quelle und vollstaendiger Bericht : winfuture.de /Hier zum Artikel
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Überraschend schnell hatte Apple auf einige in iOS 5 enthaltene Probleme reagiert und vor zwei Tagen mit Version 5.0.1 ein erstes Update veröffentlicht. In erster Linie sollten damit die geringen Laufzeiten, über die zahlreiche Nutzer klagten, verbessert werden.
Wie es nun aber aussieht, hat Apple die Problematik nicht aus der Welt schaffen können. In den offiziellen Support-Foren des iPhone-Herstellers mehren sich die Berichte über Laufzeiten, die weiterhin deutlich unter den vom Unternehmen genannten Werten liegen. Dabei scheint es mittlerweile drei größere Probleme zu geben.
Quelle : computerbase.de
Quelle und vollstaendiger Bericht : mimikama.at/Zum Artikel
Wir berichteten schon einmal ueber den Chatvirus der bei Facebook die runde machte und den BKA Virus verteilte “Facebook: Warnung vor Chatvirus mit dem Titel: “omfg loloqp”” und “Facebook: “Bist du das?? ahahahaha” Virus ist zurueck“, nun scheint es wieder los zu gehen mit neuer URL natuerlich :
Es gibt nun auch schon Anleitungen wie man alle Dateien und eintraege finden und bereinigen kann, aber man sollte hier bei den Anleitungen auch das kleingedruckte lesen, das hier eher Geraten wird den PC neu aufzusetzen um wirklich auf Nummer sicher zu gehen das der Virus vollstaendig vom System entfernt wurde.
Wir Empfehlen auch den Vorgang des Neu aufsetzten des Systems da man nie weiss wo er sich ggf. noch eingeschrieben hat welche luecken er dann noch nach dem entfernt nach Anleitung aktiv nutzt und ob ggf. nicht irgend welche Daten noch ausgelesen werden, auch wenn das neu Aufsetzten des Systems etwas Zeit mit sich bringt, ist diese Arbeit es sicher Wert um mit einem wieder sicherem PC zu Arbeiten und nicht im Nachhinein noch boese Ueberraschungen zu erleben, dieses Empfehlen auch mehre Computer Service und Sicherheitsfirmen.
Um beim naechsten mal nicht so viel Arbeit beim neu aufsetzten zu verschwenden kann man nach dem erfolgreichen neu Aufsetzten und installieren seiner Gewohnten Programmen auch ein IMAGE des Systems anlegen um somit sich naechste mal einiges an Arbeit zu ersparen.
Gestern Tauschbörsen, heute soziale Netzwerke: Unbedarfte User sind leichte Opfer für Abmahnanwälte. Droht nun eine Klagewelle?
Das Handy: immer dabei. Partyfotos auf Facebook hochladen: gratis. Die späte Überraschung: Abmahngebühren und Anwaltskosten von 2000 Euro oder mehr. Wer Facebook, Twitter, Google+ oder andere Netzwerke nutzt, denkt meist nicht an die rechtlichen und finanziellen Folgen seiner Postings. Dabei summieren sich in einem typischen Facebook-Profil die Partybilder, YouTube-Videos oder aus dem Web kopierten Texte auf einen Abmahnwert von bis zu 15 000 Euro – sagt Christian Solmecke, Anwalt für Medienrecht. Aber: Kennen Sie jemanden, der wegen eines Facebook-Postings abgemahnt wurde?
Quelle: Focus.de / Zum Artikel
Überraschend schnell hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine schriftliche Begründung zu seinem am 12. Mai verkündeten WLAN-Urteil “WLAN-Urteil” geliefert. Das oberste deutsche Gericht bestätigte, dass der Betreiber eines Funknetzes als sogenannter Störer für Urheberrechtsverletzungen, die über seinen DSL-Anschluss begangen wurden, haftet, wenn er den WLAN-Zugang nicht “marktüblich” abgesichert hat.
Im verhandelten Fall ging es um die Klage eines Musiklabels, das P2P-Tauschbörsen nach illegalen Angeboten eines bestimmten Songs durchforsten ließ. Bei Treffern stellte man Strafanzeige, ließ von der Staatsanwaltschaft den Anschlussinhaber zur ermittelten IP-Adresse herausfinden und mahnte den vermeintlichen Delinquenten ab.
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In seiner Pressemitteilung vom 12. Mai hatte der BGH noch angemerkt, dass im vorliegenden Fall wohl die seit 2008 gültige Deckelung der Abmahngebühren auf 100 Euro gegriffen hätte. In der Urteilsbegründung fehlt ein solcher Hinweis, sodass die von vielen erhoffte Deckelung auf 100 Euro bei Abmahnungen wegen nur eines Songs nicht vom BGH bestätigt wurde. (hob)
quelle : heise.de
Die Sicherheitsexperten aus dem Hause Imperva hatten die Möglichkeit, einen Datensatz mit 32 Millionen Passwörtern auszuwerten. Daraus entstand eine Studie über die schlechtesten Angewohnheiten bei User-Passwörtern.
Die Daten stammen von einem Sicherheitsproblem bei RockYou, einem Anbieter sozialer Anwendungen und gelangten im Dezember 2009 ins Internet. Laut dem Chief Technical Officer von Imperva, Amichai Shulman, ist es das erste Mal, dass so viele real genutzte Passwörter untersucht werden konnten, berichtet ‘TGDaily’.
Die beliebtesten Passwörter:
* 123456
* 12345
* 123456789
* Password
* iloveyou
* princess
* rockyou
* 1234567
* 12345678
* abc123
Das Ergebnis ist erschreckend, überrascht aber wenig. Viele Anwender benutzen so einfache Passwörter, dass sie von Hackern leicht erraten werden können. Laut Shulman ist es mit heutigen Mitteln problemlos möglich, alle 17 Minuten Zugriff auf 1.000 Nutzerkonten zu erhalten, geht man von den Passwörtern im Datensatz aus.
quelle : winfuture.de, Hier klicken um den Artikel zu lesen.
Tatort Tauschbörse: Die Motive, etwas illegales in Internet-Tauschbörsen zu tauschen sind vielfältig. Sie reichen von fehlenden attraktiven Angeboten seitens der Software-, Film- und Musikindustrie; bis hin zum Argument, freie Informationen für alle ..
In „P2P-Tauschbörsen ist die Auswahl auf einschlägigen Seiten im Internet riesengroß, nur ein Klick führt zum Download. Doch genau dieser Klick kann zum Verhängnis werden. Die Rechteinhaber wie Software-, Film- oder Musikindustrie setzen sich seit einigen Jahren verstärkt zur Wehr. Denn sie erleiden nach eigenen Angaben Milliarden Verluste durch illegales Tauschen. Seit einigen Jahren häufen sich die Anzeigen bei den Staatsanwaltschaften. Diese sind von den Rechteinhabern oft detailliert vorbereitet. Die Geschädigten übermitteln den Behörden IP-Adressen, Zeitpunkt und Angaben zum Tausch bereitgestellter Dateien von Verdächtigen. Werden Ermittlungen aufgenommen, sind die Provider gegenüber der Staatsanwaltschaft verpflichtet, die Userdaten wie Name und Anschrift herauszugeben.
Doch längst nicht jede Anzeige führt zu Ermittlungen. Bei kleinen „Fischen, also zum Beispiel denjenigen, die mit dem Tauschen kein Geld verdienen oder keine topaktuellen Titel zum Download anbieten, stellen viele Staatsanwaltschaften in Deutschland mittlerweile die Verfahren sofort ein. Begründet wird das von der Berliner Oberstaatsanwältin Vera Junker so: „Das Filesharing ist ja ein Verstoß gegen das Urheberrecht, aber so lange es nicht gewerbsmäßig passiert oder sonstige besondere Umstände dazu kommen, sagen wir, es handelt sich um ein Privatklagedelikt. Das hat der Gesetzgeber so vorgesehen. Das heißt, der Staat verfolgt nur in Ausnahmefällen dieses Delikt, nur wenn öffentliches Interesse besteht und das sehen wir einfach nicht. Dafür ist die Verfehlung zu gering, solange es nicht gewerbsmäßig ist. Auch ergebe die einfache Ermittlung der Nutzerdaten hinter einer IP-Adresse nicht zwangsläufig den Schuldigen,” erklärt Oberstaatsanwältin Vera Junker.
Im September 2008 wurde dann das Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums geändert. Seitdem können die Geschädigten per richterlichen Beschluss direkt Nutzerdaten bei den Providern abfragen. Vorher ging dies nur über die Staatsanwaltschaften. Allerdings dürfen die Richter nur dann einen Auskunftsanspruch feststellen, wenn das Filesharing in einem “gewerblichem Ausmaß” stattfand, ansonsten nicht. Nur die Frage aller Frage ist nun: Ab wann handelt es sich um ein “gewerbliches Ausmaß”? Der Gesetzgeber hat das nicht definiert. Die bisherigen Urteile fallen dazu sehr unterschiedlich aus; – hier 2 Extrem-Beispiele:
– Das Landgericht Köln hat entschieden: Das bei einer einzigen Datei, wenn es im großem Umfang ein nagelneues Musikalbum betrifft, dass es dann schon ein “gewerbliches Ausmaß” ist.
– Und das Landgericht Frankenthal hat entschieden: Das erstmal mindestens 3000 Musikdateien und 200 Filmdateien vorliegen müssen, damit es ein “gewerbliches Ausmaß” ist, erklärt Rechtsanwalt Michael Plüschke aus Berlin.
[3sat.neues – Sonntags, 16.30 Uhr © 3sat]
quelle : youtube von AntiAbzockTV