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Porno-Abmahnungen: Ominöses Software-Gutachten ist nun öffentlich

Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian hatte Anfang August 2013 89 Anträge auf zivilrechtliche Auskunft zu Anschlussinhabern beim zuständigen Landgericht (LG) Köln gestellt. 62 dieser 89 Anträge wurden durchgewunken, weil das Gutachten den Richtern als glaubwürdig erschienen war. Mitterweile sieht das Gericht es anders (siehe Pressemitteilung als PDF-Datei). Am gestrigen Freitag nun ist es der Mainzer Anwaltskanzlei MMR gelungen, dieses so entscheidende Gutachten im Rahmen einer Akteneinsicht am Landgericht Köln zu erhalten und zu veröffentlichen (PDF-Datei).

 

Quelle und vollstaendiger Bericht :  Heise.de / Zum artikel

siehe auch : Redtube: Das Gutachten zur Überwachungssoftware Gladll 1.1.3 ist veröffentlicht worden von wbs-law.de

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WLAN-Kennwörter liegen unverschlüsselt auf Googles Servern

Eine Backup-Funktion in Android sorgt dafür, dass auf dem Gerät verwendete WLAN-Kennwörter unverschlüsselt in Googles Servern abgelegt werden. Im Rahmen von Prism erhält dies eine besondere Relevanz.

 

Quelle :  golem.de/ Hier geht es zum vollstaendigen Bericht

 

 

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Facebook hat einen Affiliate-Spammer ausgeschaltet

Einem US-Werbeunternehmen, das vielen Facebook-Nutzern unangenehm als Spammer aufgefallen war, konnte mit juristischen Mitteln Grenzen gesetzt werden. Ein Verfahren gegen die Firma Adscend Media wurde im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung gegen verschiedene Zugeständnisse beigelegt.

Das Unternehmen bietet verschiedene Affiliate-Programme an. Im Rahmen dessen wurden auch Facebook-Nutzer an den Einnahmen beteiligt, wenn sie Werbung in ihre Profile einbetteten. Das Social Network ging dagegen sowohl straf- als auch zivilrechtlich vor – mit Erfolg, so das Magazin ‘IT World‘.

Quelle: winfuture.de /Zum Artikel

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Urteil: Forenbetreiber muss Ärztebewertung auf den Zahn fühlen

Der Betreiber eines Internetportals zur Bewertung ärztlicher Leistungen muss konkrete Beanstandungen eines Arztes zu einem Foreneintrag, in dem seine medizinischen Leistungen beurteilt werden, prüfen. Erfolgt dies nicht, muss der Forenbetreiber im Rahmen der so genannten Störerhaftung den Beitrag löschen. Dies hat heute das Landgericht Nürnberg-Fürth per einstweiliger Verfügung entschieden und gab damit – zumindest vorübergehend – einem Zahnarzt Recht, der sich gegen die Verbreitung einer aus seiner Sicht negativen Bewertung seiner Leistung zur Wehr gesetzt hatte (Urteil vom 8. Mai 2012, Az. 11 O 2608/12).

Quelle: Heise.de /Zum Artikel

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BGH verneint Schadenersatz für Phishing-Opfer

Bislang war die Regelung für Phishingopfer relativ klar: in der Regel wurde der entstandene Schaden unbürokratisch ersetzt. Der BGH hat jetzt im Rahmen einer Entscheidung die Haftung von Banken deutlich eingeschränkt.

In dem Fall, der der Entscheidung zugrunde lag, wollte ein Bankkunde von seiner Bank den Schaden von € 5.000,- ersetzt haben, der ihm durch einen Phishing-Angriff entstanden war. Der Kunde hatte ein sogenannten iTAN-Verfahren genutzt um damit Homebanking zu betreiben. Beim iTAN-Verfahren hat jede der von der Bank erhaltenen Transaktionsnummern (“TAN”) eine laufende Nummer und während der Auftragsverarbeitung wird seitens des Bankrechners eine bestimmte TAN anhand der laufenden Nummer angefordert.

 
In dem Fall, der der Entscheidung zugrunde lag, wollte ein Bankkunde von seiner Bank den Schaden von € 5.000,- ersetzt haben, der ihm durch einen Phishing-Angriff entstanden war. Der Kunde hatte ein sogenannten iTAN-Verfahren genutzt um damit Homebanking zu betreiben. Beim iTAN-Verfahren hat jede der von der Bank erhaltenen Transaktionsnummern (“TAN”) eine laufende Nummer und während der Auftragsverarbeitung wird seitens des Bankrechners eine bestimmte TAN anhand der laufenden Nummer angefordert.

Quelle : computerbetrug.de /Zum Artikel

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Patch-Day: 20 Schwachstellen werden geschlossen – Dezember 2011

In bekannte Manier haben sich die Entwickler von ‘Microsoft‘ auch in diesem Monat wieder eine Woche vor dem Patch-Day zu den bevorstehenden Updates geäußert. Am Dienstag will man 20 Sicherheitslücken schließen.

Zu diesem Zweck wird Microsoft im Rahmen des monatlichen Patch-Days, der immer am zweiten Dienstag im Monat stattfindet, 14 Patches zum Download freigegeben. Die Installation der Updates wird allen Windows-Nutzern empfohlen. Die angesprochenen Patches betreffen in diesem Monat die Windows-Betriebssysteme, den Internet Explorer und Office.

Aus den offiziellen Angaben geht hervor, dass drei Sicherheitslücken als kritisch eingestuft werden, da hierbei eine akute Gefahr für die Benutzer besteht. Ein Angreifer könnte die Schwachstellen unter Umständen ausnutzen, um Schadcode aus der Ferne auf die Systeme der Opfer einzuschleusen.

Die restlichen 11 Updates stuft Microsoft in die Kategorie „wichtig“ ein. Diese betreffen neben Windows-Systemen wie bereits angesprochen auch Microsoft Office und den Internet Explorer. Teilweise könnte ein Angreifer auch diese Schwachstellen zur Ausführung von Schadcode nutzen. Allerdings besteht hierbei keine größere Gefahr, so Microsoft.

Quelle : winfuture.de

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Staatstrojaner im Bundestag: Zoff in der Koalition

Der Bundestag befasste sich gestern im Rahmen einer aktuellen Stunde mit dem aktuellen Skandal um den Staatstrojaner. Die Unionsparteien behielten dabei ihren Kurs der Relativierung und Verharmlosung bei, während ausgerechnet vom Koalitionspartner FDP der klarste Widerspruch kam.

Um die wohl wichtigste Personalie des Tages vorwegzunehmen: Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), der Chef sämtlicher Behörden auf Bundesebene, bei denen Staatstrojaner zum Einsatz kommen, glänzte mit Abwesenheit und schickte lediglich seinen Parlamentarischen Staatssekretär Ole Schröder (CDU) zur Debatte.

Dieser wiederholte im Grunde, was von Seiten des Innenministeriums schon mehrfach verlautbart – und teils eben auch schon klar widerlegt wurde. So behauptete Schröder, beim Einsatzfeld von Trojanern zum Abhören von Internet-Telefonaten ginge es lediglich um schwere Kriminalität und Terrorismus. Allerdings ging es bei den bekannt gewordenen Fällen um ganz andere Delikte – “kleinkriminelle Anabolika-Händler” beispielsweise, wie Ulla Jelpke (Linke) ausführte.

Schröder betonte, dass der Einsatz von Trojanern zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) heute ein unverzichtbares Hilfsmittel für die Sicherheitsbehörden sei. Der Vorwurf des Chaos Computer Clubs (CCC) und anderer, dass der Bund Software einsetze, die mehr könne als Quellen-TKÜ, sei falsch: “Die Telekommunikationssoftware der Bundesbehörden macht keine Screenshots und bedient sich auch keiner Bildschirmkameras oder Mikrofone.”

Quelle : winfuture.de

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Links zu eventuell rechtswidrigen Inhalten zulässig

Das Landgericht Braunschweig hat entschieden, dass Links zu möglicherweise rechtswidrigen Inhalten keinen Rechtsverstoß darstellen. Das gelte, so das Gericht, auch für das Persönlichkeitsrecht, wenn das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege.

Laut einem Bericht von ‘Heise Online‘ hat das Gericht in Braunschweig ein bestehendes Urteil des Bundesgerichtshofs, das der Heise Zeitschriften-Verlag vor rund einem Jahr gegen die Musikindustrie erwirkt hat, auch für das Persönlichkeitsrecht bestätigt.

Links zu potenziell rechtswidrigen Inhalten sind demnach dann zulässig, wenn sie in im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung gesetzt würden. Voraussetzung dafür ist ein “überwiegendes Informationsinteresse an dem Verweis auf die Originalquelle”.

 

Quelle : winfuture.de

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Facebook: Neue Hinweise gegen ungewollte Facebook-Partys

Dem Auftreten von unerwünschten Facebook-Partys möchten die Betreiber des Social Networks nun offenbar doch entgegentreten. Speziell zu diesem Zweck hat man sich entschlossen, entsprechende Hinweise auszugeben.

Feierlichkeiten im privaten Rahmen sollen in Zukunft nicht mehr versehentlich zu Massentreffen ausarten. Um dies unterbinden zu können, haben die Entwickler von Facebook einen Warnhinweis eingebaut.

Seit dem gestrigen Donnerstag werden alle minderjährigen Facebook-Nutzer ausdrücklich darauf hingewiesen, wenn sie dabei sind, eine öffentliche Veranstaltung auf dem Social Network zu erstellen. Hierbei handelt es sich laut einem Bericht der ‘Süddeutschen’ vorerst noch um einen Versuch. Die Auswirkungen will man näher beobachten.

Weil in den meisten Fällen junge Nutzer des Netzwerks in den vergangenen Monaten Party-Einladungen öffentlich machten, ist es immer wieder zu ungewollten größeren Menschenansammlungen und damit verbundenen Ausschreitungen gekommen. Bis zu 2000 Personen sollen sich beispielsweise im letzten Monat zu einer Party im saarländischen Heusweiler eingefunden haben.

Quelle : winfuture.de

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Verbraucherschützer fordern mehr Staat im Internet

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat ein stärkeres staatliches Engagement für Vertrauen und Sicherheit im Internet gefordert. Eine Selbstregulierung der Wirtschaft dürfe kein Ersatz für gesetzliche Regelungen sein oder hinter ihnen zurückbleiben.

“Der Gesetzgeber muss einen verbindlichen Rahmen vorgeben, den Unternehmen mit Selbstverpflichtungen füllen können”, sagte Cornelia Tausch, Leiterin des Fachbereichs Wirtschaft und Internationales. Man sei in diesem Zusammenhang irritiert über einem am Dienstag erschienenen Gastkommentar von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich in der Wirtschaftszeitung ‘Financial Times Deutschland’.

Quelle : winfuture.de

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