energieschleudern im Haushalt

Energiesparlampen sind eine sinnvolle Sache. Doch die wahren Energiefresser in den eigenen vier Wänden sind nicht in Fassungen geschraubt, sondern sitzen meist ganz woanders. Mit einfachen Regeln kann man den Energieverbrauch senken und ausrechnen, ob der Austausch alter Geräte lohnt.

Glühlampen werden Schritt für Schritt abgeschafft. Erst verschwanden die 100-Watt-Birnen aus den Läden, jetzt sind 75-Watt-Lampen offiziell nicht mehr zu bekommen und Glühlampen mit mattem Glas sind ebenfalls aus den Verkaufsregalen verbannt. Zu verdanken haben wir das der EU-Energie-Verordnung. Zweifelsohne ist der schrittweise Austausch der Glühlampen durch Energiespar- und LED-Lampen richtig. Doch die ausgedehnte Diskussion um die Glühbirnen lenkt etwas davon ab, wo im privaten Haushalt am meisten Energie verbraucht wird – und da steht die Beleuchtung nicht gerade an erster Stelle.
20 Grad Raumtemperatur reichen

Laut Bundesumweltamt verbrauchen wir über zwei Drittel der gesamten Energie im Haushalt mit der Heizung. Wer im Winter im T-Shirt in der Wohnung sitzt, braucht sich über hohe Heizkostenrechnungen nicht zu wundern. Der Jahreszeit entsprechende Kleidung ist also nicht nur draußen, sondern auch zuhause angesagt. Die Temperaturempfehlung des Bundesumweltamtes liegt für Wohnungs- und Arbeitsräume bei 20 Grad Celsius, für die Küche reichen 18 Grad, für das Schlafzimmer 17 und die Toilette 16 Grad.

Quelle : n-tv.de

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“Private Krankenversicherung” Mit Billig-Tarif in der Kosten-Falle

Selbständige und Gutverdiener haben die Wahl, gesetzlich oder privat krankenversichert zu sein. Die Angebote für Privatversicherte klingen verlockend. Auf den ersten Blick sieht es sogar so aus, als bekäme man mehr Leistung zum günstigeren Preis. Doch die Billigtarife sind mit Vorsicht zu genießen.

Gibt man in eine Suchmaschine im Internet “Krankenversicherung” ein, hagelt es Anzeigen – vorzugsweise von Versicherungsvermittlern und Marketinggesellschaften, die im besten Fall eine private Krankenversicherung (PKV) vermitteln möchten oder einfach nur Adressdaten sammeln. Mit Beiträgen wird da so sehr gegeizt, dass selbst einem gesetzlich Versicherten ganz schwindelig werden kann.

“Private KV ab 38,74 Euro monatlich” heißt es da, oder “Selbständig ab 59 Euro – Top Privat-Krankenversicherung”. Kein einziger Beitragssatz über 59 Euro monatlich ist weit und breit zu sehen. Das Wörtchen “ab” ist da allerdings Programm, denn für solche Beiträge ist man weder gut abgesichert noch wird man zum Patienten erster Klasse. Selbst ein gesunder 20-jähriger Mann ist zu solchen Dumpingpreisen kaum versicherbar.

Quelle : n-tv.de

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Urteil: Hartz-IV-Empfänger bekommen private Krankenversicherung voll bezahlt

Viele Hartz-IV-Empfänger müssen sich privat krankenversichern – doch die Zuschüsse, die sie von den Jobcentern bekommen, reichen hinten und vorne nicht. Jetzt hat das Bundessozialgericht ein Grundsatzurteil gefällt: Arbeitslose sollen den vollen Betrag erstattet bekommen.

Quelle : spiegel.de

via abzocknews.de

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Keine Vorkasse bei Partnervermittlung: Verbraucherzentrale warnt vor Vertragsfalle

Zwar ist nicht jede Partnervermittlung unseriös, aber wer auf eine scheinbar private Partnersuchanzeige reagiert, der landet häufig bei einem Abzock-Unternehmen, das die Anzeige lediglich als Lockmittel einsetzt und schließlich einen Vertreterbesuch aufdrängt. Dann werden munter Verträge untergeschoben. “Ein solcher Vertrag erfordert ein besonders Vertrauensverhältnis und darf deshalb auch jederzeit ohne Begründung gekündigt werden”, stellt Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg klar und warnt: “Keinesfalls sollte man sich auf Anzahlungen oder das Ausfüllen von Überweisungsträgern einlassen, denn dieses Geld ist bei einer Kündigung oft verloren!”

Das musste auch Frau B. aus Perleberg erfahren, die auf das persönlich gehaltene Inserat eines sympathischen “verwitweten Jörg” reagierte. Sie hinterließ eine Rückrufbitte auf dem Anrufbeantworter im Ortsnetz. Als am nächsten Tag eine Partneragentur aus Kleinmachnow den Hausbesuch seiner Mitarbeiterin ankündigte, wehrte Frau B. ab. Dennoch nötigte ihr die Mitarbeiterin wenig später unangemeldet einen Hausbesuch und schließlich einen Partnervermittlungsvertrag auf: Für sechs Partnervorschläge zahlte Frau B. per Überweisung sofort 900 Euro. Weder erfolgte eine Belehrung zum Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften, noch akzeptierte die Agentur den späteren Widerruf von Frau B., denn angeblich habe diese die Agentur-Vertreterin zum Vertragsabschluss bestellt.

quelle : vzb.de

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Medienaufsicht prüft RTL-II-Sendung “Tatort Internet”

Die umstrittene RTL-II-Sendung “Tatort Internet” über mutmaßliche Kinderschänder wird von der Medienaufsicht unter die Lupe genommen. Die für den Privatsender zuständige Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien überprüft, ob bei dem Format medienrechtliche Vorgaben eingehalten werden.

quelle : heise.de

via abzocknews.de

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Abo-Falle melango.de: Verbraucherkritik reißt nicht ab

Das Schwarze Schaf im September 2010

Abo-Falle melango.de: Verbraucherkritik reißt nicht ab

Anbieter: melango.de

Vorgang: Nachdem OpSec in den letzten Monaten und auch diesen Monat wieder zahlreiche Zuschriften von Verbrauchern erhalten hat, die sich über die B2B-Plattform melango.de beschweren, verleihen die Markenschutzexperten den Betreibern erneut den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“. Zum ersten Mal erhielt melango.de die unrühmliche Auszeichnung im November 2008.

Die Masche des Schwarzen Schafes: Die Plattform melango.de bietet Kleidung, Bürobedarf, Haushaltswaren und Lebensmittel zu besonders günstigen Preisen an. Weniger günstig ist hingegen die Mitgliedschaft, um dort überhaupt einkaufen zu können. Wie betroffene Verbraucher OpSec berichteten, erhielten sie kurz nach ihrer Anmeldung überraschend eine Rechnung über Mitgliedsgebühren in Höhe von mehreren hundert Euro und das auch, wenn sie die Anmeldung bereits nach zwei Tagen per Fax widerrufen hatten. Auf der Startseite ist jedoch nicht ersichtlich, dass bei einer Anmeldung überhaupt Kosten anfallen. Zudem ist melango.de ein reiner B2B-Shop, der sich ausschließlich an Gewerbetreibende richtet, was für Nutzer jedoch nicht klar zu erkennen ist. Lediglich in den allgemeinen Marktplatzregeln wird darauf hingewiesen, dass nur Händler, Gewerbetreibende und Kaufleute die Plattform nutzen dürfen. Genau hier liegt auch das Hauptproblem: Als B2B-Verkaufsplattform verhält sich melango.de nicht widerrechtlich, da zwischen Kaufleuten andere Bestimmungen bezüglich der Aufklärungspflichten gelten als zwischen Verkäufern und Endkonsumenten. So müssen Händler, die an andere Händler verkaufen, nicht in gleicher Form auf entstehende Kosten hinweisen wie Händler, die ihre Produkte Endverbrauchern anbieten. Nutzer, die sich bei melango.de als private Käufer anmelden, verstoßen gegen die Geschäftsbedingungen. Dreist ist jedoch, dass die Betreiber der Seite nicht deutlich auf ihr B2B-Geschäftsmodell hinweisen und somit eine Grauzone ausnutzen.

Quelle : das-schwarze-schaf.com

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Nach Handy-Durchsuchung: Schülerin gewinnt Klage

In den USA war eine Schülerin mit ihrer Klage gegen ihre Schule erfolgreich. Sie zog vor Gericht, weil ihr Handy von Beschäftigten der Bildungseinrichtung durchsucht und damit ihre Privatsphäre verletzt wurde.

Die 17-Jährige hatte das Mobiltelefon Anfang des letzten Jahres im Klassenzimmer genutzt. Der Anwesende Lehrer konfiszierte das Gerät daraufhin. Dies wäre wohl kein Problem gewesen, wenn ihr das Handy nach dem Schultag wieder ausgehändigt worden wäre.

Der Direktor der Schule entschied sich jedoch, die privaten SMS, E-Mails und Fotos der Schülerin durchzusehen. So fand er unter anderem Bilder, auf denen das Mädchen halbnackt zu sehen war. Er informierte daraufhin die Polizei und sprach eine dreitägige Suspendierung vom Unterricht aus, obwohl schnell klar wurde, dass die Aufnahmen lediglich für die Betroffene und ihren langjährigen Freund gedacht waren.

Die Schülerin entschied sich daraufhin gegen das Vorgehen der Schule zu klagen und erhielt dabei juristische Unterstützung von der Bürgerrechtsorganisation ACLU. Das Verfahren endete nun mit einer außergerichtlichen Einigung.

quelle : winfuture.de

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Datenschützer Schaar stellt Datenschutzwiki vor

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat ein Datenschutzwiki vorgestellt und interessierte Nutzer dazu aufgerufen, sich an dem Projekt zu beteiligen. Die Wiki-Nutzer sollen ihren Sachverstand anderen Menschen über das Internet näher bringen, so Schaar.

Sowohl für Fragen zum Thema Datenschutz im privaten, als auch im beruflichen Umfeld soll das Wiki eine zentrale Anlaufstelle sein. Den Besuchern will Peter Schaar mit dieser neuen Plattform eine Anlaufstelle bieten, um Grundsätze und Fachbegriffe dieses Gebiets auf einfache Weise nachschlagen zu können.

quelle : winfuture.de

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