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Kino.to: SPD erhofft eine Abschreckungswirkung

Die filmpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Angelika Krüger-Leißner sieht in der Schließung des Video-Portals Kino.to durch die Polizei und die Verhaftung einer Reihe von Betreibern eine gute Gelegenheit, um dem “mangelnden Unrechtsbewusstsein besonders auf Seiten der jugendlichen Nutzer entgegenzuwirken”.

Sie sei davon überzeugt, das der Vorgang eine breite psychologische Abschreckungswirkung entfalten wird. “Der Vorgang ist eine ideale Vorlage für alle Lehrer für Medienkompetenz. Ich würde mir wünschen, dass die Schulen dies zum Anlass nehmen, im Rahmen der Medienerziehung mehr Sensibilität für die Bedeutung geistigen Eigentums bei den jungen Menschen zu schaffen”, erklärte sie.

Quelle und voller Bericht : winfuture.de

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Spritpreise: Bundesregierung droht Mineralölkonzernen

Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) erwägt Schritte gegen die großen Mineralölkonzerne in Deutschland. Er schließe „eine Verschärfung der rechtlichen Rahmenbedingungen“ im Kraftstoffsektor „ausdrücklich nicht aus“, erklärte Rösler am Montag in Berlin.

Quelle: Focus.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Zensus 2011: Online-Fragebögen sind nicht sicher

In ganz Deutschland läuft in diesen Tagen die Volkszählung an. Im Rahmen des Zensus 2011 erhalten viele Menschen Fragebögen zugestellt. Auf Wunsch lassen diese sich auch online beantworten – aber das ist unsicher.

Der Sicherheitsexperte Jan Schejbal hat sich das System angesehen und Probleme festgestellt. Demnach ist es für einen Angreifer zwar nicht einfach möglich, den Datenverkehr auf der entsprechenden Webseite zu belauschen. Gezielte Attacken seien aber durchaus möglich.

Das Problem liegt darin begründet, dass die Nutzer im ersten Schritt über eine unverschlüsselte Verbindung auf die Zensus-Seite geleitet werden. Erst wenn es zum Formular geht, erfolgt ein Wechsel auf einen verschlüsselten HTTPS-Kanal. Das kann im Zweifelsfall aber zu spät sein.

Hat ein Angreifer Zugriff auf die Verbindung, kann er den Nutzer bereits beim ersten Aufruf so umleiten, dass die Daten weiterhin im Klartext verschickt werden. Eine entsprechende Software für solche Attacken gibt es schon länger, sie müsste gegebenenfalls nur etwas angepasst werden.

Quelle : winfuture.de

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Aus der Collector Dienstleistungen GmbH wird die Aequatio Dienstleistungen GmbH

Auch das Konglomerat um Frank Babenhauserheide beteiligt sich am aktuellen Trend der Inkasso-Neugründungen bzw. der Umbenennung von einschlägig bekannten Dienstleistern im Rahmen des Inkassounwesens zum Einzug von unberechtigten Forderungen aus Abo- und Vertragsfallen. So wurde aus der bisherigen Collector Dienstleistungen GmbH & Co. KG nun die Aequatio Dienstleistungen GmbH & Co. KG:

 

Nordrhein-Westfalen Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 6588

Aequatio Dienstleistungen GmbH & Co. KG

Historie
1.) Collector Gesellschaft für Inkasso und Forderungsmanagement KG 1.) Herford
2.) Collector Gesellschaft für Inkasso und Forderungsmanagement GmbH & Co. KG 2.) Herford
3.) Collector Dienstleistungen GmbH & Co. KG 3.) Herford

Man darf gespannt sein, für wen man jetzt aktiv wird…

quelle : abzocknews.de

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Facebook : “Gefällt-mir”-Button: Urteil wurde offiziell bestätigt

Das Kammergericht Berlin hat ein Urteil im Zusammenhang mit der verbreiteten Nutzung des “Gefällt mir”-Buttons auf Webseiten gesprochen und mitgeteilt, dass es sich dabei um keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht handelt.

Ursprünglich ist es zu dieser rechtlichen Auseinandersetzung zwischen zwei konkurrierenden Online-Händlern gekommen, da einer der beiden einen “Gefällt-mir”-Button auf seiner Webseite zur Verfügung stellte. Der Konkurrent war der Meinung, dass sich der andere Händler damit einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffen soll.

Durch die zusätzliche Werbung auf Facebook für die Produkte soll kein zusätzlicher Wettbewerbsvorteil entstehen. Geschäftliche Handlungen sind laut dem Urteil nur dann unzulässig, wenn sie dafür geeignet sind, “die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen”.

Das in Berlin ansässige Kammergericht bestätigte letztlich das kürzlich verkündete Urteil des Landgerichts Berlin. Während das Landgericht im Rahmen der getroffenen Entscheidung in erster Instanz nicht näher mitteilte, ob es sich hierbei um einen Verstoß gegen den Datenschutz handelt, hat sich nun das Kammergericht dazu geäußert.

Quelle : winfuture.de

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Datenschützer empfehlen Piwik zur Webanalyse

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) sieht im frei verfügbaren Webtracking-Werkzeug Piwik eine rechtlich einwandfreie Alternative zu Google Analytics und vergleichbaren Diensten zur Webanalyse. Allerdings sollen beim Einsatz bestimmte Vorkehrungen getroffen werden. Die Datenschützer loben an der Open-Source-Software allgemein, dass sie im Unterschied zu vielen gehosteten Produkten zur Verfolgung der Besucher von Webseiten die dafür herangezogenen Daten nicht extern und bei Dritten verarbeitet, sondern auf dem Server des Betreibers selbst.

Eine Prüfung (PDF-Datei) des Programms habe ergeben, dass es bei Einhaltung einiger Rahmenbedingungen datenschutzkonform eingesetzt werden könne. Das ULD betont, dass die abgegebene positive Beurteilung des Produktes im Rahmen der Nutzungsanalyse nicht einer Zertifizierung im Rahmen eines Verfahrens zur Erteilung eines Gütesiegels gleichkomme. Bisher gebe es keine derart geprüften Werkzeuge zum Webtracking.

Quelle : heise.de

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Facebook kündigt Maßnahmen gegen Mobbing an

Facebook hat im Rahmen eines Meetings im Weißen Haus zum Thema Mobbing zwei Maßnahmen angekündigt, um Nutzer besser vor einem Missbrauch des Dienstes zu schützen. Mit Hilfe von “Social Reporting” können Nutzer Inhalte nicht nur dem Unternehmen selbst, sondern auch anderen melden. Die Funktion ist insbesondere für jüngere Mitglieder gedacht, die sich so beispielsweise an Eltern, Lehrer oder andere Vertrauenspersonen wenden können.

“Wir ermutigen die Menschen auf Facebook dazu, uns über Inhalte zu informieren, die gegen unsere AGB verstoßen, sodass wir sie entfernen können. Aber das Löschen von schikanierenden Onlinekommentaren löst nicht unbedingt das zugrunde liegende Problem in der Offlinewelt”, schreibt das Facebook-Sicherheitsteam. “Social Reporting” sei ein Weg, einfach und rasch jemanden um Hilfe zu bitten, dem man vertraue.

Quelle : zdnet.de

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Patch-Day: Nur zwei Updates im Januar geplant

Microsoft hat angekündigt, dass im Rahmen des Patch-Days im Januar nur zwei Security Bulletins veröffentlicht werden. Ein bekanntes Sicherheitsleck im Internet Explorer, das bereits für Aufsehen sorgte, wird wohl nicht geschlossen.

Die beiden Aktualisierungen, die Microsoft am nächsten Dienstag über seine Update-Dienste verteilen wird, nehmen sich lediglich Windows-Komponenten vor. Ein Patch wird ausschließlich für Windows Vista zur Verfügung stehen, der zweite wird für alle unterstützten Windows-Versionen angeboten. Das Problem in Vista stuft Microsoft als “mittel” ein, die zweite Schwachstelle ist “kritisch”.

Quelle : winfuture.de

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Abofalle: Drohung mit SCHUFA-Eintrag ist rechtswidrig

Die Zeiten, in denen die Betreiber von Abofallen das große Geld machen konnten, scheinen so ganz allmählich dem Ende zuzugehen – immer mehr Gerichte entscheiden inzwischen Verbraucher-orientiert, wenn es um Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Abofallen im Internet geht. So auch im vorliegenden Fall.

Was war passiert?

Der Inhaber einer Werbeagentur erhielt von einem Betreiber einer Internet-Abofalle eine Rechnung über 96,- EUR für die vermeintliche Nutzung der Dienste der Abofalle. Als dieser Rechnung mit dem Hinweis widersprochen wurde, dass die zwölfjährige und somit minderjährige Tochter den Vertrag ohne Wissen der Erziehungsberechtigten abgeschlossen habe und diesem in der Folge nachträglich seitens der Erziehungsberechtigten nicht zugestimmt wurde und der Vertrag hilfsweise widerrufen wurde, erhielt der Inhaber der Werbeagentur eine „LETZTE Mahnung“, in deren Rahmen ein negativer SCHUFA-Eintrag im Falle einer Nichtzahlung der Rechnung angedroht wurde.

quelle und vollstaendiger Bericht : e-recht24.de

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Bußgeldverfahren gegen Facebook wurde eingeleitet

Gegen die Betreiber von Facebook hat der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar ein förmliches Bußgeldverfahren eingeleitet. Dazu hat sich Caspar wegen der Auswertung und Speicherung von Daten entschlossen.

Im Rahmen von Einladungs- und Synchronisierungsfunktionen werden neben E-Mail- auch Handy-Adressbücher der Facebook-Nutzer ausgewertet, teilte der Datenschützer am heutigen Mittwoch im Hamburg mit. Obwohl sich diese Daten nachträglich löschen lassen, soll diese Tatsache Facebook nicht vor einem Verfahren schützen.

quelle : winfuture.de

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