Schlagwort-Archive: Prüfung

Niedersachsen: Kritik an Videokameras an Schulen

In den Schulen Niedersachsens sind bei einer Überprüfung gravierende Mängel beim Datenschutz durch den Einsatz von Video-Überwachung festgestellt worden.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Joachim Wahlbrink, kritisierte fehlende Vorabkontrollen und Verfahrensbeschreibungen, zu lange Speicherfristen sowie nicht beachtete Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte nach dem Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz und dem Niedersächsischen Schulgesetz.

Quelle : winfuture.de

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Datenanalyse entlarvt “Schummelkultur” in medizinischen Studien

Medizinstatistiker haben medizinische Veröffentlichungen überprüft, um zu ermitteln, welche Medikamente und Therapien wirklich helfen – weil deren Wirkung durch aussagekräftige und belastbare Daten untermauert werden kann. Doch eine saubere Bewertung der Wirksamkeit ist aufgrund der Datenlage oft gar nicht möglich, weil die Hersteller oft klinische Tests mit ungünstigem Ergebnis zurückhalten oder durch statistische Tricks die Medikamente besser dastehen lassen, als sie tatsächlich sind.

Die erste umfassende Übersicht mit Fallbeispielen für die verbreitete Praxis, unangenehme Studiendaten selektiv zu verschweigen, haben Arzneimittelprüfer des Kölner Institutes für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen im Oktober 2010 veröffentlicht. “Vergleicht man die unpublizierten mit den publizierten Daten, so zeigen sich große Ergebnisunterschiede. Die publizierten Studien neigen dazu, die Wirksamkeit zu über- und die Nebenwirkungen zu unterschätzen”, resümieren die Prüfer.

Quelle : heise.de

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Telekom mahnt Telomax ab

Telekom-Sprecher Philipp Blank räumt auf Anfrage gegenüber dem Usinger Anzeiger ein: „Zu Telomax haben wir bereits einige Beschwerden unserer Kunden erhalten und deshalb das Unternehmen abgemahnt. Wir prüfen derzeit, welche weiteren Schritte wir ergreifen können. Ganz klar ist: Die Telekom duldet nicht, dass ihre Kunden betrogen werden.“

Quelle : the-new-boo.blogspot.com

via abzocknews.de

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Schnelles Geld vor Weihnachten:Vorsicht, unseriöse Kreditvermittler!

Verbraucher sollten sich vor unseriösen Kreditvermittlern hüten. Gerade vor Weihnachten gebe es viele Angebote, die klammen Verbrauchern schnelles Geld versprechen, teilt die Verbraucherzentrale Sachsen mit.

Von solchen Lockangeboten dürfe sich aber niemand blenden lassen. Vorsicht sei vor allem bei Krediten geboten, bei denen hohe Summen ohne Bonitätsprüfung versprochen werden. Oft gehe es den vermeintlichen Vermittlern gar nicht darum, tatsächlich ein Darlehen zu vergeben, erklärt die Verbraucherzentrale. Vielmehr sollten andere Verträge mit den potenziellen Kreditnehmern abgeschlossen werden. So seien etwa einer 70-jährigen Frau von einem Vermittler statt eines Kreditvertrages eine Internet-Mitgliedschaft, eine Unfallversicherung und zwei Genossenschaftsbeteiligungen verkauft worden.

Quelle : n-tv.de

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Vor win-finder warnt die Verbraucherzentrale Thüringen

Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt vor einer neuen Abzockmasche des Gewinnspieleintragungsdienstes “win-finder”. Vermeintliche Ansprüche werden nicht über separate Rechnungen, sondern direkt über die Telefonrechnung geltend gemacht. Die Verbraucherzentrale rät deshalb, Telefonrechnungen regelmäßig und genau zu prüfen.

Quelle : antiabzockenet.blogspot.com

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Medienaufsicht prüft RTL-II-Sendung “Tatort Internet”

Die umstrittene RTL-II-Sendung “Tatort Internet” über mutmaßliche Kinderschänder wird von der Medienaufsicht unter die Lupe genommen. Die für den Privatsender zuständige Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien überprüft, ob bei dem Format medienrechtliche Vorgaben eingehalten werden.

quelle : heise.de

via abzocknews.de

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Verbraucherzentrale: Abmahnung für illegale Downloads prüfen

Verbraucherzentrale: Vor dem Zahlen genau prüfen
Immer wieder suchen Brandenburger Rat zu anwaltlichen Abmahnungen von angeblichen Urheberrechtsverletzungen bei der Verbraucherzentrale. In solchen Schreiben behaupten Anwälte, der Internetanschlussinhaber habe zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Tauschbörse urheberrechtswidrig Musik- oder Filmdateien angeboten. Er solle unverzüglich eine “strafbewehrte Unterlassungserklärung” abgeben und damit verbundene Zahlungsansprüche anerkennen, um gerichtliche Schritte zu vermeiden.

“Die voreilige Unterschrift unter solchen Erklärungen kann für Betroffene teuer werden”, warnt Verbraucherschützer Jan Wilschke eindringlich. Die von spezialisierten Kanzleien angeschriebenen Verbraucher wären oft nur Inhaber des Internetanschlusses und hätten lediglich dessen unzureichende Sicherung gegen Missbrauch durch Dritte zu verantworten – ob durch die eigenen Kinder oder durch Unbekannte, die sich ins W-LAN einhacken und in Tauschbörsen geschützte Film- oder Musikdateien herunter laden. “Wer seinen Internetanschluss nicht in üblicher Weise gesichert hat, der muss das schnellstens nachholen und angemessene Anwaltskosten zahlen”, klärt Jurist Wilschke auf und präzisiert: “Wir halten Anwaltskosten von mehr als 100 Euro für ahnungsloser Anschlussinhaber bei einem ersten Rechtsverstoß für überhöht.”

Die Überforderung mancher Verbraucher durch die rasante technische Entwicklung spielte erst vor wenigen Wochen vor dem Bundesgerichtshof eine Rolle: Der Anschlussinhaber eines WLAN-Netzes war zum Zeitpunkt einer Urheberrechtsverletzung im Urlaub und damit nicht anwesend, sollte aber für den Missbrauch haften. Mit Urteil vom 12.05.2010 (Az: I ZR 121/08) entschied der BGH daraufhin grundsätzlich, dass der Inhaber seinen Anschluss marktüblich zu sichern habe; derzeit gilt dieses Kriterium mit WPA2-Verschlüsselung und einem eigenen sicheren Passwort als erfüllt. Wer dies unterlässt, hafte als so genannter “Störer” für Rechtsverletzungen Dritter und muss daraus entstandene Anwaltskosten tragen, nicht jedoch für Schäden durch die Weiterverbreitung von Werken aufkommen. Die Höhe der Anwaltskosten beschränkt § 97a II des Urheberrechtsgesetzes für die erstmalige Abmahnung in einfach gelagerten Fällen mit unerheblichen Urheberrechtsverletzungen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro. Obwohl eine Pressemitteilung des BGH zur geschilderten Entscheidung diese Intention bekräftigt, berechnen “Abmahnanwälte” häufig höhere Summen.

quelle : vzb.de

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