Schlagwort-Archive: Rechtsanwalt

ProInkasso GmbH fordert für Mega-Downloads.net

Durchaus amüsant ist die Tatsache, dass gerade die ProInkasso GmbH des Herrn Stefan Straßburg nun mit dem Forderungseinzug für das Abzockangebot Mega-Downloads.net der Load House FZE (vorher Blue Byte FZE, davor Easy IT-Solutions GmbH) beauftragt wurde. Man könnte auch sagen “Back to the Roots“, denn dies ist  nicht das erste Mal, dass die ProInkasso GmbH für dieses Abzocker-Geflecht aktiv wird.

Bei den jetzigen Forderungen der ProInkasso GmbH für Mega-Downloads.net handelt es sich, erster Auswertungen nach zu urteilen, um Nutzer, welche den ersten Jahresbeitrag bereits gezahlt hatten. Nur weil das erste Jahr bezahlt wurde bedeutet dies jedoch nicht, dass der Vertrag dadurch rechtskräftig ist – Mehr dazu finden Sie bei Computerbetrug.de.

quelle : abzocknews.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Neue Rubrik auf Abzocknews.de: “Verzeichnis” ( Info )

Abzocknews.de hat nun Schlagwortarchiv und der wieder erstellten Rubrik ”Domains“ die Rubrik “Verzeichnis” erstellt und freigeschaltet.

ein kleiner Auszug :

Domains, Onlineangebote, Kostenfallen und Abzockseiten:

* 99downloads.de
*
abcload.de
*
alphaload.de
*
artyria.com
*
casting.ag
*
condome.tv
*
drive2u.de
* fabrik-einkauf.com
* fabriken.de
* fast-load.net
* firstload.de
* fix-downloaden.com
* forderungseinzug.de
* gallendor.com
* gamesite.de
* gehaltsberater.de
* gesichtsanalyse.com
* gulli.com
* hasimaus.de
* hausaufgaben-heute.de
* icq-club.at
* kino.to
* kolido.net
* last-emperor.de
* lebensprognose.com
* liebestester.net
* mega-downloads.net
* messenger4you.net
* millionenquizshow.de
* movie-scout.net
* my-downloads.de
* nachbarn.de
* nachbarschaft24.net
* nachbarschaftspost.com
* netarena.tv
* nimimit.de
…………………..

Unternehmen, Firmen, Inszenierungen und Eintragungen:

*
A. Info Media Ltd.
*
Actualisierer Internet s. r. o.
* Adseller Media SRL
* Affili Ltd.
* Affilix Limeted Ltd.
*
Ahnenforschung Ltd.
*
Anaxabia Premium Content Ltd.
*
Anonymservices Inc.
* ASK AG
* B + N Holding & Consulting GmbH
* Be a Winner Ltd.
* Belleros Premium Media Ltd.
* Blue Byte FZE
* Bulltrade AG
* CallMe! Services GmbH
* Conexx Services e. K.
* Connection Enterprises Ltd.
* Connects 2 Content GmbH
* Content4You Ltd.
* Content Services Ltd.
* Cybertainment GmbH
* Delluxx Ltd.
* DEUS Deutsche Unterhaltungspiele GmbH
* Digital Equipment FZE LLC

………………….

Inkasso, Forderungsmanagement und eintreibende Juristen:

* Allinkasso GmbH
* Boris Hoeller (Rechtsanwalt)
* Callux Forderungsmanagement
* Collector Forderungsmanagement
* DIS – Deutsche Inkassostelle GmbH

…………

Personen, Betreiber, Erscheinungen und Gestalten:

* Abdulla Saleh
* Ahmad Kakar
* Alexander Hennig
* Alexander Varin
* Andreas & Manuel Schmidtlein
* Anton Hauer
* Beat Alder
* Beate Tilly
* Benjamin Aebischer
* Benjamin Schimanski
* Benjamin Stolz
* Bennette Buchwald
* Bernd Rogalski

……………..

quelle : abzocknews.de, Hier klicken um zum Artikel zu gelangen und die volle liste einzusehen.

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ZDF Volle Kanne – Dreiste Betrügerei am Telefon ( Video )

Betrug mit Hotlines und untergeschobene Verträge am Telefon: Immer wieder dient das Telefon dubiosen Unternehmen dazu, arglosen Menschen das Geld aus der Tasche zu ziehen.

“Laut Gesetz müssen die Kunden von Sonderhotlines darüber informiert werden, wie hoch die Kosten sind”. Danach müsse es noch die Möglichkeit geben, aufzulegen, um nicht in die Kostenfalle zu tappen. “Es ist rechtlich nicht erlaubt, eine Festnetznummer anzugeben und dann auf eine Hotline zu lotsen. Das geht natürlich nicht!”. Sollten Sie eine Rechnung für eine Leistung erhalten, die Sie nicht in Anspruch genommen haben, sollten Sie die Nerven bewahren: Zahlen Sie nicht! Die Firmen setzen darauf, Ihnen Angst einzujagen, mit der Hoffnung, dass Sie einfach bezahlen. “Wenn kein Vertrag über die Dienstleistung zustande gekommen ist, muss man überhaupt nicht reagieren”, erklärt Rechtsanwalt Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Berlin.

Das Widerrufsrecht komme nur bei bestehenden Verträgen in Betracht und die Frist sei nur maßgeblich, wenn man schriftlich über das Widerrufsrecht informiert wurde. “Will man jedoch auf Nummer sicher gehen, so sollte man den Widerspruch erklären.”

Auch wenn die meisten Firmen es nicht soweit kommen lassen, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu verschicken – sollten Sie Post vom Gericht bekommen, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen widersprechen. Dann ist das Unternehmen gezwungen, ihre Ansprüche im Rahmen einer Klage zu begründen. Diese Begründung ist aber meist unmöglich, denn hinter den Forderungen steckt in der Regel nur die betrügerische Absicht der Firmen, Geld zu machen.

[Volle Kanne – Montags – Freitags, 09.05 Uhr © ZDF]

quelle : youtube.com von AntiAbzockTV

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StA Flensburg: Rückgewinnungs-hilfeverfahren gegen Betreiber der Abofalle tricky.at

Die Staatsanwaltschaft Flensburg sucht im Rahmen eines Rückgewinnungshilfeverfahrens wegen Betruges gegen den Betreiber der Abofalle tricky.at, Tim Owesen aus Harrislee bei Flensburg, Opfer, die auf unberechtigte Forderungen bezahlt haben. Die Behörde veröffentlichte am 29.07.2009 im elektronischen Bundesanzeiger folgende Meldung:

“In einem unter dem Az.: 103 Js 4904/06 bei der Staatsanwaltschaft Flensburg geführten Ermittlungsverfahren wegen Betrugs hat der Beschuldigte Tim Owesen, geb. am 23.12.1985 als Geschäftsführer der Firma „Mobile Premium Credits“ die Webseite www.tricky.at betrieben.

Auf dieser Seite wurde mit einer Sonderaktion geworben, die eine Umfrage und Anmeldung bei www.tricky.at beinhaltet. Für die Einrichtung dieses Accounts waren einmalig 120,- € zu zahlen.

Als Gegenleistung sollte der Einzahler einen MP3-Player, sowie Zugriff auf eine Liste von Gutscheinen über mindestens 200,- € erhalten.

Tatsächlich erhielten die Geschädigten diese Leistungen nicht.

Die Staatsanwaltschaft Flensburg führt in der vorliegenden Strafsache neben den Ermittlungen zur Strafverfolgung zugleich ein Rückgewinnungshilfeverfahren zugunsten der durch die Straftat Geschädigten durch. In diesem Zusammenhang wurden 35.480,05 €, die zwischenzeitlich auf einem Konto des Finanzverwaltungsamtes Schleswig-Holstein hinterlegt sind, gesichert.

Ziel des Rückgewinnungshilfeverfahrens ist es, den durch die Straftat Geschädigten einen (ggf. teilweisen) finanziellen Ersatz zu ermöglichen.

Für die Geltendmachung ihrer Ansprüche sind die Geschädigten ausschließlich selbst zuständig.

Die von der StA zugunsten Verletzter gesicherten Vermögenswerte wirken nicht unmittelbar für und gegen Geschädigte.

Sofern sie auf die von Staatswegen gesicherten Vermögenswerte zugreifen wollen, müssten Sie Ihrerseits entsprechende Titel (Urteil, dinglicher Arrest usw.) einholen, um entsprechende Pfändungsmaßnahmen ergreifen zu können.

Nach Vollstreckung bedarf es gem. §§ 111 g, h StPO der Zulassung durch einen gerichtlichen Beschluss.

Ich rege an, dass Sie zwecks Einleitung der erforderlichen Schritte einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin beauftragen.

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass von hier aus keine weiteren Auskünfte über die von Ihnen zu ergreifenden Maßnahmen gegeben werden können.”

Quelle: kanzlei-richter.com.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Musterbrief Internetabzocke

Abzocke im Internet

Die Maschen der Abzocker
Im Internet locken Seiten mit angeblichen Nachrichten vom Nachbarn oder Frei-SMS, andere ködern mit Hausaufgabendiensten, Softwareprogrammen, Intelligenztests oder Rezeptvorschlägen: Mit solch vermeintlich kostenlosen Web-Angeboten ziehen zweifelhafte Firmen neugierigen Nutzern – in erster Linie Jugendlichen – das Geld aus der Tasche.

Eine Umfrage der Verbraucherzentralen aus dem Jahr 2007 unter Betroffenen Internet-Usern hat ergeben, dass ahnungslose Surfer mit Forderungen von durchschnittlich 120 Euro konfrontiert werden. In jedem vierten Fall hat es Jugendliche unter 18 Jahren erwischt. Jeder Zehnte Befragte hat bezahlt, als eine Rechnung für den Besuch der zweifelhaften Seiten im E-Mail-Postfach landete. Wer die Zahlung verweigerte, der bekam Druck: 57 Prozent erhielten Mahnungen, in denen mit Klagen gedroht wurden; bei 31 Prozent wurden Inkassobüros, bei nahezu jedem Fünften ein Rechtsanwalt eingeschaltet.

Um die Kunden dazu zu bewegen, dass sie einen mehr oder weniger brauchbaren Vertrag bzw. Abo im Internet abschließen, versucht man diese zunächst mit vermeintlich günstigen Angeboten zu ködern. Wer möchte nicht kostenlos SMS verschicken, wissen wie alt er wird, seine Intelligenz testen oder, bei jungen Leuten besonders beliebt, schon mal testen, ob er die theoretische Führerscheinprüfung besteht.

……….

Hier klicken fuer Musterbrief Internetabzocke ( .doc)

quelle : verbraucherzentrale-bayern.de, Hier klicken um den gesamten Artikel zu lesen.

Weitere Verbraucherschutz-Links, Musterbriefe finden Sie HIER : Verbraucherschutz-Links, Musterbriefe

Unter anderem befindet sich dort auch das Musterschreiben an die Banken der Abzockerbanden

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Urteil: Online-Versteigerung von Sex ist sittenwidrig

Die Online-Auktionsplattform Lovebuy.de ist mit dem Versuch gescheitert, die Mitgliedsgebühren eines Nutzers einzuklagen, der diese nicht – wie bei der Anmeldung gefordert – zahlen wollte.

Das Amtsgericht Wuppertal wies die Klage des Betreibers gegen den User zurück. Der Grund: Der Gegenstand der Geschäftsbeziehung ist sittenwidrig, womit der Vertrag trotz der ausdrücklichen Anmeldung des Nutzers bei dem Dienst nichtig ist.

Immerhin bestehe das Kerngeschäft der Plattform darin, die Leistungen von Prosituierten zu versteigern. “Die von ihr (der Betreiberfirma VMA Management) selbst vorgelegten Screenshots lassen keinen Zweifel daran, welcher Art die zur Auktion gebrachte weibliche Begleitung ist”, heißt es in dem Urteil (31 C 230/09).

Dass in der Versteigerung von Sexdiensten der Schwerpunkt der Plattform liegt, ändere sich auch nicht durch die zusätzlich angebotenen Erotikartikel. VMA Management könne daher weder Mitgliedsbeiträge bei zahlungsunwilligen Usern eintreiben, noch Mahngebühren oder Rechtsanwaltskosten in Rechnung stellen.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den Artikel anzusehen.

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Content Services Limited (opendownload.de) kassiert Gegenschlag

Die Betreiberin der Abofalle opendownload.de, die von Alexander Varin vertretene Content Service Limited, Mundenheimer Str. 70 in 68219 Mannheim, musste nun vor dem Amtsgericht Mannheim eine weitere Niederlage auf ganzer Linie einstecken.

Ein Internetnutzer aus Issum war über einen AdWords Link auf eine Seite gelotst worden, die nach Behauptung der Content Services Limited zum Portal opendownload.de gehörte. Dort hatte er seine Daten eingegeben und – von Kostenhinweis bzw. Widerrufsrechtsverzicht war nichts zu sehen – hatte sich nach Erhalt der Daten per E-Mail auch eingeloggt. Kurze Zeit später erhielt er eine Rechnung, wonach er für einen 12-Monatszugang für www.opendwonload.de EUR 96,00 zahlen solle. Die Kanzlei Richter Berlin hatte den Internetnutzer vertreten und die Forderung zurückgewiesen und die Content Services Limited zugleich unter Fristsetzung zur Aufgabe der Berühmung hinsichtlich der Zahlungsforderung aufgefordert. Dennoch hatte die Content Services Limited die Forderungssache an den für derartige Inkassodienste einschlägig bekannten Rechtsanwalt Olaf Tank aus Osnabrück abgegeben. Nachdem dieser dann erneut mit einer Zahlungsforderung direkt an den Internetnutzer herantrat, erhob dieser vertreten durch die Kanzlei Richter Berlin sofort Klage auf negative Feststellung, d. h. auf Feststellung des Nichtbestehens der Zahlungsforderung.

Für die Content Services Limited meldete sich dann der ebenfalls einschlägig bekannte Münchner Rechtsanwalt Bernhard Syndikus mit einer Verteidigungsanzeige und einem immerhin 15 Seiten umfassenden Klageerwiderungsschriftsatz. Hierin wurde umfassend vorgetragen, wie “der Internetnutzer” so auf das Portal opendownload.de komme und wie dieses und dessen Anmeldeseite beschaffen sei.

quelle : kanzlei-richter.com, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Anwaltsschreiben fuer ExpressTipp und Super 12

Vor Anwaltsschreiben des Rechtsanwalts Michael Bohn aus Gießen warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Laut seines Anwaltsschreiben ist er beauftragt, Forderungen von ExpressTipp und Super 12 aus dem Sommer 2008 einzutreiben. “Sie sind telefonisch hinsichtlich einer Gewinnspielteilnahme angesprochen worden und haben zugesagt, hieran unter Zahlung eines monatlichen Kostenbeitrags von 55,00 € teilzunehmen” heisst es in dem Anwaltsbrief. Die Forderung belaeuft sich auf knapp über 100 Euro inklusive Anwaltsgebuehr und Auslagenpauschale. Besonders dreist: Auch Verbraucherinnen und Verbraucher, die bereits kurz nach dem unerwuenschten Telefonat den Vertrag widerrufen oder angefochten haben, erhalten Rechnungen.

Verbraucherzentrale raet betroffenen folgendes :

den Anwalt schriftlich per Einschreiben mit Rückschein über den bereits erfolgten Widerruf bzw. die Anfechtung zu informieren und ihm Kopien der Unterlagen zu schicken. Wer noch nicht widerrufen hat, kann dies nach Auffassung der Verbraucherzentrale auch jetzt noch tun, da die Auftragsbestätigungen der Firmen ExpressTipp und Super 12 keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung enthalten. Zu Unrecht erfolgte Kontoabbuchungen sollten bei der Bank zurückgerufen werden. Wer telefonisch einer Gewinnspielteilnahme nicht zugestimmt hat, sollte den Vertragsabschluss gegenüber dem Anwalt bestreiten. Einen Musterbrief bietet die Verbraucherzentrale unter www.vz-rlp.de.

quelle : Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

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Anwaltsschreiben von Schwimmbadspiel

Ueber Schwimmbadspiele haben wir ja hier schon berichtet “Warnung vor schwimmbadspiel.de” .

Nun geht es wohl weiter, wie zu lesen ist, bekommen Opfer seit neusten Mahnungen von einem Rechtsanwalt Frank Michalak . Damit wiederholt sich die dreiste Gaunerei, ueber die schon im Zusammenhang mit Hasimaus berichtet wurde. (Siehe den Bericht: Hasimaus betruegt mit falscher Anwaltsmail).
Die Emails des angeblichen Anwalts erhalten Drohungen jeglicher art und das entbehren Grundlagen und koennen somit getrost ignoriert werden.

Ein Grund das Schreiben zu Ignorieren waere z.b. das wohl die Mails gar nicht von dem oben genannten RA sind sondern von der Firma Tech Global Ltd, schaut man sich den mail haeder der mail an :

Return-Path: < mail@rechtsanwalt-michalak.de >
Received: from km10821.keymachine.de (84.19.184.64 [84.19.184.64])

Halten wir fest die mail wurde ueber 84.19.184.64 versendet, aber die Internet Plattform des RA Frank Michalak ( rechtsanwalt-michalak.de ) befindet sich aber auf folgende IP :
81.169.145.71 ( host ist Strato) .

Die IP 84.19.184.64 verweist aber auf keymachine wo auch die Webseite des Betreibers wo auch die Abzocker Seiten zu finden sind.

Betroffene Opfer sollten nun keine angst bekommen vor diesen Drohungen des RA schreibens, und diesen Ignorieren. Auf keinen Fall die Forderung Zahlen

Wo man Reagieren muss ist bei einem Gerichtlichen Schreiben, dort den beiliegenden Zettel nehmen und Widersprechen schnell zurueck senden, und das war es dann auch schon . ( falls es hier zu treffen wird )

quelle : antiabzockenet

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